Servus,
Du beziehst Dich wahrscheinlich auf die UN-Konvention gegen Korruption.
In der Tat hat Deutschland bisher nur unterschrieben, aber noch nicht ratifiziert.
Die Bundesregierung hat im März 2011 dem 16. Deutschen Bundestag den Entwurf eines Umsetzungsgesetzes vorgelegt, der noch durch einen Gesetzentwurf aus der Mitte des Deutschen Bundestages zur Erweiterung des Straftatbestandes gegen „Abgeordnetenbestechung“ ergänzt werden sollte. Dieser wurde allerdings (noch) nicht vom Deutschen Bundestag beschlossen. Daher kann die Bundesregierung derzeit das UN-Übereinkommen gegen Korruption (noch) nicht ratifizieren.
Hintergrund ist, dass der Ratifizierung nur der § 108e des Strafgesetzbuches im Wege steht, der Bestechlichkeit und Bestechung von Abgeordneten viel zu einschränkend definiert.
So erfasst die Abgeordnetenbestechung beispielsweise nur den Teilbereich des so genannten „Stimmenkaufs“. Damit ist unklar, ab wann Spenden an Mandatsträger für deren politische Tätigkeit Anlass geben können, die Frage der „Käuflichkeit“ zu überprüfen.
Die Reform dieses Paragrafen ist überfällig, auch unabhängig von der UNCAC. Heute kann ein Unternehmer in Deutschland straflos Mandatsträgern in Volksvertretungen in Deutschland Vorteile gewähren, für die er auf der Basis des Internationalen Bestechungsgesetzes (IntBestG) bestraft würde, wenn er dies gegenüber Mandatsträgern in Volksvertretungen im Ausland täte.
Es liegt auf der Hand warum die Abgeordneten sich schwer tun, hier eine Gesetzesänderung zu beschließen…
Gruß,
Sax