Aber immerhin noch gestattet , wie im Wikipedia-Artikel erwähnt:
Damit kleinere Betriebe aber weiterhin den Lohnsteuerabzug mit Lohnsteuertabellen vornehmen können, aber auch weil bei Betrieben mit maschineller Lohnsteuerberechnung nach wie vor praktischer Bedarf besteht, im Einzelfall Steuerabzugsbeträge aus Tabellen ablesen zu können, wurde die Anwendung von Lohnsteuer(annäherungs)tabellen durch den Gesetzgeber auch weiterhin zugelassen (§ 51 Abs. 4 Nr. 1a EStG i. d. F. des StSenkG). Seit dem Jahr 2004 stellen die Lohnsteuertabellen aber nur noch eine ergänzende Alternative zur maschinellen Lohnsteuerberechnung nach dem stufenlosen Formeltarif dar.