Grenzgarage, Bewuchs

Natürlich fiktiv:
Auf einer Grundstücksgrenze steht eine Garage.
Die Mauer der Garage „hängt“ etwa 15 cm über dem Fundament, so dass auf der Seite der Garagenbesitzer diese 15 cm auf Bodenhöhe Erdreich sind.
Dort haben sich diverse Pflanzen ausgesäät, auch Efeu.
Der Garagenbesitzer wurde seinerzeit, das ist etwa 15 Jahre her darauf aufmerksam gemacht, dass Kletterpflanzen, z.B. der Efeu die Mauer hoch wachsen würden, und fand das gar nicht schlecht, weil die Mauer somit begrünt werden würde.
Er sagte das unter Zeugen.Man war freundlich und einvernehmlich.
13 Jahre später wurde das Grundstück mit der Grenzgarage verkauft.

Die neuen Besitzer- seit 2 Jahren sind sie es- finden den Efeu gar nicht gut und denken an eine Aufforderung, diesen zu entfernen und den Nachbarn aufzufordern auf eigene Kosten die Wand neu streichen zu lassen.

Nun stellen sich folgende Fragen:

Gilt das Einverständnis des Vorbesitzers mit dieser langen „Gewohnheit“ hinterher auch für den Nachbesitzer?
Ausserdem wuchsen die Pflanzen ursprünglich tatsächlich auf dem Garagengrundstück und wurden ausdrücklich nicht entfernt, bevor sie zur Mauer wachsen konnten.Inzwischen kann man auf Grund dick gewordener Wurzeln nicht mehr trennen, wo das seinen Anfang genommen hat.

Es ist etwas kompliziert.
Wonach könnte ich suchen, welche Stichwörter würden hier hilfreich sein?

Über Hinweise würde ich mich freuen!

Grüße,
farout

Hallo,
zunächst: ein mündliches Einverständnis des Vorbesitzers ist völlig unerheblich, das ist nicht rechtsverbindlich. Über sog. „Gewohnheitsrechte“ kursieren jede Menge falsche Vorstellungen.

Von Belang ist lediglich, auf welcher Seite der Grenze der Efeu wächst. Wenn er - und so verstehe ich Deine Schilderung - in dem 15cm-Streifen (dem Grenzabstand des Fundaments der Garage) wurzelt bzw. dort zu Tage tritt, ist das nicht Dein Problem.

Wenn den Nachbarn das stört, muss er es selbst entfernen, es wächst ja schließlich auf seinem Grundstück. Zu diesem Zweck (und auch zum Streichen der Wand) darf er Dein Grundstück betreten (sog. Hammerschlag- und Leiterrecht). Auch zukünftig, wenn er das Aufkommen eines neuen Bewuchses verhindern will (1 oder 2 mal im Jahr). Natürlich nach vorheriger Absprache. Ansonsten ist das alles sein Privatvergnügen.

Freundliche Grüße,
Ralf

Nein.
Aber es gäbe eine „Verjährung“ , je nach Bundesland im Nachbarrecht, ab Eigentümerwechsel in der man seine Forderungen auf Rückschnitt usw. anmelden müsste. Das können 6 Jahre sein. Danach gilt es als hingenommen.
Bezieht sich eher auf Grenzabstände von Bäumen.

Hier im Beispiel kann es ausschließlich darum gehen woher das Efeu ursprünglich stammt, also von welchem Land aus es an Mauer hochkletterte. Je länger es Zeit hatte, desto schwieriger mag es werden, den "Wurzel"ort festzustellen.
Also, entfernen lassen darf der Nachbar es immer. Die Frage wer es zahlen muss, ergibt sich aus der Quelle der Wurzeln.
Und Schadenersatz für die „Beschädigung/Verschmutzung“ der Wand könnte in Kostenübernahme des Anstrichs erfolgen.
Wenn es berechtigt wäre.

Tipp: Ehe es im Streit ausartet, holt den Schiedsmann. Er versucht eine gütliche Einigung in Streitfällen im Nachbarschaftsrecht. Kontakt über deine Gemeinde.

MfG
duck313

Und zu allen anderen, dann würde ich noch den Kontakt zum ehemaligen Besitzer suchen und ihn bitten die Aussage, dass der Efeu auf seinen Wunsch hin, von seinem 15 cm Grundstück die Mauer begrünen sollte, bestätigen lassen. ramses90

Danke! Ich habe das alles verstanden.
Es ist schwierig, weil es inzwischen einige sekundäre Wurzeln gibt, und dick gewordene, die direkt auf der Grenze und sogar auch auf dem Land des Nachbarn ohne Garage im Boden sind.
Tatsächlich ist es so, dass inzwischen Wurzeln auf beiden Seiten sind. Was dann? Teilt man dann die Kosten?

Das wirkliche Problem wäre mit Entfernung des Efeus eh nicht gelöst, denn das sei, so Nachbar /Garage der grüne Film auf der gelben Mauer.
Der kommt seiner Ansicht nach vom Efeu, was aber falsch ist, denn der kommt vom Holzzaun Nachbar/ohne Garage der 10 cm auf dessen eigenem Land steht und Algen angesetzt hat und der schon lange vor Garagenbau dort stand und vom dichten Bewuchs des Gartens der bis zur Grenze geht und dort in den Bewuchs des Nachbarstreifens übergeht.
Das allerdings kann sicherlich nicht das Problem des Zaunnachbarn sein , denn einen Zaun darf der ja haben auf seinem Land und Gartenpflanzen ebenfalls. Oder?

Schiedsmann ist eine gute Idee.Ich denke auch, kommunizieren ist eine gute Idee,dafür braucht es als Basis aber Kenntnis um das Rechtliche.

Grüße, farout

Hallo!

Ok, das wäre schon einmal geklärt, danke dafür!

Das ist, wie oben auch geschildert nach 15 Jahren schwierig zu trennen.
Ich weiss, dass der Anfang auf der anderen Seite war, denn Nachbar ohne Garage hat zunächst jahrelang immer alles ausgerupft auf seiner Seite, um späteren Ärger zu vermeiden.
Erst, als Nachbar/Garage den Efeu ganz schön fand, hat er das gelassen.Und nun- Efeu wird dick am Stamm und macht jede Menge Abzweigungen- steht auf beiden Seiten etwas.
Das ist eigentlich die Ausgangslage, wenn man das nicht existierende mündliche Einverständnis als nichtig betrachten muss:
Die Mauer wurde zunächst nur von einer, der Garagenseite bewachsen, inzwischen nach Jahren von beiden.
Wie soll man so etwas ursächlich trennen??

Hammerschlagrecht ist klar und auch kein Problem.

Grüße, farout

Lebt leider nicht mehr…
Es gibt nur Zeugen, die beim Gespräch dabei waren.
Aber scheint ja eh unerheblich zu sein.
Grüße,farout