Grillen auf dem Parkplatz

Hallo zusammen

Ein Mietshaus hat 4 Parteien und jede Partei hat auf einem Parkplatz gegenüber des Hauses 2 Parkplätze zugeteilt bekommen.

Ein Familie packt bei diesem Wetter ihren Grill aus und stellt den auf den Parkplatz von anderen Mietern die meist erst später so gegen 19.30 nach Hause kommen .

Jetzt kommt einer der Familie doch etwas früher nach Hause und möchte seinen Parkplatz für den er Miete/Stellgebühr bezahlt ,nutzen doch dort steht der Grill.
Der Grillmeister wird laut und ungehalten und vertreibt den eigentlichen Besitzer des Parkplatzes mit wilden rumfuchteln mit der Grillzange und einem Fleischmesser .
Bevor es da ausartet fuhr der eigentliche Mieter der dort stehen dürfte , wieder weg und stellt sein Auto rund 200 Meter weiter auf einen öffentlichen Parkplatz .
Als er dann zu Fuss ans Haus kommt , wird der Mieter wieder von dem Grillmeister beleidigt , mit der Aussage , das er Nachts den Parkplatz gemietet hätte , aber tagsüber allen Mietern zur verfügung stände .
Die dazwischen gespickten Schimpfworte und Beleidigungen lasse ich hier in dem Forum mal weg .

Nun die Frage : darf man auf einem Parkplatz überhaupt grillen ?
und B ( gehört eigentlich ins Mietrecht Forum , wäre aber dann ein Doppelposting )
Ist ein angemieteter Parkplatz im gesamten eine frei Nutzbare Fläche für alle Mieter ?

gruss

Toni

Hallo,
die Parkplaetze sind - so habe ich es verstanden- direkt zugeordnet. Das ergibt das Recht, jederzeit sein Fahrzeug dort abstellen zu duerfen. Der Grill muss weggeraeumt werden.
Andererseits wird dieses Beharren auf Parken ebenso wie auf Weitergrillen die Nachbarschaft nicht verbessern. Geht ein Kompromiss, noch paar Wuerste beschaffen und gemeinsam grillen? Dabei locker die naechste Grillfete auf den Parkplaetzen des anderen planen?
Gruss Helmut

Hallo,

das er
Nachts den Parkplatz gemietet hätte , aber tagsüber allen
Mietern zur verfügung stände .

es wird zu dem Parkplatz doch bestimmt auch einen Mietvertrag geben. Da könnte natürlich etwas drinstehen von wegen „Benutzung nur von 19.00-8:00“.

Halte ich aber für *sehr* unwahrscheinlich…

viele Grüße
Felix

Tach!

Normaerweise mietet man einen Parkplatz für 24h am Tag.

Der agressive Griller hat somit eine Besitzstörung zu verantworten sowie evtl. versuchte Körperverletzung und Nötigung.

Persönlich denke ich, sollte man schleunigs umziehen, wenn noch mehr solche Proleten im Haus wohnen.

Gruß,
M.