Hallo ihr lieben,
ich wohne mit meiner Tochter in einem Mehrfamilienhaus genau über der Hofeinfahrt. Grade dachte ich, es richt als ob jemand grillt, schaute über den Balkon und sah den Qualm aus der Einfahrt ziehen und eine Person die offensichtlich am Grill stand. Auf dem Balkon ist es verboten, wegen Brandschutz. In der Einfahrt ist es erlaubt? Habe echt Angst hier „abzufackeln“
Hallo!
Das Grillen auf dem Balkon ist nicht offiziell verboten, das auf dem Hof auch nicht.
Meist verbietet der Mietvertrag oder die Hausordnung das Grillen auf dem Balkon aber. Brandschutz mag eine gewisse Rolle spielen, es geht aber eher um die Geruchsbelästigung der Nachbarn.
Ich gehe davon aus, daß dort nichts über das Grillen auf dem Hof steht?
Grundsätzlich kannst du dich an deinen Vermieter wenden, Polizei & Co werden sich dafür nicht interessieren, weil das Verbot ja eine Privatangelegenheit ist.
Diese Angst halte ich für ziemlich unbegründet.
Setze mich dem Nachbarn „von oben“ in Verbindung, dass du gleich mit ein paar Würstchen (oder was auch immer) dazu kommst.
Moin,
auch wenn das Grillen nicht generell verboten ist, so muss sich jeder, auch evtl. der Vermieter falls er im gleichen Haus wohnt, so verhalten, dass niemand durch Rauch oder Gerüche belästigtwird.
Besten Gruß
Der Vermieter hat hier nicht mehr Rechte als ein Mieter.
Das Problem an solchen absolutistischen Formulierungen ist, dass der Sachverhalt in der Regel zu einseitig beleuchtet wird.
Hast Du dazu eine Rechtsgrundlage parat?