Hallo Experten
Wir arbeiten hier im Betrieb mit Alkohol bzw. alkoholischen Lösungen in größerem Masstab.
Mich würde interessieren ab welcher Verdünnung des Alkohols keine Ex-schutz Ausführung des Betriebes mehr nötig ist, bzw. ab welcher Verdünnung kein spezielles Lösemittellager mehr nötig ist (d.h. es reichen normale LAgertanks ohne Auffangbecken etc.).
Speziell natürlich auch wo ich solche Grenzwerte nachschlagen kann bzw. auf welcher Verordnung das beruht.
P.S.: Grenzwerte für Österreich…
Mit bestem DAnk
Andreas Börger