Grenzen der Meinungsfreiheit

Servus,

da auch hier gerade erst wieder die Meinungsfreiheit (bzw. deren Grenzen) thematisiert wurden, wollte ich mal ein Meinungsbild einholen. Der Einfachheit halber nehme ich die Definition laut Art. 5 GG als Grundlage:

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei
zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen
ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

In Absatz 2 wird das Recht ja schon wieder eingeschränkt, aber zur Meinungsfreiheit gehört doch auch, dass ich meine Ablehnung zu einer anderen Meinung zum Ausdruck bringen darf. Imho geht Meinungsfreiheit in beide Richtungen und Kritik an seiner eigenen Meinung muss daher auch jeder Mensch in Kauf nehmen.
Interpretiert ihr das GG in diesem Fall anders?

Ein aktueller Anlass für meine Frage ist ein Bericht von Kontraste von einer Pegida Demonstration, wo Teilnehmer nach ihrer Meinung zum Mord an Lübcke befragt wurden:
Pegida-Demonstranten entsetzen mit Aussagen zu Lübcke-Mord

Gibt es nun Bedauern? „Nö, bedauern tu ich den nicht“, sagt einer zum Mord. „Aber ich tät’s nicht machen.“ Dennoch: Lübcke sei für ihn ein „Volksverräter“ gewesen.
[…]
Ein anderer Demonstrant bezeichnet den Mord gar als „bald eine menschliche Reaktion“. Wie es in den Wald reingerufen werde, so schalle es eben auch wieder heraus.
[…]
„Im Vergleich zur linksextremen Gefahr ist ein Mord, was weiß ich, alle
zwei, drei Jahre aus irgendwelchen Hassgründen relativ normal.“

In dem Artikel findet ihr den kurzen Bildausschnitt mit den Aussagen, den ganzen Bericht findet ihr hier.

Fallen für euch solche Aussage unter das Recht der freien Meinungsäußerung?

LG

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Hallo!

Charakterliche Insuffizienz ist nicht strafbar.
Intelligenzdefizit ist nicht strafbar.

Soweit erstmal zum bestehenden strafrechtlichen Rahmen.

Wenn du der Meinung bist, man sollte das ändern, dann stell dich schon mal auf höhere Steuern ein, denn Knäste sind teuer und das Wegsperren von 30 % der Bevölkerung wird nicht ohne Steuererhöhung möglich sein.

Schöne Grüße!

Eher ja.

Differenzierung/Begründung:

In der Form, in der die Aussagen getätigt worden sind (nämlich als Antwort auf eine entsprechende Interview-Frage) aus meiner Sicht eindeutig ja.

In manchen anderen Formen, etwa wenn sie zu Zwecken der Agitation getätigt werden, würde ich einige dieser Aussagen nicht für freie Meinungsäußerung halten.

Ich persönlich kann null damit anfangen, bei solchen darf-man-das-sagen-Fragestellungen den Inhalt solcher Aussagen in den Fokus zu stellen (wie das z.B. beim Thema „political correctness“ in extremis getan wird, wo dann sogar irgendwelche Tabu-Wortlisten zirkulieren). Der entscheidende Punkt ist der Sprechakt der Aussage, d.h. die Frage, was ich mit der Aussage tue.

Das ist übrigens nicht nur meine Privatmeinung, sondern auf diesen Aspekt zielen ja auch die wichtigsten Meinungsfreiheit-begrenzenden Gesetz wie „Volksverhetzung“ oder „Belohnung/Billigung von Straftaten“ ab.
Jeweils gehts da nicht primär um den Inhalt einer Aussage, sondern darum, was mit ihr getan wird,

Gruß
F.

Hallo,

Ja.

Stell Dir vor ich würde Deinen Beitrag mit Schmähungen beantworten. Ich würde deine Abstammung mit Tieren in Verbindung bringen und dir einen gewaltsamen frühzeitigen Tod wünschen. Sehr viele Menschen würden das als Beleidigung empfinden und der Staatsanwalt könnte den zweiten Teil als Anstiftung zu einer Straftat gemäß §111 StGB verfolgen. Diese Art der Meinungsäußerung schränkt der zweite Teil aus meiner Sicht zu Recht ein.

Statt dessen sage ich Dir aber nur, dass Du aus meiner Sicht die Grundlagen des menschlichen Zusammenlebens nicht verstanden zu haben scheinst. Und dass Du aus meiner Sicht auf dem Holzweg bist, wenn Du jeden Erguss ohne Einschränkung als freie Meinungsäußerung zulassen möchtest.

Letzteres ist übrigens nach meiner Ansicht von dem Recht auf freie Meinung gedeckt. :wink:

Grüße
Pierre

Interessanter Ansatz. Ich bin zwar der Meinung, dass man unter allen Umständen den Kontext beachten muss, in dem eine Aussage fällt. Ich würde aber nicht so weit differenzieren, wie du es hier tust, denn am Inhalt bzw. der Botschaft ändert sich für mich hier nichts.

Jetzt müsste man natürlich auch schauen, wie die Frage lautete. Beim ersten Teilnehmer war es ‚Bedauern Sie denn den Tod von Lübcke?‘, bei den anderen hätte ich keine wahrgenommen. Aber ich sehe für mich wirklich nicht, dass es einen Unterschied macht, ob eine Aussage als Antwort auf eine zuvor getätigte Frage gemacht wurde.

Im konkreten Fall geht es wohl auch um Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener.

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Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, worauf sich dein ‚ja‘ bezieht, denn dem Rest deiner Aussage entnehme ich, dass wir das GG gleich interpretieren :stuck_out_tongue:

Volksverhetzung ist strafbar.
Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener ist strafbar.

Du siehst, man muss sich hier nicht mit fiktiven Strafbeständen helfen. Das letzte Wort haben natürlich die Gerichte, aber ich frug hier ja einfach nur nach Meinungen. Dass du den Leuten in dem Video „Charakterliche Insuffizienz“ und ein „Intelligenzdefizit“ unterstellst, ist ja auch dein gutes Recht :wink:

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Und nun? Was lamentierst du denn rum, wenn das Strafrecht doch deinen Bedürfnissen schon gerecht wird?

Ach, meine Meinung zu dem Thema ist mir durchaus bekannt. Die Frage richtet sich daher ja auch an die anderen Mitglieder des Forums. Konntest du das aus der Formulierung nicht herauslesen?

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Ehrlich gesagt nicht. Für mich klang das so, als würdest du (als Frage verpackt) damit hadern, dass das strafrechtliche Schwert im Bereich der Meinungsäußerungen zu stumpf bleibt.

Das finde ich insofern lustig, da doch in dem Artikel (den du natürlich aufmerksam gelesen hast) klar und deutlich steht, dass Verfahren schon eingeleitet bzw. geprüft werden. Wie das ausgeht, werden wir ja sehen.

Aber um alle Unklarheiten auszuräumen: Mich interessieren einfach nur andere Meinungen zu den Aussagen im Zusammenhang mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung.

Threads mit dir leiden häufig daran, dass du eben keine Unklarheiten ausräumst, dass du eben höchst selten deine eigene Meinung klar und eindeutig äußerst.

Dann teile sie doch mit!

Wie wäre es mit:

… Sachverhaltsschilderung …
„Meine Meinung dazu ist … - wie steht Ihr dazu?“

Aber das würde dich möglicherweise angreifbar machen.

Zeig mir bitte einen Thread, in dem ich auf Nachfrage meine Meinung nicht klar und deutlich geäußert habe.

Hast du mich nach meiner Meinung gefragt? Das muss ich in der Eile überlesen haben. Außerdem sieht man es hier nicht so gerne, wenn OP ein Thema nur dafür aufmacht, um seine Meinung kund zu tun. Dass jetzt offensichtlich das Gegenteil auch nicht recht sein soll, finde ich direkt lustig.

Du bist also der Meinung, dass ich hier in w-w-w nie meine Meinung sage, weil ich eine Auseinandersetzung damit vermeiden möchte? Ernsthaft? :joy:

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siehe hier:

Du eierst rum, wie immer.

Wo wurde ich hier nach meiner Meinung gefragt?

Du Initiierst einen Thread, bei dem es dir um die Meinungen geht, aber vermeidest es tunlichst, deine eigenen Meinung zum Thema klar zu äußern, machst aber natürlich Andeutungen. Wie nennt man so etwas? So etwas nennt man rumeiern.

Egal, bleib dabei. Wir kennen das ja auch nicht anders von dir.

:smile:

P.S.:

hier:

Aber diese Aufforderung, deine Meinung mitzuteilen, bekommst du durch geschicktes Rumeiern weg!

:slight_smile:

In manchen Kreise würde man das ‚Unvoreingenommenheit‘ nennen, die deshalb wichtig sein kann, damit eine Frage nicht einfach als ‚Scheinfrage‘, mit der man ja nur seine eigene Meinung kundtun möchte, abgetan werden kann.

Du hast behauptet, ich würde meine Meinung selten klar und eindeutig äußern. Auf meine Bitte, Beispiele zu bringen, bei denen ich auf eine Frage meine Meinung verweigert hätte, kam von dir nichts. Wie nennt man so etwas?

PS:

Ist keine Frage sondern eine ziemlich frech formulierte Forderung. Ich habe es mir zu Angewohnheit gemacht, nicht über jedes plumpe Stöckchen zu springen :smirk:

PPS:
In der Regel hat es die überlegene Seite einer Diskussion nicht nötig, sich mit einem argumentum ad hominem zu helfen. Sagt uns ja auch schon so einiges, gell?

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Jajaja… du eierst weiterhin rum, um deine Meinung nicht äußern zu müssen. Es ist wie immer. Man fragt sich, wovor du so eine Angst hast. Wir könnten noch stundenlang diskuteren, es würde nicht dazu führen, dass du deine Meinung äußerst. Rumeiern at its best.

Du machst dich gerade lächerlich, wenn du im selben Thread erst das äußerst:

und wenige Zeilen später eben dies verweigerst.

@nurmitlesen
worauf willst du eigentlich hinaus?

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