Natürlich fiktiv:
Auf einer Grundstücksgrenze steht eine Garage.
Die Mauer der Garage „hängt“ etwa 15 cm über dem Fundament, so dass auf der Seite der Garagenbesitzer diese 15 cm auf Bodenhöhe Erdreich sind.
Dort haben sich diverse Pflanzen ausgesäät, auch Efeu.
Der Garagenbesitzer wurde seinerzeit, das ist etwa 15 Jahre her darauf aufmerksam gemacht, dass Kletterpflanzen, z.B. der Efeu die Mauer hoch wachsen würden, und fand das gar nicht schlecht, weil die Mauer somit begrünt werden würde.
Er sagte das unter Zeugen.Man war freundlich und einvernehmlich.
13 Jahre später wurde das Grundstück mit der Grenzgarage verkauft.
Die neuen Besitzer- seit 2 Jahren sind sie es- finden den Efeu gar nicht gut und denken an eine Aufforderung, diesen zu entfernen und den Nachbarn aufzufordern auf eigene Kosten die Wand neu streichen zu lassen.
Nun stellen sich folgende Fragen:
Gilt das Einverständnis des Vorbesitzers mit dieser langen „Gewohnheit“ hinterher auch für den Nachbesitzer?
Ausserdem wuchsen die Pflanzen ursprünglich tatsächlich auf dem Garagengrundstück und wurden ausdrücklich nicht entfernt, bevor sie zur Mauer wachsen konnten.Inzwischen kann man auf Grund dick gewordener Wurzeln nicht mehr trennen, wo das seinen Anfang genommen hat.
Es ist etwas kompliziert.
Wonach könnte ich suchen, welche Stichwörter würden hier hilfreich sein?
Über Hinweise würde ich mich freuen!
Grüße,
farout