Grippaler-Infekt gilt nicht als Krankschreibung?

Übers Wochenende quälte ich mich mit Halsschmerzen,Ohrenschmerzen,Husten,Schnupfen und Gliederschmerzen…war den Samstag trotzdem arbeiten und musste mir noch von Kunden sagen lassen,das ich in meinem Zustand ins Bett gehöre!
Bin dann Montags zum Arzt,weil es Wirklich nicht mehr ging und der schrieb mich dann auch für den Rest der Woche krank wg eines Virus-Infekt bzw Grippaler-Infekt…
hab dann auch meine Krankmeldung sofort in die Firma gebracht und die Fragen dann natürlich immer was man hat und als man hörte das ich einen Grippalen-Infekt habe,sagte man mir das das nicht als Krankmeldung gilt,der Arzt müsste genauer beschreiben was man hat zB Bronchitis oder Lungenentzündung…ich müsse noch mal zum Arzt und der müsste die Diagnose genauer Draufschreiben,hab ich aber nicht gemacht,weil ich nur noch ins Bett wollte,weil es mir echt schlecht ging…meine Frage,stimmt das das nicht als Diagnose gilt und können die mir jetzt was weil ich nicht noch mal beim Arzt war???

Hallo,

der Arbeitgeber bekommt nur eine Krankschreibung mit dem Zeitraum, in dem sein Arbeitnehmer nicht kommen sollte. Eine Diagnose steht NIEMALS auf einer Krankschreibung. Das ist Privatsache und geht den Arbeitgeber normalerweise auch nichts an. Also keine Panik, der Zettel, den du abgegeben hast, genügt.

Barba
ra

Hallo,

man gibt dem Arbeitgeber den Teil der Krankschreibung OHNE Diagnose. Die geht den Arbeitgeber nämlich genau gar nichts an. Wenn man krankgeschrieben ist, ist man krankgeschrieben. Punkt.

Gruß,
Steve

Hallo,

Bin dann Montags zum Arzt,weil es Wirklich nicht mehr ging und
der schrieb mich dann auch für den Rest der Woche krank wg
eines Virus-Infekt bzw Grippaler-Infekt…
hab dann auch meine Krankmeldung sofort in die Firma gebracht

Na dann hat dein Arzt aber einen Fehler gemacht.
Diese Krankmeldung mit dem Eintrag der Diagnose muss er selbst an deine Krankenkasse schicken.
Auf der Krankmeldung für den Arbeitgeber ist für ihn nur wichtig von wann bis wann Du krank geschrieben wurdest. Eine Diagnose ist hier nicht vorhanden.

und die Fragen dann natürlich immer was man hat und als man
hörte das ich einen Grippalen-Infekt habe,sagte man mir das
das nicht als Krankmeldung gilt,der Arzt müsste genauer
beschreiben was man hat zB Bronchitis oder
Lungenentzündung…ich müsse noch mal zum Arzt und der müsste
die Diagnose genauer Draufschreiben,

Die Diagnose geht den Arbeitgeber nichts an, fällt unter Datenschutz.

Gruß Merger

Den Arbeitgebeber geht die Diagnose einen S****** an.

kann gerne gelöscht werden

Hallo Merger,
das ist so falsch !!

Der Patient bekommt ZWEI „gelbe“ Scheine, den einen schickt der Patient zum Arbeitgeber und den anderen zur Kasse. Der Arzt verschickt da überhaupt nichts !!

Die Krankenkasse bekommt auf Ihrem Zettel mitgeteilt, was der Patient hat und wie lange es voraussichtlich dauert. Der Arbeitgeber, sprich die Personalabteilung, bekommt auf Ihrem Zettel ausschließlich die Info über den Zeitraum, sonst nichts.

Ob der Arzt den Patienten für arbeitsunfähig erklärt oder nicht, ist Sache des behandelnden Arztes und niemand anderem.

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Hallo;

das ist so falsch !!

dachte ich auch. Er hat aber recht. Lies mal:
http://de.wikipedia.org/wiki/Krankmeldung#Patient_is…
Vorletzter Absatz in diesem Abschnitt.
Gruß
Testare_

Hallo,
da es ja schon viele und auch richtige Antworten gegeben hat - beschränke ich mich darauf, dass es den Arbeitgeber nix angeht warum sein Arbeitnehmer arbeitsunfähig ist.
Wenn er irgendwelche Zweifel daran hat, kann er eine Überprüfung bei der Krankenkassen beantragen, die jenes vom MDK. vornehmen lässt.
Gruss
Czauderna

Hallo testare,

jau Du hast Recht, was es nicht alles gibt …

Ich jedenfalls kennen keinen Arzt, der für mich die AU zur Kasse und zum AG verschickt.
Bei einer plötzlichen Einlieferung und Aufnahme ins Krankenhaus, da könnte ich mir das schon vorstellen, aber sonst …

Würde der Doc ja arm bei, pro AU jeweils 0,55 Euronen, kann er das abrechnen? *grins*
Überlege mal wieviele Leute der Arzt am Tag so krankschreibt …

Würde der Doc ja arm bei, pro AU jeweils 0,55 Euronen, kann
er das abrechnen? *grins*
Überlege mal wieviele Leute der Arzt am Tag so krankschreibt

Welche Kosten sollen da anfallen ?
Eine Krankmeldung kann man auch per Fax oder Email verschicken.

AU an GKV von Arzt oder von Patient?
Hallo,

Tja, ich weiss nicht so recht ob Wiki da richtig liegt.
Ich kenne nämlich auch keinen Arzt, der die AU-Meldung noch an die GKV schickt.
Das im Wiki-Artikel zitierte Urteil ist ja auch schon älteren Datums…

Wer weiss da mehr?

Grüßle,
Tantchen

Hallo,

dachte ich auch. Er hat aber recht. :

nein, hat er nicht!

Lies mal:
http://de.wikipedia.org/wiki/Krankmeldung#Patient_is…
Vorletzter Absatz in diesem Abschnitt.

Ein schönes Bsp. dafür, wie auch WIKI falsches verbreitet, wenn es dem Kontext entrissen ist; hier, wenn es um die prinzipielle Pflicht des Arztes gehen sollte, eine AU der GKV melden zu müssen!
Anderes hätte mich auch gewundert…!

Und wer sich dann das Urteil auch wirklich einmal durchliest, wird feststellen, dass besagtes Urteil (Az.: L 16 KR 324/03) im Kontext mit der Lohnfortzahlung steht.
Des anderen sagt meine Quelle (RA):

„Nach § 49 Abs.1 Nr. 5 SGB V ruht der Anspruch auf Krankengeld, wenn die Arbeitsunfähigkeit nicht spätestens nach einer Woche der Krankenkasse gemeldet wird. Meldet der Versicherte daher nicht rechtzeitig die Arbeitsunfähigkeit, führt dies zum Ruhen des Krankengeldanspruchs. Daran ändert ersteinmal auch das Urteil des LSG NRW nichts.
Diese Meldeobliegenheit betrifft den Versicherten. Dieser muss die Arbeitsunfähigkeit der Krankenkasse melden, außer es handelt sich um eine stationäre Behandlung. In diesem Fall entsteht der Krankengeldanspruch nach § 46 Satz 1 Nr. 1 SGB V mit Aufnahme der Behandlung.
Das Urteil des LSG NRW betrifft ausschließlich den Fall, dass der Versicherte Arbeitnehmer mit einem Anspruch auf Entgeltfortzahlung ist. In der Praxis hat sich seitdem durchgesetzt, dass der kassenärztliche Vertragsarzt der Krankenkasse die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mit Befundbericht und voraussichtlicher Arbeitsunfähigkeitsdauer übersendet. Daraus entnimmt die Rechtsprechung und auch das LSG NRW einen Vertrauensschutz des Versicherten, dass die Arbeitsunfähigkeit vom Kassenarzt auch an die Krankenkasse rechtzeitig übersendet wird. Wird dann auch irgendwelchen Gründen die Arbeitsunfähigkeit nicht rechtzeitig der Krankenkasse gemeldet, wird dies von der Rechtsprechung als Organisationsmangel angesehen, der in den Bereich der Krankenkasse fällt und nicht dem Versicherten zugerechnet wird. Daraus folgt, dass dann der Anspruch auf Krankengeld nicht nach § 49 Abs.1 Nr. 5 SGB V ruht.“

Quintessenz:
Bei einem Versicherten mit Anspruch auf Entgeltfortzahlung muss der Vertragsarzt der Krankenkasse die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an die Krankenkasse weiterleiten. Sollte er nicht unter den Personenkreis fallen, dann muss er selbst die Arbeitsunfähigkeit der Krankenkasse melden.

Gruß
Testare_

Gruß
rolli

1 Like

Hallo,
ich kann mich erinnern dass es in der Vergangenheit mal kurz so war, dass der Vertragsarzt für die Übermittlung der AU-Bescheinigungen an die Kasse verantwortlich war, aber das ist lange wieder vorbei. Der Versicherte ist verantwortlich. In der Praxis gibt es schon noch Arztpraxen, die als „Serviceleistung“ die AU-Bescheinigungen der Woche an die jeweiligen Kassen versenden - gut, aber auch gefährlich was einen evtl.Krankengeldanspruch angeht.
Gruss
Czauderna

Hallo Günter,

vor ungefähr 3 Wochen hatte ich mit einem Bekannten (Internist) eine Unterhaltung,
in der er mir mitteilte, dass für die Übersendung von Krankmeldungen an die Krankenkasse er selbst zuständig ist.
Die Krankmeldung für den Arbeitgeber wird dem Patienten ausgehändigt.

Gruß Norbert

Hallo Rollifern,

zu diesem Thema solltest Du mal dieses Urteil lesen:

http://www.kostenlose-urteile.de/LSG-Nordrhein-Westf…

Für die Meldung an die Krankenkasse ist der Arzt zuständig.

Gruß Merger

Ergänzung:
http://www.bkk.de/arbeitgeber/neu-lexikon-sv-und-ste…

Hallo,
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen.

Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen.

Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen.

Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen.

Ist der Arbeitnehmer Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, muss die ärztliche Bescheinigung einen Vermerk des behandelnden Arztes darüber enthalten, dass der Krankenkasse unverzüglich eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit mit Angaben über den Befund und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit übersandt wird.

wenn ich das lese, dann ist nicht der Arzt dazu verpflichtet sondern der Arbeitnehmer.
Der vom Gesetz geforderte ärztliche Vermerk ist schon aufgedruckt.
Diese Regelung macht auch Sinn, denn sonst muessten bei verspäteter Meldung die Ärztefürden Krankengeldverlust einstehen !!!.
Gruss
Czauderna

Hallo,

zu diesem Thema solltest Du mal dieses Urteil lesen:

das ist genau das, was bei wikipedia genannt wird. Und damit auch genau das, dem Rolli widersprochen hat.
Du solltest ihn also inhaltlich widerlegen, nicht mit einer Wiederholung des Links.
Gruß
Testare_

1 Like

Hallo Testare,

Hallo,

zu diesem Thema solltest Du mal dieses Urteil lesen:

das ist genau das, was bei wikipedia genannt wird. Und damit
auch genau das, dem Rolli widersprochen hat.
Du solltest ihn also inhaltlich widerlegen, nicht mit einer
Wiederholung des Links.

Also halten wir fest:

Auch wenn der behandelnde Arzt dem Versicherten die für die Krankenkasse bestimmte Arbeitsunfähigkeits- (AU-) Bescheinigung mit der Bitte um Weiterleitung aushändigt, entbindet ihn dies nicht von der eigenen Mitteilungsverpflichtung.

Der von mir genannte Link ist aussagekräftig genug um erkennen zu können,
dass der Arzt eine Mitteilungsverpflichtung gegenüber der Krankenkasse hat.

Gruß Merger

Hallo Merger,
tut mir leid, aber das sehe ich nicht so - der genannte Vermerk ist eindeutig für den Versicherten bestimmt - Der Vermerk lautet „bei verspäteter Vorlage droht Krankengeldverlust“ - eindeutig ein Hinweis an den Versicherten und nicht für den Arzt.
Gruss
Czauderna

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