Großcousin als Pflegekind aufnehmen?

Hallo,

ich hoffe mir kann jemand hier ein wenig weiterhelfen, da es hier um eine Frage geht die mir sehr am Herzen liegt.

Meine Cousine hat einen kleinen Jungen 2,5 Jahre alt. Sie selber ist 20 Jahre und war mit der Situation völlig überfordert.

Leider hat man ihr vor ca. 5 Wochen den Jungen weggenommen.

Ich habe dann mit ihr alle nötigen Gänge gemacht, damit sie ihren Jungen wieder bekommt.

Dies haben wir auch geschafft, indem sie sich bereit erklärt hatte in ein Mutter-Kind-Heim zu gehen.

Nachdem der Junge also 4 Wochen weg war, hat sie ihn sofort mit dem Einzug ins Mutter-Kind-Heim wieder bekommen.

Leider hat sie nach vier Tagen bereits die Flinte ins Korn geworfen und hat beim Jugendamt angerufen, dass sie sich völlig überfordert fühlt und sie Angst hat dem Jungen in einer Stresssituation weh zu tun.
Also wollte sie den Jugen von sich aus erstmal vorrüber gehend weg geben, sodass sie erstmal ihr Leben in Griff bekommen könnte.

Mir völlig unbegreiflich wie sie sich hat zu der Entscheidung hat hinreißen lassen, aber sie ist ja nun leider nicht zu ändern.

Der Junge ist also wieder weg…

Im nach hinein sagt sie selber, dass diese Entscheidung ne Kurzschlussreaktion war und das sie sie jetzt bereue…

Und hier nun meine Frage:

Ist es möglich das mein Mann und ich meinen Großcousin in Pflege nehmen.

Meine Cousine würde dem zustimmen.

Mein Mann und ich sind verheiratet, haben ein Haus und verfügen beide über einen Arbeitsplatz.

Zur Zeit bin ich allerdings im Mutterschutz, da ich am 16.09 Entbindungstermin habe und unser 1. Kind erwarte.

Sicher nen ungünstiger Zeitpunkt ein Pflegekind aufzunehmen, aber ich könnte den Gedanken nicht ertragen dass mein Großcousin in einer fremden Familie aufwächst, es würde mir das Herz zerreißen.

lieben Gruß

Hallo es würde erstmal eine prüfung statt finden ob ihr tauglich seid ihn als pflegekind aufzunehmen.Ich habe selbst mit jugendamt zu tunund dieses beschiessene Amt hat es nicht gewollt,pochte nur auf mutter kind haus.ich habe zwei kinder unschuldig in obhut ,nach geburt sofort in obhut.Die beiden sind drei jahre und 21 monate.
Dank umzug wechselte die zuständigkeit des jugendamtes
das hiessige jugendamt fand heraus das die Akte des damals zuständigen jugendamtes,welches uns damals unsere zwei kinder in obhut nahm,gelogen hat und falsch gehandelt hat und daher gab uns das hiessige jamt eine chance als ich zum dritten mal ss war.ich ging ins krankenhaus,bekam mein kind ,das jamt besuchte mich ,dann wurde ich mit baby zu mein freund entlassen und nächsten tag wurde uns familienhilfe geschickt und es klappt wunderbar.Aber ich denke mit deiner cousine ,sie ist überfordert und da ist es schwerer abzuwiegen was man da macht.ich bin nicht überfordert und da verhält sich das manchmal anders.wenn du mehr wissen willst oder schreiben möchtest dann melde dich nochmal bei mir dann könnten wir über msn schreiben

Ist eine Traurige Situation, aber spreche doch mal beim JA vor.Sage denen das die Mutter einverstanden ist das der Junge zu euch kommt.Meine Enkeltochter sollte auch in eine Pflegefam. was ich aber Gott sei Dank abwenden konnte.
So wie es jetzt aus sieht wird der Kleine ja nur hin und her gerissen , so eine Kleine Kinderseele verkraftet das nicht.
Das heisst du musst kämpfen weil der kleine ja schon wech ist.Warum hat sie denn nicht im vorraus mit euch gesprochen denn das muss ja schon länger gehen das sie überfordert ist-war.Seid ihr dem auch gewachsen den kleinen auf zu nehmen, Bitte überlegt vorher ob das alles machbar ist.Das JA wird euch überprüfen und du hast denn auch öfters das JA im Haus.Wäre schön für das Kind.

Hallo,kleine Feldmaus,
diese Situation ist wirklich schwierig.
Um eventuell als Pflegefamilie für Deinen Großcousin in Frage zu kommen, müsstet Ihr grundsätzlich eine Anerkennung als Pflegefamilie beim Jugendamt beantragen.
Ein Kind in der Familie zu behalten hat natürlich immer gute Gründe. Allerding muß auch dann die Sorgerechtsregelung gut überlegt werden. Ihr solltet z.B. das Aufenthaltsbestimmungsrecht und das Recht für Erziehung und ärztl. Versorgung als Pfleger auf Euch übertragen lassen.
Schwierig wird die Situation , wenn die Mutter nach einiger Zeit gefestigt ist und ihr Kind zurück verlangt.
Das Kind entwickelt natürlich feste Bindungen an die Pflegepersonen.Wichtig ist, das die Mutter den Kontakt zu ihrem Kind nicht abreissen läßt!
Welche Rolle spielt der leibliche Vater? Was ist mit den Großeltern?
Am Besten wäre, wenn Ihr zusammen mit der Mutter einen Termin beim Jugendamt wahrnehmt und dort Eure Überlegungen durchsprecht.
Solltest Du die Verantwortung übernehmen, müsstest aber mind. 2-3 Jahre zuhause bleiben.
Viel Glück,
Reinhard

Hallo zurück,
klar geht das. Eigentlich ist es besser und auch viel günstiger für das Amt, wenn ihr den Lütten nehmt. Seelisch ist das eigentlich auch besser, denn so hilft sich die Familie intern und der Kontakt zwischen Mutter und Sohn reißt nicht ab.
Zeitpunkt spielt keine Rolle - konnte ja niemand ahnen, dass sich alles so entwickelt.
Das einzig Blöde ist das derzeitige Hin und Her für den Lütten, aber das lässt sich eben nicht ändern und hört dann ja auf.
Wenn ihr genau wisst, was ihr euch da für eine Aufgabe gebt, dann ran da. Eine sehr gute und ehrenvolle Idee!!

Ich bin interessiert, wie es weitergeht…
[email protected]

herzliche Grüße
Martin

Hallo,

ich komme leider erst jetzt dazu auf die Frage zu antworten.

Ich gehe davon aus, dass das Jugendamt entsprechend der Regelungen des § 1773 BGB als Amtsvormund eingesetzt worden ist, da die Kindesmutter offensichtlich nicht in der Lage sind, das elterliche Sorgerecht auszuüben. Du kannst nur unter den Voraussetzungen des § 1779 BGB zum Vormund berufen werden. Deshalb müssen Deine persönlichen Verhältnisse, die Vermögenslage und die sonstigen Umständen zur Führung der Vormundschaft geeignet sein. Eine gesetzliche Altersgrenze gibt es nicht, jedoch könnte die Erzeihung Deines ersten Kindes hinderlich sein. Du mußt deutlich machen, dass Du sich sowohl um Dein Kind als auch um den Großcousin umfassend kümmern kannst und nicht überfordert bist.

Allerdings benennt der § 1786 BGB Ablehnungsrechte. Danach dürften Vormünder die Vormundschaft ablehnen, wenn sie durch Krankheit oder durch Gebrechen verhindert sind, die Vormundschaft ordnungsmäßig zu führen. Da eine Vormundschaft den Minderjährigen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres begleiten soll, haben die Familiengerichte Sorge, dass durch mögliche Überforderungen, die Vormünder ggf. die Vormunschaft entnervt abgeben. Dann müsste sich ein neuer Vormund einarbeiten. Dies enspricht in keinster Weise dem Vormundschaftsrecht, was ausschließlich auf das Wohl des Minderjährigen ausgerichtet ist.

Ich würde offen mit der Frage an das Jugendamt herantreten und um Unterstützung bitten. In dieser Vorgehensweise sehe ich Erfolgsaussichten.

crickelcrackel