Großer Baum vor Balkon gepflanzt

Hallo zusammen,

Meine Frau und ich haben uns letztes Jahr eine Eigentumswohnung gekauft. In dem Haus leben zwei Parteien. Also eine Eigentümergeimschaft mit zwei Personen. Es gibt keine Hausverwaltung. Abgesprochen ist keiner entscheidet ohne die Zustimmung des andereren etwas das das Gemeinschaftseigentum betrifft.

Nun haben wir die Wohnung im OG mit Balkon. Der Nachbar die Wohnung im EG mit Garten. Auch er ist frisch eingezogen da es ein Neubau ist.

Unser Balkon liegt über seinem Garten. Nun hat sich der Nachbar einen großen Baum in den Garten pflanzen lassen. Abstand zum Balkon ca. 3 Meter. Wir sehen bereits die Baumspitze und der Baum wird ja noch weiter wachsen.

Ist das Verhalten des Nachbarn rechtens den Baum ohne Absprache vor unseren Balkon zu setzen? Was sind unsere Möglichkeiten, wenn der Baum weiter wächst und uns die Sonne und auch Aussicht nimmt?

Vielen Dank schon einmal.

Liebe Grüße,

Tim

Nein.

Selbst wenn man mal annimmt (was sicherlich gar nicht so in der Teilungserklärung stehen wird) dass der Gartenanteil vor der EG-Terrasse Sondereigentum des EG-Bewohners wäre. Ein Baum, so dicht am Haus und in der Lage beeinträchtigt die Nutzung des Balkons.

Hier muss man rechtzeitig eingreifen und auf Entfernung oder regelmäßigen Rückschnitt (nicht so sinnvoll für den EG-Nutzer) drängen.

MfG
duck313

Ich würde erst einmal klären, was das genau für ein Baum ist und wie groß der wirklich wird.

3m Abstand zum Haus für z.B. eine Eiche, eine Buche, einen Nussbaum, einen Hochstamm Obstbaum etc. ist so oder so Quatsch, da hat niemand lange Freude dran.

Wichtig ist, bald zu handeln, es gibt mancherorts Regelungen, die da eine Art „Gewohnheitsrecht“ nach einigen Jahren vorsehen oder den Baum unter Schutz stellen, wenn er eine bestimmte Größe erreicht. Es dem Unternachbarn gegenüber nur fair, das zeitig zu regeln.

Mit zugesagtem Rückschnitt würde ich mich da nicht zufrieden geben, das muss man dem Baumbesitzer auch mal klar machen. Einen großen Baum dauerhaft vom groß-Werden abhalten: das ist eine Lebensaufgabe und wird alle Beteiligten bis aufs Messer nerven. Außerdem sieht so ein verstümmelter Baum grauenhaft aus.

Fragt doch mal einen Fachmann, ob er ein anderes Gehölz empfehlen kann. Einen kleinen Baum (Zierapfel, Amelanchier oder sowas in der Art) oder einen Schönen Strauch, der Schirmförmig wächst, der für den Gartenbesitzer unten den selben Zweck erfüllt.

Bufo

Hallo,
der Baum hat zwei Eigentuemer, wenn er auf Gemeinschaftseigentum steht. Einer der Eigentuemer hat die obere Wohnung.

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Das wissen wir ja nicht, oder wurde da inzwischen genauere Info nachgeliefert?

Du hast recht, geklaert ist es auch fuer mich noch nicht. Immerhin steht in der Frage

Jedenfalls ist der freie Blick vom Balkon KEIN Gemeinschaftseigentum.

Hallo, vielen Dank für die vielen Antworten. Also der Baum steht bereits. Er ist knapp 4 Meter hoch. Und der Garten steht in der Teilungserklärung als Sondereigentum der Eigentümers im EG. Daher hat er uns auch nicht gefragt.

Na gut, dann ist es Sondereigentum. Man darf es aber nur so nutzen das nicht der andere Eigentümer in seinen Rechten (auch Sonderrecht am Balkon z.B.) behindert wird.

Und ein Baum so dicht am Balkon macht das. Ich weiß ja nicht wie dicht am Haus er steht, aber bei 4 m Höhe sieht man ihn vermutlich bereits wenn man auf dem Balkon in einem Gartenstuhl sitzt.

Kläre ab, was für Baumart und mit welchem Wuchs zu rechnen ist. Wenn es Dich schon jetzt in der Balkonnutzung (Aussicht, Verschattung) stört dann musst Du eben handeln.

Ist der Baum denn in der Größe neu eingepflanzt worden ? Hast Du da nicht sofort deine Bedenken angemeldet ?

Versuche erst einmal ein Gespräch. Bringt das nichts könnte vielleicht ein Schiedsmann (über die Gemeinde bekommt man Kontakt zu einem) vermitteln.
Letztlich bliebe nur sich anwaltlichen Rat einzuholen und ggf. zu klagen.

MfG
duck313