Hallo zusammen
Ein Mietshaus hat 4 Parteien und jede Partei hat auf einem Parkplatz gegenüber des Hauses 2 Parkplätze zugeteilt bekommen.
Ein Familie packt bei diesem Wetter ihren Grill aus und stellt den auf den Parkplatz von anderen Mietern die meist erst später so gegen 19.30 nach Hause kommen .
Jetzt kommt einer der Familie doch etwas früher nach Hause und möchte seinen Parkplatz für den er Miete/Stellgebühr bezahlt ,nutzen doch dort steht der Grill.
Der Grillmeister wird laut und ungehalten und vertreibt den eigentlichen Besitzer des Parkplatzes mit wilden rumfuchteln mit der Grillzange und einem Fleischmesser .
Bevor es da ausartet fuhr der eigentliche Mieter der dort stehen dürfte , wieder weg und stellt sein Auto rund 200 Meter weiter auf einen öffentlichen Parkplatz .
Als er dann zu Fuss ans Haus kommt , wird der Mieter wieder von dem Grillmeister beleidigt , mit der Aussage , das er Nachts den Parkplatz gemietet hätte , aber tagsüber allen Mietern zur verfügung stände .
Die dazwischen gespickten Schimpfworte und Beleidigungen lasse ich hier in dem Forum mal weg .
Nun die Frage : darf man auf einem Parkplatz überhaupt grillen ?
und B ( gehört eigentlich ins Mietrecht Forum , wäre aber dann ein Doppelposting )
Ist ein angemieteter Parkplatz im gesamten eine frei Nutzbare Fläche für alle Mieter ?
gruss
Toni