Servus,
da auch hier gerade erst wieder die Meinungsfreiheit (bzw. deren Grenzen) thematisiert wurden, wollte ich mal ein Meinungsbild einholen. Der Einfachheit halber nehme ich die Definition laut Art. 5 GG als Grundlage:
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei
zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen
ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
In Absatz 2 wird das Recht ja schon wieder eingeschränkt, aber zur Meinungsfreiheit gehört doch auch, dass ich meine Ablehnung zu einer anderen Meinung zum Ausdruck bringen darf. Imho geht Meinungsfreiheit in beide Richtungen und Kritik an seiner eigenen Meinung muss daher auch jeder Mensch in Kauf nehmen.
Interpretiert ihr das GG in diesem Fall anders?
Ein aktueller Anlass für meine Frage ist ein Bericht von Kontraste von einer Pegida Demonstration, wo Teilnehmer nach ihrer Meinung zum Mord an Lübcke befragt wurden:
Pegida-Demonstranten entsetzen mit Aussagen zu Lübcke-Mord
Gibt es nun Bedauern? „Nö, bedauern tu ich den nicht“, sagt einer zum Mord. „Aber ich tät’s nicht machen.“ Dennoch: Lübcke sei für ihn ein „Volksverräter“ gewesen.
[…]
Ein anderer Demonstrant bezeichnet den Mord gar als „bald eine menschliche Reaktion“. Wie es in den Wald reingerufen werde, so schalle es eben auch wieder heraus.
[…]
„Im Vergleich zur linksextremen Gefahr ist ein Mord, was weiß ich, alle
zwei, drei Jahre aus irgendwelchen Hassgründen relativ normal.“
In dem Artikel findet ihr den kurzen Bildausschnitt mit den Aussagen, den ganzen Bericht findet ihr hier.
Fallen für euch solche Aussage unter das Recht der freien Meinungsäußerung?
LG