Hallo!
Ich habe ein Anliegen und freue mich auf konstrultive Antworten und Erfahrungen. Vielen Dank!
Ich habe vor 1,5 Jahren eine Walbox installieren lassen. Jetzt ist aufgefallen, dass die installierte Walbox nicht der Walbox aus dem Angebot entspricht. Die installierte Walbox ist vom selben Hersteller aber „eine Nummer“. Mir war dies nicht bewusst und der Installateuer hat mich nach 1,5 Jahren darauf aufmerksam gemacht. Jetzt soll die Walbox getauscht werden.
Bin ich nach 1,5 Jahren dazu verpflichtet dem Installateur den Zugang zur Walbox zu gewähren? Oder kann ich mich nach 1,5 Jahren auf ein Gewohnheitsrecht beziehen und die größere Walbox behalten?
Viele Grüße
Michael