Ich kann den gebuchten Urlaub nicht antreten
Ich brauche rasche Hilfe. Mein Mann und ich habe am Sonntag, 25. August 13, eine Woche Mallorca gebucht. Unser 23-jähriger Sohn, wollte sich in dieser Zeit rund um die Uhr um unseren Sohn kümmern. Zwei Tage später, am 27. August, stürzte unser 18-jähriger Sohn, leichter Autist, schwer mit dem Fahrrad. Er wurde eine Stunde genäht. Am 29. August fuhren wir in eine Spezialklinik für Gesichtschirurgie. Dort wird er ambulant weiter behandelt.
Ich bin in voller Erwerbsminderung seit 2006.
Durch diesen schweren Unfall geriet ich Schock. Ich bin nervlich am Ende. Ich habe Durchfälle, Magenschmerzen, Kopfschmerzen. Das schlimme Erlebnis mit unserem Sohn plagt mich seit Dienstag Tag und Nacht. Mein Psychologe meint, da ich Invalide bin (psychisch) ist das ein schlechter Grund, in Depressionen zu geraten.
Mein Hausarzt schrieb heute ein Attest. Ich wäre nicht reisefähig. Ohne Grund. Er meint, das gehe die Versicherung nichts an.
Ich hatte letzte Woche Donnerstag, 29. August, die Reise storniert. Ich kann sie nicht antreten.
Hallo,
erstmal wünsche ich euch beiden guten Besserung und hoffe, dass ihr den Urlaub nachholen könnt. Ich hätte es bei der Versicherung jetzt auch erstmal mit einem Blanko Attest versucht.
Ich gehe jedoch davon aus, dass dein Arzt noch ein wenig mehr schreiben muss. In den Versicherungsbedingungen steht meist geschrieben, dass es sich um eine unerwartete Erkrankung handeln muss und es nicht vorhersehbar sein darf zum Buchungstermin.
Um dies zu überprüfen kann es sein, dass du Versicherung oder Arzt von der Schweigepflciht entbinden musst. Dann werden Fragen der Art gestellt: Was ist die Ursache? Ist z.B. eine chronische Depression bereits diagnostiziert worden? etc.
Ich drücke euch die Daumen, dass die Versicherung es übernimmt, aber stellt euch noch auf Schriftwechsel sein.
Hallo!
Der Grund geht die Versicherung sehr wohl was an. Im konkreten Fall stellt sich z.B. die Frage, ob der Rücktrittsgrund versichert ist sowie möglicherweise, ob nicht eine Risikoerhöhung vorlag, über die die Versicherung vorher aufzuklären gewesen wäre. Das müsste konkret an Hand des Vertrages ein Anwalt prüfen, wenn es unklar ist.
Gruß
Tom
Hi,
Das müsste konkret an Hand des Vertrages ein Anwalt prüfen, wenn es unklar ist.
Vorab sollte es aber ausreichen die Versicherungsbedingugen genau zu lesen ob nicht Unfälle von Verwandten 1. Grades als Grund mitversichert sind. Alternativ kann man auch mal einen Termin bei der Verbraucherzentrale machen und für kleines Geld dort jemanden rüberschauen lassen.
Gruss
K
Natürlich geht die Versicherung der Grund etwas an, schließlich soll sie zahlen.
Bei psychologischen Problemen genügt ein Attest vom Hausarzt auf jeden Fall nicht, das muss vom Facharzt kommen (nach 9/11 haben einfach zuviel Hausärzte netterweise macl Flugangst oder ähnliches attestiert…). Da es sich bei dir aber scheinbar um ein Vorerkrankung handelt, wird das wahrscheinlich nicht abgedeckelt.
Das ist aber eine Frage, welche Versicherung du hast und inwieweit du behandelt wirst.
Ein triftiger Stornogrund ist aber der Unfall deines Sohnes (Verwandter 1. Grades). Der Arzt muss attestieren, dass ihr deshalb nicht fahren konntet, weil er Betreuung/Pflege braucht.
Dein Reisebüro wird dich sicher entsprechend beraten.
Mein Hausarzt schrieb heute ein Attest. Ich wäre nicht
reisefähig. Ohne Grund. Er meint, das gehe die Versicherung
nichts an.
Natürlich geht der Grund die Versicherung etwas an. Vielleicht will dein Arzt aber lieber eine Anfrage der Versicherung, um ein ausführliches Schreiben von der extra bezahlt zu kriegen?
Nachfrage
Guten Tag,
ich kenne mich auf dem Gebiet nicht aus, würde aber gerne nachfragen, warum so vollmundig davon gesprochen wird, dass die Versicherung das auf jeden Fall etwas angeht. Wenn ich krank werde, lege ich meinem Arbeitgeber ja ebenfalls eine AU vor auf der eben genau NICHT steht, warum ich krankgeschrieben bin.
MfG
GWS
Hi,
weil Du Dich schon bei Abschluss des Vertrages mit der Versicherung damit einverstanden erklärst im Leistungsfall alle Karten offen zu legen in dem Du unterschreibst dass Du „die AVB akzeptierst“. Beispiel der Hanse-Merkur:
https://secure.hmrv.de/rda-web/servlet/DokumentAdapt…
Hier heisst es in Teil B:
„4.2 Nachweis durch Facharzt
Ein versichertes Ereignis muss zum Schadenzeitpunkt
(Stornierungszeitpunkt) durch ein aussagefähiges Attest, mit
Diagnose und Behandlungsdaten, eines Arztes nachgewiesen
werden. Sofern wir es als notwendig erachten, können wir die
Frage der Reiseunfähigkeit durch fachärztliche Gutachten
überprüfen lassen.“
So oder so ähnlich wird es bei allen Versicherungen lauten.
Gruss
K
Hallo!
Weil die Versicherung nur ein bestimmtes Risiko versichert und wenn man einen Anspruch geltend macht, muss man nachweisen, dass dieses versicherte Risiko sich verwirklicht hat. Das steht dann so auch im Versicherungsvertrag. Deswegen muss man ja auch logischerweise die Versicherung vor Versicherungsabschluss über risikoerhöhende Umstände informieren.
Beim Arbeitsvertrag genügt (nach gesetzlichen Bestimmungen) meistens die Tatsache, der Arbeitsunfähigkeit, daher spielt die Frage nach dem Warum keine Rolle.
Gruß
Tom
danke euch beiden für die Erklärung owT
.