Grobe Einkommensteuerberechnung

Guten Tag,

die ersten 5 Monate des Jahres war ich arbeitslos. Jetzt mache ich mich selbstständig und würde gerne wissen wie in der Einkommensteuertabelle der Wert abzulesen ist. Da ich nur 7 Monate Geschäftstätigkeit vorweisen kann ist hier das Gesamtbrutto maßgebend oder muss ich den Bruttowert auf 12 Monate hochrechnen.
Beispiel:
Ich verdiene 70.000 in 7 Monaten - Tabellenwert= 70.000

ODER

Ich verdiene 70.000 in 7 Monaten also 10.000 pro Monat im Schnitt. Somit Tabellenwert 120.000 ???

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Die Einkommensteuer ist IMMER eine Jahressteuer, wird also vom 01.01. bis 31.12. eines Jahres berechnet. Es ist unerheblich, ob Sie Ihre erste Million in einem Tag, einem Monat oder in 11 Monaten verdient haben. Die Steuer ist immer die gleiche.
Lediglich die steuerfreien Lohnersatzleistungen spielen hier eine Sonderrolle (z.B. Krankengeld, Arbeitslostengeld, Elterngeld etc.). Sie unterliegen dem Progressionsvorbehalt, d.h. sie werden dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet, daraus wird der Steuersatz ermittelt, dann wird dieser (höhere) Steuersatz auf das zu versteuernde Einkommen ohne Lohnersatzleistungen angewendet.

Hallo,

Soll der Tabellenwert für das Jahr abgelesen werden, indem Sie 70.000 CHF verdient haben, würde ich von diesem Betrag ausgehen. Allerdings muss das Arbeitslosengeld ebenfalls in der Steuererklärung angegeben werden. Ich bin aber nicht sicher, wie es sich auswirkt, glauibe aber dass es in die Progression miteinfliesst.
Soll der progonstizierte Wert für das kommenden Jahr abgelesen werden, würde ich hochrechnen.

Ich hoffe, das hilft.

Gruss
Free

ALG1 ist steuerfrei und fließt in die Einkommensteurberechnung nicht ein! Ebenso der Gründerzuschuss.

Vielen Dank für die Antworten.

Hallo gingagolta,

es zählt, was du im gesamten Jahr verdienst. Also der Tabellenwert 70.000.

Möglicherweise wird das bezogene Arbeitslosengeld aber auch noch mit reingerechnet, denn: Arbeitslosengeld I unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Du musst es zwar nicht im eigentlichen Sinne versteuern, aber es wirkt sich auf die Progression aus. Also z. B. Jahreseinkommen = 70.000 plus 5 Monate à 1.000 ALG I = 75.000 als Tabellenwert.

Aus deiner Selbständigkeit musst du als Einkommen natürlich nur den Gewinn versteuern - vorher also alle Kosten abziehen.

Viele Grüße
tinastar

hallo,

das arbeitslosengeld ist steuerfrei, jedoch unterliegt das arbeitslosengeld der progression. das heißt: du versteuerst die 70 000 euro, der steuersatz (in %)obliegt aber: 70 000 + arbeitslosengeld.

lg
maria

Hallo,

in der Jahrestabelle ist das gesamte Jahreseinkommen anzusetzen, in der Monatstabelle natürlich der Monatswert

Hallo gingagolta,

Es wird vom Finanzamt nur das versteuert, was man ver-
dient hat. Also nur 70.000 €. Davon werden allerdings
die Freibeträge, Werbungskosten, Sozialabgaben,
Außerordentliche Aufwendungen, sowie ihre Ausgaben für
die Selbstständigkeit abgezogen. Der Rest wird dann
erst versteuert. Ihre Verdienst aus der Selbstständig-
keit wird über das Formular G erfaßt.

Gruß tilgba

Zu versteuern ist der Gewinn in 2013, es ist völlig egal, wann genau dieser erwirtschaftet wurde im aufenden Jahr. Also Umsätze (ohne MwSt.) minus Betriebsausgaben = Gewinn. Hiervon abzuziehen sind noch evtl. private Werbungskosten, Sonderausgaben, Vorsorgeausgaben etc. = zu versteuerndes Einkommen >> EkSt. dann in Tabelle nachsehen.