Grenzsteuersatz

Überall lese ich (z.b. hier) , dass (in Deutschland) Grenzsteuersatz bei 42% liegt, wenn ich aber bezahlte Steuer zwischen 10k und 101k anschaue, sind über 50% weg (Single, Steuerklasse 1, Kirche).
Wenn ich die Mehrabgaben auf diese 1k anschaue, sind es nur Steuern.
Warum wird von 42% gesprochen, wenn es in Wirklichkeit >50% sind?

Moin,

besser als bei Wiki kann man’s nicht erklären. Ist übrigens der erste Link, den die Suchmaschine liefert.

Gruß
Ralf

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Ich verstehe es nicht

Hier steht bei Steuerklasse 1 bei 90k 42%, bei Wiki sind es 50%.
Kannst du es in 2-3 Sätzen erklären?

Bei Wiki finde ich auch die 42%:
ESt D Splitting 2018 zvE bis 120000 - Grenzsteuersatz – Wikipedia
Das, was Du verlinkt hast, scheint mir ein einfacheres Beispiel zu sein, um die „Spielregeln“ zu erläutern.

Weil sich der Grenzsteuersatz allein auf die EK-Steuer bezieht (bzw. daraus resultiert) und den Solidaritätszuschlag, die Kirchensteuer oder die Hundesteuer nicht berücksichtigt werden.

Vielleicht hat das mit den Worten „allgemeines Beispiel“ zu tun? :thinking:

Das wird es wohl sein.
Aber unter Grenzsteuersatz verstehe ich alle Steuer die man zu zahlen hat. Ich bin mir sicher, dass die meisten davon ausgehen, dass man bei dem Einkommen max. 42% Steuern zu zahlen hat.

Glaube ich eigentlich nicht. Allein schon, weil ja klar ist, dass die Kirchensteuer an einer eventuellen Mitgliedschaft bei einer Kirche hängt und auch der Solidaritätszuschlag wird m.W. nicht mehr von allen in voller Höhe bezahlt. Insofern kann es ja nur um etwas gehen, was alle gleichermaßen betrifft.

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Bei jeweiligen Gehalt müssen ihn alle Singles zahlen. So ist Spitzensteuersatz nicht 42% sondern 47%, was so nicht wirklich kommuniziert wird.
-> Man zahlt zusätzlich nicht nur den „bekannten“ Soli von 5,5 % auf seine Einkommensteuer, sondern 5 % „absolut“ als Soli.

Seit ich diese Debatten verfolge - also etwa seit 40 Jahren - ist mit „Spitzensteuersatz“ immer der höchste Satz des EK-Steuertarifes gemeint gewesen. Dafür, dass Du Dir die Definition gedanklich irgendwie selber zusammengeschraubt hast, kann keiner was und dafür, dass Du nun nach 32 Jahren (immer noch) findest, der Solidaritätszuschlag müsse da irgendwie reingerechnet werden und eine Irreführung vermutest (wahrscheinlich, weil Du Deine Steuern seit Jahren in einem anderen Land bezahlen würdest, wenn Du gewusst hättest, dass der genauso obendrauf kommt wie die Kirchensteuer), auch nicht.

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Das ist allein dein Problem. Schon bei deinem Link ist in der Einleitung zu lesen:

Der Spitzensteuersatz ist der höchstmögliche Steuersatz des geltenden Einkommensteuer- bzw. Lohnsteuertarifs. Für das Kalenderjahr 2023 beträgt der Spitzensteuersatz entweder 42 % oder 45 %.

Der Grenzsteuersatz ist der Prozentsatz, mit dem eine Lohnerhöhung von z. B. 100 € besteuert wird. Der höchstmögliche Grenzsteuersatz ist mit dem Spitzensteuersatz identisch und beträgt im Kalenderjahr 2023 entweder 42 % oder 45 %. Eine Lohnerhöhung von 100 € wird also in diesem Bereich mit 42 € oder 45 € besteuert. Rechnet man 5,5 % Solidaritätszuschlag und 9 % Kirchensteuer dazu, beträgt die Steuerbelastung 48,1 % oder 51,5 %. Zwischen dem Eingangssteuersatz von 14 % und dem ersten Spitzensteuersatz von 42 % steigt der Grenzsteuersatz kontinuierlich an (vgl. nachfolgende Tabelle).

Spätestens dann sollte es klar sein, dass nicht alle Steuern eingeschlossen sind/sein können. Allein schon deshalb, weil nicht alle Leute Kirchensteuer zahlen, wie von @C_Punkt bereits erwähnt.

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Ich bin mir sicher, dass mehr als die Hälfte der Steuerzahler hier in die Irre geführt werden, wenn man die fragt wie hoch Grenzsteuersatz zw. 66 T€ und 101 T€ ist.

Da ist der Verlag auch nicht ganz auf dem neuesten Stand.:joy:

Nochmal: was für eine Irre? Würdest Du sonst einen anderen Anbieter wählen und Deine Steuern stattdessen an die Niederlande oder die Bahamas zu bezahlen? Nur, weil Du es nicht kapierst oder irgendwie anders rechnen würdest, heißt das ja nicht, dass Du deswegen mehr Steuern bezahlst.

Was für ein Verlag?

Von dem er 2x den Link angegeben hat und von dessen Seite ich auch weiter oben zitiert habe, der uneingeschränkt den Solizuschlag erwähnt, ohne die aktuellen Änderungen einzubeziehen. Und da fällt mir noch ein, der Kirchensteuersatz ist auch nicht bundesweit einheitlich, oder?

wie hoch Grenzsteuersatz zw. 66 T€ und 101 T€ ist

Die Grafik bei Wiki sollte eigentlich klarmachen, dass es den von Dir gewünschten Grenzsteuersatz nicht gibt. Bei 60.000 42%, bei 90.000 50%, dazwischen stetig ansteigend gemäß der Steuerformel in § 4712 EStG.

Die Leute, für die diese Steuersätze gelten, kennen sich damit aus. Den anderen kann es wurscht sein, und Dir sollte wurscht sein, was die darüber denken. Stammtischgeschwätz.

Im Übrigen ist der Grenzsteuersatz völlig unabhängig von Soli, Kirchensteuer, Splitting etc pp.

Gruß
Ralf

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Es ist immer ein bisschen ungünstig, eigene Begriffe zu definieren, die allgemein anders definiert sind. Man kann sich dann mit anderen Leuten so schwer verständigen.

Vielleicht wird die Sache eher einleuchtend, wenn Du Dir mal anschaust, wie die Berechnung der ESt im EStG festgelegt ist:

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32a.html

Dort findest Du in § 32a Abs 1 S 2 Nr. 4 genau die 42, die Du suchst, und wenn Du etwas suchst, das belegen soll, dass der Staat einem fast alles vom sauer verdienten Einkommen wieder wegnimmt, sogar noch die Nr. 5, die ohne viel Trara dazugekommen ist. Irgendwie hat es nicht mal die Bildzeitung geschafft, ihrer Leserschaft beizubringen, dass doch die allermeisten Leute solche Einkommen haben wie das, welches dort genannt ist.

Schöne Grüße

MM
(Hat zu Beginn seiner Tätigkeit in dem Metier Körperschaftsteuer mit 56 Prozent erklärt, ohne dass bei der Mandantschaft allzu viele Pleiten eingetreten wären.)

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Nein - da wird niemand in „die Irre geführt“, der lesen kann :woman_shrugging: du bist bislang der Einzige, der sich die Steuern zusammenzimmert wie sie ihm gefallen - nur halt falsch :grin:

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Ich bin mir übrigens sicher, dass mehr als die Hälfte der Steuerzahler nicht weiß, dass man von 66k€ keine 42% abzugeben hat.

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Die wissen auch nicht, dass es eine Grund- und eine Splittingtabelle gibt, aus der man, ohne des Prozentrechnens mächtig zu sein, ablesen kann, wieviel Steuer man bei welchem Einkommen bezahlen muss. Dass man aus dem Zahlensalat in §32a nicht schlau wird, kann ich dagegen verstehen.

Servus,

ist seit vielen Jahren zumindest von Gesetzes wegen nicht mehr so.

Alle derartigen Tabellen, die es so gibt, sind von anderen Stellen als Gesetzgeber, Ministerien oder Finanzämtern aus dem Zahlensalat errechnet.

Schöne Grüße

MM