Grenzen der Renovierung

Hallo zusammen,

X hat einen Anbau, der vor 70 Jahren als Ladengeschäft gebaut wurde und vor 25 Jahren eine Nutzungsänderung zu „Büro und Lagerraum“ durchlaufen hat (ganz offiziell mit Bauantrag).

Vor 25 Jahren wurde ein wenig renoviert und viel gepfuscht.

Ende 2019 beginnend wurden große Teile der maroden Einrichtung (Möbel und Lagerregale) entsorgt, das Laminat entfernt, die abgehängte Decke erneuert, eine feuchte Wand trocken gelegt, Trockenbauwände mit Dämmung errichtet, Beleuchtung, Netzwerk und Elektrik erneuert, der Fußboden begradigt, eine marode Treppe abgerissen und durch eine freitragende Treppe ersetzt, Vinylfußboden verlegt, Fenster und Türen ersetzt und eine neue Inneneinrichtung gekauft.

Das Projekt geht nun langsam dem Ende zu. Bis einschließlich 2020 wurde das Meiste in Eigenleistung erstellt, 2021 war das Jahr der befreundeten Handwerker (Trockenbau, Maler, Tischler).

Wenn man so „vorher - nachher“ betrachtet, ist es eigentlich nicht mehr der Raum, der es einmal war. Fußboden, Wände, Decken und Dach sind geblieben - der Rest ist neu.

Wie ist das steuerlich wohl einzuordnen?

Ups, das kann missverstanden werden.

Über die Lieferungen und Leistungen wurden ordentliche Rechnungen ausgestellt und auch so bezahlt!
In der Summe sind es so 20.000€, die an andere Firmen gingen (bei 35m² Grundfläche).

Servus,

das ist auch das Kriterium, das der Fiskus für die Abgrenzung von Instandhaltungsaufwand zu Herstellungskosten anwendet.

Unabhängig von der Entfernung der Einrichtung (die für sich von den übrigen Maßnahmen getrennt laufender Aufwand = Werbungskosten ist) führt alles übrige zu einer wesentlichen Verbesserung des Gebäudes und einer wesentlichen Erhöhung des Gebrauchswerts. Außerdem wird die Haltbarkeit und damit Nutzungsdauer der Bausubstand durch diese Maßnahmen verlängert.

Es wird also keine Möglichkeit geben, die Maßnahmen als Erhaltungsaufwand „durchzukriegen“, das Ganze landet als Herstellungskosten in der AfA zu läpperigen 2 Prozent.

Schöne Grüße

MM

Dann weiß ich ja schon einmal, was mich erwarten wird. Mal gucken, ob der StB da noch etwas drehen kann - vielleicht einzelne Maßnahmen herauslösen oder so.

50 Jahre sind ja z.B. für den Fußboden und die Malerarbeiten komplett Gaga.

Servus,

ja, ich schätze, das wird das Mittel der Wahl sein: Dass man in „Vorneverteidigung“ von vornherein Erhaltungsmaßnahmen und „Erneuerung/wesentliche Verbesserung“ trennt und als voneinander unabhängige Dinge erklärt - hier hat es einen Vorteil, dass das Ganze nicht erkennbar (z.B. als ein Projekt unter Leitung eines Architekten oder Sowiesomeisters) zusammenhängend durchgeführt worden ist, sondern tatsächlich jeder einzelne der beteiligten Handwerker sein eigenes Gewerk separat durchgeführt, verantwortet und abgerechnet hat.

Schöne Grüße

MM

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