Größere Walbox installiert. Rückgabe?

Hallo!

Ich habe ein Anliegen und freue mich auf konstrultive Antworten und Erfahrungen. Vielen Dank!

Ich habe vor 1,5 Jahren eine Walbox installieren lassen. Jetzt ist aufgefallen, dass die installierte Walbox nicht der Walbox aus dem Angebot entspricht. Die installierte Walbox ist vom selben Hersteller aber „eine Nummer“. Mir war dies nicht bewusst und der Installateuer hat mich nach 1,5 Jahren darauf aufmerksam gemacht. Jetzt soll die Walbox getauscht werden.
Bin ich nach 1,5 Jahren dazu verpflichtet dem Installateur den Zugang zur Walbox zu gewähren? Oder kann ich mich nach 1,5 Jahren auf ein Gewohnheitsrecht beziehen und die größere Walbox behalten?

Viele Grüße

Michael

Moin,

Was heißt denn in diesem Zusammenhang „größer“? Eine WB bis 11 kW ist anmeldepflichtig, aber erlaubnisfrei. Bei mehr Leistung muss sie vom Netzbetreiber genehmigt werden.

Welche Leistung rufst du denn beim Laden ab?

-Luno

Hallo Luno,

danke für die schnelle Antwort. Die Eckdaten bleiben. Die „größere“ Walbox hat lediglich eine smarte Schnittstelle im Vergleich zum kleineren Bruder. Die Frage ist weiterhin, ob ich die „größere“ Walbox nach 1,5 Jahren behalten darf, da 1.) ich nicht wusste das ich nur die kleine Box bezahlt habe und 2.) ich mich an den Komfort gewöhnt habe.

VG

Michael

Na ja, der Hersteller oder Verkäufer wird sich auf das Verjährungsrecht von 3 Jahren berufen und das wäre ja erst zur Hälfte rum.
Schon mal darüber nachgedacht mit dem Verkäufer ´nen Handel abzuschließen?
Du zahlst mit ´nem gewissen Abschlag die Differenzsumme und er erspart sich das ganze Abbau- unbd Einbautheater der billigeren Variante.
ramses90

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Ich frage mich, ob die Wallbox durch die Montage nicht zum Bestandteil der Immobilie geworden ist - und was das für Konsequenzen hätte.

Den Kollegen (Elektriker) verstehe ich auch nicht. Was will er mit der 1,5 Jahre alten Box?
Ich denke, der wird nur das Innenleben tauschen - denn das Gehäuse wird auf Grund der Verwitterung kaum jemanden zu verkaufen sein.

Also dürfte der Kollege wohl vorhaben, dass Innenleben der Wallbox „Mini“ in das bestehende Gehäuse der Wallbox „Maxi“ einzubauen. Dann baut er das alte „Maxi“ Innenleben in das „Mini“ Gehäuse ein und verkauft das als „neue“ Wallbox „Maxi“ an einen ahnungslosen Kunden?

Aus Interesse:
Um welche Wallboxen (Hersteller und die beiden Typen) geht es?
Was wurde für die „kleinere“ Wallbox berechnet (reiner Materialpreis)?

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Gerade der Wunsch, die WB auszutauschen bzw. dessen Umsetzbarkeit deutet ja schon daraufhin, dass diese nicht wesentlicher Bestandteil der Immobilie geworden ist, denn eines der wesentlichen Kriterien für wesentliche Bestandteile ist das Fehlen der Möglichkeit des zerstörungsfreien Ausbaus bzw. Austauschs. Zäune, Garagen, Heizungsanlagen - das wären Beispiele für wesentliche Bestandteile.

Das war auch mein erster Gedanke. Ich kenne jetzt zwar nicht den konkreten Preisunterschied, aber alleine, dass da ein Monteur kommen muss, um das auszutauschen, dürfte ja nicht gerade preiswert sein. Dazu kommt dann noch die Wertminderung der Ware. Ich tippe darauf, dass das Schenken günstiger wäre.

Aber meine Erfahrung auch mit namenhaften, „grossen“ Lieferanten ist ernüchternd. Bei allem, was mit „Rückabwicklung“ zu tun hat, lässt oft Konstensensibilität, Realitatsnähe und teilweise auch Rechtsbewusstsein missen.

Hinzu kommt die Lieferkette. Wenn die Ursache der Falschlieferung am Anfang zu finden ist, hat man es mit zig Akteuren zu tun (im hier vorliegenden Fall tippe ich auf Hersteller --> Großhandel --> Elektriker --> Verbraucher). Wenn nun der Hersteller eine Falschlieferung festgestellt hat (wer weiss, ob es da nicht mehr als ein Gerät betroffen war), wird das einfach „zurückgefordert“, der Großhändler macht das gleiche und der Elektriker ebenso. Selbst wenn der Elektriker nun den Großhändler auf die Kosten aufmerksam macht, wird der Großhändler auch nur antworten „ist eine Anforderung des Herstellers“ .

Mit der Bezofferung des Aufwandes und der Ankündigung, das zu berechnen, kann man da der Lieferkette manchmal „umstimmen“. Da kommt es am Ende aber auf die „Machtverhältnisse“ an, ob das ohne negative Folgen durchsetzbar ist.

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Seit Wegfall der Förderung hat es einen dramatischen Preissturz gegeben - teilweise um rund 50%.
Es könnte gut sein, dass die damals verbaute Luxus-Wallbox 1200€ gekostet hätte, man die Standardvariante für 600€ berechnete und nun eine 300€ Box eingebaut werden soll, um eine neu 600€ kostende Luxusbox auszubauen - die gebraucht kaum 300€ bringen wird. Absolut unverständlich, hört sich eher nach Rache als nach Rechnen an

Ob es eine Geschichte hinter der Geschichte gibt?
Ist man seinerzeit „im Guten“ auseinander gegangen?