Hallo,
*wenn* das UP so bleibt wie es ist, liegt es meiner Ansicht nach nahe, dass die darin genannten Grosseltern *ein Paar und gleichzeitig Geschwister* sind! Andernfalls erübrigt sich die Frage. Aus einem einfachen Grund : „Bruder heiratet Frau 1, Schwester heiratet Mann 1, Bruder und Schwester sterben, Frau 1 heiratet Mann 1“ ist ein derart seltener bzw. darestellungswürdiger Sachverhalt, dass es weitaus „logischer“ erscheint (zumindest aus meiner Sicht) diesen Sachverhalt dann auch darzustellen, wenn er jemanden so sehr bewegt, dass man ihn hier postet…
Ausserdem ist die Rechtsnorm einschlägig. Ob der UP darunter fällt, ist er nun wenigstens im Stande, selbst nachzusehen. Würd’ mich jedenfalls freuen.
Gruß vom Schnabel