Groß-/Kleinfeuerungsanlagen Definition

Hallo,

ich weiß nicht, ob mir hier jemand helfen kann, aber ein Versuch ist es wert.

Und zwar muss ich wissen, wodurch sich Großfeuerungsanlagen von kleinen und mittleren Anlagen unterscheiden (Zahlenwert).

Ich finde im Internet teilweise widersprüchliche Infos.

Bezeichnet man eine Feuerungsanlagen ab einer Wärmeleistung von 50 Megawatt als Großfeuerungsanlage?
Und wenn die Wärmeleistung kleiner 1 MW (Regelbrennstoffe) bzw. kleiner 0,1 MW (Stroh) ist, als Kleinfeuerungsanlage? Dann liegen die mittleren Feuerungsanlagen dazwischen?

Man ließt auch öfters was von 15 kW, aber ich glaube, dass es da um den Austausch von CO etc. geht?!

Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.

Freue mich auf Antworten!

Hallo,

Und zwar muss ich wissen, wodurch sich Großfeuerungsanlagen
von kleinen und mittleren Anlagen unterscheiden (Zahlenwert).

Entweder wird Tonnen Dampf pro h oder eben Leistung in MW als Kriterieum
anenommen.

Ich finde im Internet teilweise widersprüchliche Infos.

Weiß nicht, ob solche Normen frei im Internet zu finden sind.

Bezeichnet man eine Feuerungsanlagen ab einer Wärmeleistung
von 50 Megawatt als Großfeuerungsanlage?

Ich denke schon. Müßte in klassischen Großanlagenfeuerungsverordnung
-> 13.BImSchV formuliert sein, Alternativ auch in der 17.BImSchV
für Müllverbrennung.
http://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_13_2004/
http://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_13_2004/__…

Und wenn die Wärmeleistung kleiner 1 MW (Regelbrennstoffe)
bzw. kleiner 0,1 MW (Stroh) ist, als Kleinfeuerungsanlage?
Dann liegen die mittleren Feuerungsanlagen dazwischen?

Für die mittleren ist die TA-Luft zu studieren (dann wohl unter 50MW).
Da geht es um sogenannte „Genehmigungspflichtige Anlagen“.

Man ließt auch öfters was von 15 kW, aber ich glaube, dass es
da um den Austausch von CO etc. geht?!

15KW ist normal Hausbrand und damit wohl nicht von Behörden
genehmigungspflichtg . Dann hat auch mit TA-Luft nix mehr zu tun.
Ich weiß jetzt aber nicht genau, welche Kriterien für Genehmigungspflicht
herangezogen werden.
Gruß Uwi

Hallo,

Danke für die Antwort!

Anhand dieser Datei: http://www.smul.sachsen.de/landwirtschaft/download/B… (Seite 7) gehe ich mittlerweile auch von der Einteilung bis 1/0,1 MW; zwischen 1/0,1 und 50 MW und ab 50 MW aus.