Grob unbillig - was tun?

Auf vielfachen Wunsch: heute ausführlich und konkret
Hallo, liebe Experten und Expertinnen!
Ein Mieter hat gerade seine Nebenkostenabrechnung bekommen, natürlich mit einer Forderung zur Nachzahlung. Dabei fiel ihm auch, dass er für Hausstrom fast genauso viel zahlen soll wie für seinen Wohnungsstrom. Obwohl er nie in den Keller geht, weil er keinen Kellerraum hat, soll er auch für das Kellerlicht zahlen. Dabei ist anzunehmen, dass die Lichter Tag und Nacht eingeschaltet bleiben. Der Mieter machte den Vermieter bereits mehrere Male auf die Verschwendung aufmerksam und sagte ihm, wer die Verschwender sind, jedoch ohne Erfolg. Der Vermieter beharrt auf die NK-Verteilung nach qm, obwohl diese Verteilung grob unbillig ist. Sogar die Richter am Amtsgericht betrachteten diese Abrechnungsmethode als angemessen und verwiesen lediglich darauf, dass der Mieter die Quadratmeterabrechnung unterschrieben hätte. Der Mieter musste sogar die Anwaltskosten des Vermieters begleichen, obwohl dieser falsche Angaben vortrug und diese vom Richter geglaubt wurden. Außerdem sind manche Betriebskostenarten so zusammengefasst, dass nicht einmal festzustellen ist, wieviel Kubikmeter Wasser im Mietshaus verbraucht wurden. Der Mieter möchte jetzt eine Wasseruhr einbauen, um für mehr Gerechtigkeit zu sorgen, bekommt aber nicht die Zustimmung dafür. Er ist jetzt völlig verunsichert, weil er weiß, dass er gegen Vermieter, Anwalt und Richter kämpfen muss und weil er von seinen eigenen Anwälten ausgebeutet und verraten wurde. Wer kann ihm jetzt noch helfen?
Danke für eure Unterstützung!
Franz

hallo franz - dein beitrag endet mit: wer kann ihm noch helfen?

antwort: nur er selbst oder eine psychologische beratung. du leidest wegen banalitäten und siehst nicht, dass es die „absolute gerechtigkeit“ nicht gibt.

manche waren schon seit 10 jahren nicht mehr beim arzt und zahlen den alkoholiker mit der nierentransplantation mit, manche mieter wohnen im 5. stock, gehen jeden tag zu fuss und zahlen die kosten für den fahrstuhl mit. manche mieter zahlen 200 euro, andere 800 euro für die gleiche wohnung. manche mieter machen dreck im treppenhaus, manche nicht und beide zahlen die gleichen kosten.

mieter wie du verursachen einen enormen verwaltungsaufwand, den der vermieter von niemandem bezahlt bekommt …

und so fort. vergiss es und konzentriere dich auf wesentliche bzw. mal so gefragt: was ist dein EIGENTLICHES problem? zu kurz gekommen?

Gerechtigkeit

und so fort. vergiss es und konzentriere dich auf wesentliche
bzw. mal so gefragt: was ist dein EIGENTLICHES problem? zu
kurz gekommen?

Hallo Sonnenkönig,
mal was von Gerechtigkeit gehört? Was ist aus denen geworden, die zu allem „Ja und Amen“ gesagt haben? Ich bin streng katholisch erzogen worden, habe Prügel bekommen, wenn ich nicht in die Kirche gehen wollte. Alle Kinder mussten bei jedem Kirchgang Geld in den Klingelbeutel werfen, während sie zuhause in Lumpfen herumrennen mussten, weil der Vater sich nicht traute, nach einer Lohnerhöhung zu fragen. Auf dem Land, wo es weder Richter noch Anwälte gab, hatte der Pfarrer das Sagen. Als ein ehemaliger Pfarrer wegen Kindesmisshandlung angezeigt und versetzt wurde, wetterte der Nachfolger gegen seine Gemeinde, dass es Sünde war, dass sein Vorgänger angezeigt wurde, und sprach von Verleumdung. Also wurde schon immer Unrecht gesprochen, von Pfarrern, Richtern und Päpsten, Kaisern wie auch von Königen. Selbst der Sonnenkönig war kein Unschuldsengel. Ich weiß schon von den Sonderrechten von Anwälten und Päpsten, dass sie alles bestreiten dürfen, was ein Besserwisser sagt, und von den Richtern und vor Gott Recht bekommen.

Der Vermieter beharrt auf die NK-Verteilung nach
qm, obwohl diese Verteilung grob unbillig ist.

Und nach Köpfen kommt dabei was wesentlich anderes raus?

obwohl dieser falsche Angaben vortrug und diese vom Richter
geglaubt wurden.

Was sind das denn für falsche Angaben, die bei der NK-Verteilung von Hausstrom entscheidungserheblich waren?

Der Vermieter beharrt auf die NK-Verteilung nach
qm, obwohl diese Verteilung grob unbillig ist.

Und nach Köpfen kommt dabei was wesentlich anderes raus?

Sehr wohl! Wird nämlich nach Köpfen verteilt, spart der einzelne Mieter 70 - 80 %.

obwohl dieser falsche Angaben vortrug und diese vom Richter
geglaubt wurden.

Was sind das denn für falsche Angaben, die bei der
NK-Verteilung von Hausstrom entscheidungserheblich waren?

Der Anwalt behauptete, dass der einzelne Mieter genauso viel verbraucht wie eine vierköpfige Familie.

Robin Hood
Hallo Sonnenkönig,
als Vertreter der Mächtigen sei Dir nachgesehen, dass Dich die Belange der Armen und Schwachen nicht interessieren. Hauptsache, die Reichen werden noch reicher. Die Ausbeutung hat wieder mal gesiegt.

antwort: nur er selbst oder eine psychologische beratung. du
leidest wegen banalitäten und siehst nicht, dass es die
„absolute gerechtigkeit“ nicht gibt.

manche waren schon seit 10 jahren nicht mehr beim arzt und
zahlen den alkoholiker mit der nierentransplantation mit,
manche mieter wohnen im 5. stock, gehen jeden tag zu fuss und
zahlen die kosten für den fahrstuhl mit. manche mieter zahlen
200 euro, andere 800 euro für die gleiche wohnung. manche
mieter machen dreck im treppenhaus, manche nicht und beide
zahlen die gleichen kosten.

mieter wie du verursachen einen enormen verwaltungsaufwand,
den der vermieter von niemandem bezahlt bekommt …

und so fort. vergiss es und konzentriere dich auf wesentliche
bzw. mal so gefragt: was ist dein EIGENTLICHES problem? zu
kurz gekommen?

Hallo Sonnenkönig,

mit deiser Antwort ist niemand geholfen. Der Mieter hat einen Anspruch auf eine Abrechnung, die nachvollziehbar ist und einen Nachweis über die Höhe der Kosten und deren Verteilung.

Warum und weshalb im konkreten Fall ein Gericht der Klage des Anwaltes des Vermietrs zugestimmt hat kann ohnehin bei den dürftigen und teilweise emotionalen Hinweisen niemand von uns aufklären. Ich werde trotzdem mal oben versuchen zu antworten.

Gruss Günter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Franz,

Auf vielfachen Wunsch: heute ausführlich und konkret
Hallo, liebe Experten und Expertinnen!
Ein Mieter hat gerade seine Nebenkostenabrechnung bekommen,
natürlich mit einer Forderung zur Nachzahlung. Dabei fiel ihm
auch, dass er für Hausstrom fast genauso viel zahlen soll wie
für seinen Wohnungsstrom. Obwohl er nie in den Keller geht,
weil er keinen Kellerraum hat, soll er auch für das
Kellerlicht zahlen. Dabei ist anzunehmen, dass die Lichter Tag
und Nacht eingeschaltet bleiben. Der Mieter machte den
Vermieter bereits mehrere Male auf die Verschwendung
aufmerksam und sagte ihm, wer die Verschwender sind, jedoch
ohne Erfolg.

Hier ist zuerst einmal zu klären, ob möglicherweise neben den Stromkosten im Treppenhaus auch die Stromkosten der Heizungsanlage/Warmwasseranlage abgerechnet werden. Bei hohem Verbrauch ist auch zu klären, ob möglicherweise ein Bewegungsmelder oder eine Tiefgarage mit „Festbeleuchtung“ am Hausstrom hängt. Zu klären sind auch Verbrauchsdaten, die nicht wegen dem Hausstrom erfolgen. z.B. kann dies eine aufgestellte Tiefkühltruhe im Keller am Allgemeinstrom sein, es kann auch - dies soll es tatsächlich geben - ein Mieter sein, dem der Strom abgestellt ist und der abends sich an einer Steckdose im Treppenhaus bedient. Natürlich darf man - als werstes - die abgelesenen Zahlen der E-Werke nicht ausser acht lassen. Im einem Verfahren hätte der Mieter also nachweisen müssen, wer hier schuldhaft den Strom verbraucht. Gegen diesen Mieter müsste man dann Schaderersatzansprüche stellen.

Der Vermieter beharrt auf die NK-Verteilung nach

qm, obwohl diese Verteilung grob unbillig ist. Sogar die
Richter am Amtsgericht betrachteten diese Abrechnungsmethode
als angemessen und verwiesen lediglich darauf, dass der Mieter
die Quadratmeterabrechnung unterschrieben hätte.

Grundsätzlich sieht die Verordnung vor, dass der Allgemeinstrom für die Heizung mit den Heizkosten anteilig abzurechnen ist. Der andere Teil ist nach Wohnfläche umlagefähig. Hier kann man nicht nach der Personenzahl abrechnen bzw. nach Personentagen. Dies hat der Gesetzgeber richtig entschieden. Sonst würde man wohl darüber streiten, wer mehr Besuch hat, wer das Treppenhaus mehr nutzt oder wer das Treppenhaus bei Dunkjelheit nicht betritt. Gründe findet man immer.

Der Mieter

musste sogar die Anwaltskosten des Vermieters begleichen,
obwohl dieser falsche Angaben vortrug und diese vom Richter
geglaubt wurden.

Wer verliert zahlt. So ist das eben.

Außerdem sind manche Betriebskostenarten so

zusammengefasst, dass nicht einmal festzustellen ist, wieviel
Kubikmeter Wasser im Mietshaus verbraucht wurden. Der Mieter
möchte jetzt eine Wasseruhr einbauen, um für mehr
Gerechtigkeit zu sorgen, bekommt aber nicht die Zustimmung
dafür.

Ich gehe nicht davon aus, da sind mir die Richter aus eigener Erfahrung bei Mietprozessen zu genau, dass ein Richter eine Nebenkostenabrechnung anerkannt hat, aus der die Gesamtkosten und die Verteilung derselben nicht enthalten ist. Ein Anspruch auf eine Wasseruhr besteht nur, wenn die Verteilung grob unbillig ist, und dabei ist auch zu beachten, dass die Kosten des betroffenen Mieters weit über den üblichen Sätzen liegen müssen. Pro Person wird an der Obergrenze etwa mit monatlich 10 EURO gerechnet. 120-150 EURO sind also im Jahr nicht unüblich. Und bei den immer weiter steigenden Abwassergebühren liegen regional durchaus auch 200 EURO im Rahmen.

Er ist jetzt völlig verunsichert, weil er weiß, dass er

gegen Vermieter, Anwalt und Richter kämpfen muss und weil er
von seinen eigenen Anwälten ausgebeutet und verraten wurde.

Ich weigere mich hier, mich über Vermieter, Anwälte und Richter zu äussern.

Wer kann ihm jetzt noch helfen?
Danke für eure Unterstützung!
Franz

Gruss Günter

Hallo Sonnenkönig,

ich muss dich doch schwer bitten beim Thema zu bleiben. Wenn nicht schon entsprechende Antworten da wären, hätte ich dein Posting gelöscht.

Denn: Dein Posting ist nicht nur nicht hilfreich sondern unnötig.

Gruß Ivo
MOD

Stromkosten

Hier ist zuerst einmal zu klären, ob möglicherweise neben den
Stromkosten im Treppenhaus auch die Stromkosten der
Heizungsanlage/Warmwasseranlage abgerechnet werden. Bei hohem
Verbrauch ist auch zu klären, ob möglicherweise ein
Bewegungsmelder oder eine Tiefgarage mit „Festbeleuchtung“ am
Hausstrom hängt. Zu klären sind auch Verbrauchsdaten, die
nicht wegen dem Hausstrom erfolgen. z.B. kann dies eine
aufgestellte Tiefkühltruhe im Keller am Allgemeinstrom sein,
es kann auch - dies soll es tatsächlich geben - ein Mieter
sein, dem der Strom abgestellt ist und der abends sich an
einer Steckdose im Treppenhaus bedient.

Hallo Günter,
jeder Mieter hat seine eigene Heizung, das Haus hat weder Bewegungsmelder noch Tiefgarage, auch keine Tiefkühltruhe im Keller und keine Steckdose im Treppenhaus. Deswegen ist der hohe Verbrauch wirklich auf Verschwendung zurückzuführen.
Bei den Wasserkosten muss der Mieter über 80 € pro Kubikmeter zahlen. Das dürfte doch sehr grob unbillig sein und den Einbau einer Wasseruhr rechtfertigen.
Noch einen schönen Abend
Franz

Ein Anspruch
auf eine Wasseruhr besteht nur, wenn die Verteilung grob
unbillig ist, und dabei ist auch zu beachten, dass die Kosten
des betroffenen Mieters weit über den üblichen Sätzen liegen
müssen. Pro Person wird an der Obergrenze etwa mit monatlich
10 EURO gerechnet. 120-150 EURO sind also im Jahr nicht
unüblich. Und bei den immer weiter steigenden Abwassergebühren
liegen regional durchaus auch 200 EURO im Rahmen.

Hier ist zuerst einmal zu klären, ob möglicherweise neben den
Stromkosten im Treppenhaus auch die Stromkosten der
Heizungsanlage/Warmwasseranlage abgerechnet werden. Bei hohem
Verbrauch ist auch zu klären, ob möglicherweise ein
Bewegungsmelder oder eine Tiefgarage mit „Festbeleuchtung“ am
Hausstrom hängt. Zu klären sind auch Verbrauchsdaten, die
nicht wegen dem Hausstrom erfolgen. z.B. kann dies eine
aufgestellte Tiefkühltruhe im Keller am Allgemeinstrom sein,
es kann auch - dies soll es tatsächlich geben - ein Mieter
sein, dem der Strom abgestellt ist und der abends sich an
einer Steckdose im Treppenhaus bedient.

Hallo Günter,
jeder Mieter hat seine eigene Heizung, das Haus hat weder
Bewegungsmelder noch Tiefgarage, auch keine Tiefkühltruhe im
Keller und keine Steckdose im Treppenhaus. Deswegen ist der
hohe Verbrauch wirklich auf Verschwendung zurückzuführen.
Bei den Wasserkosten muss der Mieter über 80 € pro Kubikmeter
zahlen. Das dürfte doch sehr grob unbillig sein und den Einbau
einer Wasseruhr rechtfertigen.
Noch einen schönen Abend
Franz

Hallo Franz,

mir ist es nicht vorstellbar, dass ein Richter pro Kubikmeter Wasser/Abwasser einen Preis von 80 € akzeptiert haben soll. So verrückt ist kein Jurist. Letztlich muss man nur die Wasserrechnugn hinzuziehen und schon hat man den Preis. Bei Strom - wenn der Verbrauch durch Verschwendung geschehen sein soll - wobei der Begriff zumindest von jedem Menschen entsprechend gedeutet wird - müssen alle dafür zahlen. Wenn aber die anderen nicht reklamieren, nur eine Partei reklamiert, kann es durchaus so sein, dass jemand einen höheren Stellenwert für Verschwendung für sich reklamiert.

Gruss Günter

noch eine Unklarheit
Danke so weit, Günter!
Der Mieter muss auch für den Kaminkehrer knapp 50 € jährlich zahlen, obwohl dieser gar nicht in seine Wohnung kommt, weil der Mieter weder Kohle- noch Ölöfen hat. Ist das rechtens?
Grüße
Franz

Hallo Günter,
jeder Mieter hat seine eigene Heizung, das Haus hat weder
Bewegungsmelder noch Tiefgarage, auch keine Tiefkühltruhe im
Keller und keine Steckdose im Treppenhaus. Deswegen ist der
hohe Verbrauch wirklich auf Verschwendung zurückzuführen.
Bei den Wasserkosten muss der Mieter über 80 € pro Kubikmeter
zahlen. Das dürfte doch sehr grob unbillig sein und den Einbau
einer Wasseruhr rechtfertigen.
Noch einen schönen Abend
Franz

Hallo Franz,

mir ist es nicht vorstellbar, dass ein Richter pro Kubikmeter
Wasser/Abwasser einen Preis von 80 € akzeptiert haben soll. So
verrückt ist kein Jurist. Letztlich muss man nur die
Wasserrechnugn hinzuziehen und schon hat man den Preis. Bei
Strom - wenn der Verbrauch durch Verschwendung geschehen sein
soll - wobei der Begriff zumindest von jedem Menschen
entsprechend gedeutet wird - müssen alle dafür zahlen. Wenn
aber die anderen nicht reklamieren, nur eine Partei
reklamiert, kann es durchaus so sein, dass jemand einen
höheren Stellenwert für Verschwendung für sich reklamiert.

Gruss Günter

Danke so weit, Günter!
Der Mieter muss auch für den Kaminkehrer knapp 50 € jährlich
zahlen, obwohl dieser gar nicht in seine Wohnung kommt, weil
der Mieter weder Kohle- noch Ölöfen hat. Ist das rechtens?
Grüße
Franz

Hallo Franz,

je nach Größe der Anlage sind für den Kaminkehrer rd. 30 EURO im Jahr und nochmals um die 40 EURO für Immissionsmessungen zu zahlen. Hierbei reicht es natürlich aus, wenn eine zentrale Heizungsanlage betrieben wird.

Wer jedoch elektrisch heizt und Warmwasser aufbereitet kann nicht zur Umlage heran gezogen werden. Ich weise Dich hier auf die FAQs hin. Dort sind Betriebskosten beschrieben und wie sie umgelegt werden können und sollen.

Im Übrigen ist eine Nebenkostenabrechnung falsch, wenn der Kaminkehrer/Immissionsmessung als Betriebskosten auftauchen und nicht über die Heizkosten abgerechnet werden. Grundsätzlich sollte man jedoch abwägen, bevor man gegen die Abrechnung Widerspruch erhebt, ob sich in wirtschaftlicher Hinsicht soviel ändert, dass das Verlangen auf eine neue Abrechnung noch billigend hinzunehmen ist.

Aus der praktischen Erfahrung kann ich feststellen, dass in solchen Fällen zwar falsche Abrechnungen vorliegen ( wenn Kaminkehrer mit den anderen Betriebskosten und nicht den Heizkosten abgerechnet wird ), im Ergebnis bei einer Änderung sich jedoch Beträge und Differenzen von selten mehr als 2-3 EURO ergeben.

Jedoch gibt es hier eine Ausnahme. Befindet sich in einer Wohnung ein offener Kamin ist der Mieter auch dann in die Umlage einzubeziehen, wenn er das Kamin nicht nutzt.

Gruss Günter

1 Like

danke (owT)

Danke so weit, Günter!

Vorbeugen

Hallo Franz, und eigentlich an jedermann. Immer wieder muss man erleben wie Leute zum Anwalt laufen und dem Advokaten „schildern“ um was es geht. Man kann nur den Kopf schütteln ---- so macht man das nicht sondern „„SO““.

  1. Verfassen eines schriftlichen Auftrages mit der Problembeschreibung
    und zwar so, daß der Anwalt erkennen kann, was erreicht werden soll.
  2. Bennennung der beweisbaren Tatsachen, Fotos, Urkunden, Schachbeweise usw.
  3. Liste machen und den Empfang der Sachen durch den Anwalt quittieren lassen.
  4. Benennung von Zeugen u. Zeugenadressen und was die aussagen werden.
  5. Auftragschreiben abzeichnen lassen.

WICHTIG nach Post m. Stellungnahme nicht anrufen beim Anwalt sondern „immer“ schreiben.

Kauf Dir ein Faxgerät wenn Du einen Anwalt brauchst Faxen geht schneller und billiger.
Vergiss nie das Datum auf deinen Schreiben und die Uhrzeit des Sendens.

UND immer Kopien der Urkunden behalten. Wenn „wirklich ausdrücklich wenn“ der Schei… baut wird er mauern und man steht dann ohne Unterlagen da „und man kann nicht weiter.“ z.B. (Wenn man an einen Faulpelz geraten ist — soll ja auch vorkommen)

Das muss man dann durchgehen Posten für Posten, in der Sachbesprechung beim Anwalt.
Nimm immer einen Zeugen zur Besprechung mit „das ist Onkel Karl der hilft mir ein wenig in der Sache“
Man lässt dann den Herrn Anwalt Notizen einfügen was noch passieren muss z.B. Gutachter beauftragen Verhaltensmaßregeln usw.
Also auf den Blättern des Auftrages genug Platz vorsehen.

Und dann darf der Herr Anwalt arbeiten.

Schönes Wochenende an alle
Johannes

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