Grenzbebauung Fassade ohne Grundstück des Nachbarn zu betreten

Ich werde ein Haus an die Grundstücksgrenze bauen (Grenzbebauung), dieses ist mit dem Nachbarn abgeklärt, allerdings hat er eine Bedingung, sein Grundstück darf nicht betreten werden zum bauen, es darf auch kein Gerüst auf sein Grundstück aufgestellt werden. Die Fassade die an die Grenze kommt, ist 6m hoch und 12m breit. Ich könnte die Fassade die er von seinem Grundstück aus sieht, garnicht verputzen oder streichen. Wie baue ich diese Fassade da hin und verputze sie ohne auf sein Grundstück zu kommen? Gibt es dazu überhaupt Möglichkeiten?

VG

Es gibt das sogenannte Hammerschlags- und Leiterrecht, nach dem Nachbarn die Betretung ihres Grundstücks zum Teil dulden müssen, ebenso möglicherweise den Aufbau eines Gerüsts. Wie genau das geregelt ist, hängt aber vom Bundesland ab. Wenn Du das noch nennst, kann Dir vermutlich besser geholfen werden.

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Danke für die Antwort. Bin aus Hessen. Das Gesetz kenne ich aber ich wollte kein Ärger mit dem Nachbarn. Mich würde interessieren welche technischen Möglichkeiten bestehen.

Für technische Möglichkeiten wendest Du Dich am besten an einen Gerüstbauer oder gibst hier zumindest eine Skizze an, welche Flächen und Strukturen zur Befestigung zur Verfügung stünden. Das Gerüst muss ja dann vermutlich über dem Nachbarsgarten freitragend sein und irgendwo seitlich kann es dann aufstehen, also wie ein liegendes eckiges C?
Den Luftraum über den Nachbarsgrundstück darfst Du beliebig nutzen? Denn wenn der Nachbar dem geltenden Recht widerspricht, ist er da vielleicht auch nicht ganz so kooperativ…

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Du sprichst hier den entscheidenden Punkt an. „Geltendes Recht“ - und da sind erst einmal die vor Ort gegebenen planungsrechtlichen Vorschriften entscheidend - nicht das sog. Hammerschlagsrecht (das greift erst, wenn die Grenzbebauung rechtlich zulässig ist) und auch nicht eine „Kooperation“ des Nachbarn.

Entweder ist es rechtlich zulässig (oder planungsrechtlich sogar vorgesehen), dass kein Grenzabstand eingehalten wird - dann ist eine Zustimmung des Nachbarn zwar nett, aber nicht erforderlich. Oder es ist nicht zulässig, dann ändert auch die Zustimmung des Nachbarn nichts daran.

Entscheidende Frage: was steht im Bebauungsplan? Was sagt die Bauaufsichtsbehörde zu dem Vorhaben? Ansonsten mal einen Blick in die Hessische Bauordnung werfen, insbesondere § 6 HBO.

Freundliche Grüße,
Ralf

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Wenn er darauf besteht, dann gibt es zwei Möglichkeiten: du hältst dich dran oder es gibt Streit. Dass du das Recht darauf hättest heißt schließlich noch lange nicht, dass er dich bei Wahrnehmung des Rechts lieben würde.

Abder es gibt ja noch eine dritte Möglichkeit: mach ihm klar, dass man ein Haus nicht von innen aus bauen kann. Das ein Dach IMMER einen Überstand hat. Dass man eine Fassade nicht an einem Seil hängend verputzen und bemalen kann.
Und zahle ihm ggf. eine Entschädigung dafür, dass er einsichtig ist. Mit schriftlichem Vertrag stellst du optimalerweise sicher, dass er sich auch nach Jahren noch daran erinnert, wenn du mal an die Außenwand dran musst.

Der Bauantrag ist abgegeben, warte auf die Baugenehmigung, sollte laut Bauamt positiv ausfallen. Er hat seine Zustimmung gegeben damit ich an die Grenze bauen darf, war Voraussetzung vom Baumt. Ich habe ihm gesagt, dass ich ihm seinen Rasen und seine Hecke komplett erneuern werde wenn es Beschädigt wird, aber er meinte es steckt Jahrelange Arbeit da drinne und deshalb möchte er seinen Rasen und seine Hecke an der Grenze behalten. Aber wenn es ein Gerüst gibt das irgendwie freitragend ist, dann wäre das mal eine Möglichkeit.

Und Dir ist da nicht die Idee gekommen, dass der Nachbar absichtlich nämlich, dass es Dir damit unmöglich sein wird das Haus auf die Grundstücksgrenze zu stellen, diese Forderung stellte? ramses90

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Wenns Hart auf Hart kommt, bekommt er eine unverputzte hässliche Wand an seine Grenze die er jedan Tag sieht, ich muss es ja nicht sehen.

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Da würde ich mich aber bei Baufachleuten absichern, dass diese unverputzte Wand (mit oder ohne Isolation?) bei ansonsten vermutlich verputztem und isoliertem Haus keine Probleme in der Zukunft macht. Sonst schießt Du Dir am Ende selber ins Knie. Wenn es nur ein optisches Problem wäre, ist ja alles prima.
Wobei ich da auch noch bei entsprechenden Stellen nachfragen würde, ob das optisch in Ordnung geht. Wo doch heutzutage oft sehr viel vorgeschrieben wird bezüglich Oberflächenstruktur, Außenwandfarbe etc. Ob da dann auf Dauer eine unverputzte Wand zulässig ist?

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Das gibt es schon, nur wie soll das hier klappen ?
Wie hoch ist die Hecke ? Ein Hängegerüst( evtl.Klettergerüst) könnte doch erst oberhalb der Hecke beginnen, was macht man dann mit den Arbeiten unterhalb ? Wie könnte man dort Putz auftragen und anstreichen ?

Schon dein Fundament würde doch die Hecke angreifen.

Kannst du nicht mal sagen, warum du unbedingt auf die Grenze bauen musst ? Öffnungen (Fenster) darf es dort ja sowieso nicht haben.

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Mein Grundstück ist leider nur 10m breit, wenn ich von beiden Seiten 3m Abstand lasse, wäre das Haus nur 4m breit, das macht keinen Sinn. Deshalb muss ich leider an die Grenze bauen damit mindestens eine Breite von 7m habe.

Ich habe mitbekommen das auch Massivwände wie Fertighäuser im Werk als Elemente hergestellt werden und auf der Baustelle nur montiert werden. Vielleicht ist das auch eine Möglichkeit.

Was ist denn auf der anderen Seite des Grundstücks, kannst du nicht dort auf der Grenze bauen?

Nein der lässt es leider nicht zu.

Das gibt es schon. Aber dazu müsste dein ganzes Haus entsprechend konstruiert und darauf abgestimmt sein. Und bei 12 m Länge kann das nicht 1 Stück sein. Es gibt dann mind. Fugen, die nachher verschlossen werden müssen, also man doch herankommen müsste.
Du hast doch auch schon die Statik/Wärmeschutznachweis einreichen müssen. Die wäre dann weitgehend hinfällig und müsste neu gemacht werden.

Ich meine, deinem Planer (Architekt ?) müsste doch die Schwierigkeit mit der Grenze bekannt gewesen sein (von dir mitgeteilt !), also hätte er entsprechend planen müssen wie man das im Rahmen der Zustimmung des Nachbarn errichten kann.

Und wo hängst du das auf? Siemens’scher Lufthaken? Und wer bezahlt die Mehrkosten? Und wer passt auf, dass der Rasen unter dem untersten Brett genug Sonne beklommt und nichts drauf fällt?

Das ist doch alles Blödsinn! Sprich mit dem nachbarn und mach ihm klar, dass das nicht funktioniert! Nimm den Architekten mit, vielleicht ist der für den Träumer nebenan ja glaubwürdiger als du.

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