Großer finanzieller Schaden durch falsche Beratung?

Hallo,

ich habe den Verdacht, dass mich vor Jahren ein Bekannter falsch beraten hat und mir dadurch eine anständige Altersrente entgeht.

Ich habe im Berufsleben öfter zwischen Angestelltentätigkeit und Freiberufler gewechselt, sodass die Rente als Angestellter knapp bemessen ist. Als Freiberufler zwei Jahre gut verdient und vor 20 Jahren 50.000 € als Einmalbetrag in eine Lebensversicherung bezahlt.

Habe kürzlich einen Zwischenbescheid wiedergefunden, der eine Monatsrente in der Größenordnung 800 € oder Einmal-Auszahlung vorsah. Dann wurde ich 2006 arbeitslos und wurde vom Amt aufgefordert, diese Versicherung zu kündigen, was ich meinem Bekannten weitergab. Der riet mir dringend davon ab und schlug vor, bei der Versicherung einen Kredit aufzunehmen, der ja durch die Versicherungssumme abgelöst wird.

Ich nehme an, bei Kündigung der Versicherung hätte er Provision zurückzahlen müssen. Und bei Abschluss des Kreditvertrages neue Provision kassiert. Stimmt das? In welcher Höhe etwa?

Die richtige Beratung wäre doch wohl gewesen, die Verrentung zu wählen, die vor staatlichem Zugriff geschützt ist, was ich erst viel später erfuhr. Statt der Auszahlung als Einmalbetrag. Nun fehlt mir also meine komplette private Altersvorsorge, pro Jahr 9.600 €, seit Rentenbeginn 2014 also schon knapp 70.000 €.

Ein Mensch, der für seinen kleinen Vorteil andere über die Klinge springen lässt, ein übler Charakter. Auch anderen Menschen hat er mit Geldanlagen Schaden zugefügt, konnte das nicht zurückzahlen und ging in Privatinsolvenz.

Ich musste das einfach mal loswerden, es bedrückt mich. Es ist mein Bruder.

Nein, Rentenversicherung

Servus,

maßgeblich ist hier

§ 12 Abs 2 Nr. 3 SGB II

Folgende Reihenfolge:

  1. Klären, ob die private Rentenversicherung „vor staatlichem Zugriff geschützt“ war oder nicht. Sie war es, wenn die in der genannten Quelle genannten Kriterien erfüllt waren, u.a. die Auszahlung der privaten Rentenversicherung als Altersrente nicht irgendwann aus Opportunität gewählt worden, sondern von vornherein gegeben gewesen wäre.

  2. Erst wenn das geklärt ist, böses Blut gegen andere kochen.

Schöne Grüße

MM

Ihre Geschichte ist unschlüssig. Die Zahlen und Laufzeiten zeigen, dass es sich nicht um eine
Kapitalbildende Lebensversicherung oder eine Private Rentenversicherung handelt.
Ich vermute ein sogenanntes Fondsgestütztes Konstrukt für Bildungsferne, bei dem Fiktion und Wunschdenken zu einer Illusion verschmelzen, die an eine Geschichte vom Pluto gemahnt, nicht aber an eine von der Erde.
Was die Befindlichkeit mit Ihrem Bruder angeht, können Sie nicht erwarten, dass irgendjemand
sich da hinein versetzen kann. 2006 waren die Dinge um die Provisionsrückforderung überwiegend
so geregelt, dass bei Einmalverträgen nach vier Jahren die Entlohnung leidlich sicher war. Folgeprovisionen aus der Betreuung von Einmalverträgen waren unbeachtlich. Und schließlich waren die Gesellschaften damals so aufgestellt, dass sie Dauerrisiken -von welcher Art auch
immer - mit Kusshand aus ihrem Bestand hinausgeworfen haben. Stichwort: Stornogewinn.
Der Gelackmeierte bei vorzeitigem Ausstieg war, ist und wird immer bleiben: Der Kunde.
Ich kann nicht sehen, dass Sie vor 16 Jahren eine wirkliche Wahlmöglichkeit zwischen Rente und
Kapital gehabt hätten. Hier spielen verschiedene Aspekte einkommensrechtlicher, vermögensrechtlicher, vertragsrechtlicher und sozialversicherungsrechtlicher Art hinein.
Dies aufzudröseln, wäre ein Unterfangen von erheblichem Umfang und auf der Grundlage der hier
vorliegenden Informationen nicht zu leisten.

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