Gründung eines Themen-Cafés, Welche Rechtsform, etc

Gründung eines Themen-Cafés

Hallo liebe Wer-Weiss-Was-Experten,

wir sind eine Gruppe aus 17 Erwachsenen unterschiedlichen Alters und möchten gerne ein Café gründen, mit der Möglichkeit Bücher zu lesen.

Wir suchen noch Informationen zum Unternehmen. Bspw. wer soll Gründer werden, alle oder eine Person. Dann Hinweise zu Mitarbeitern, falls Leute angestellt werden oder wir die anfallenden Arbeiten unter uns 17 Personen aufteilen. Dann evtl. Partner, bspw. Kaffee-Lieferanten.
Ratschläge zum Standort.

Vor allem interessiert uns die geeignete Rechtsform und die Vorschriften.
Außerdem Angaben zu möglichen Risiken.

Wir freuen uns auf Eure kompetenten Ratschläge.

Schöne Grüße,

Manfred Vögele

Hallo Manfred,

habt ihr zufällig ein MehrGenerationenHaus in Eurer Nähe? Es gibt im Bundesprogramm auch einen extra Bereich Lesen-Schreiben-Rechnen. Vielleicht ergäbe sich hier eine Kooperation, die auch finanziell Möglichkeiten schaffen könnte: „Ich will lernen“: Mehrgenerationenhäuser (mehrgenerationenhaeuser.de)

Viel Erfolg!
Karin

Servus,

am einfachsten in der Handhabung wäre eine GbR. Könnte nur dann problematisch werden, wenn ein größerer Schaden auftritt, der nicht durch eine Versicherung gedeckt ist (z.B. Räume brennen durch grobfahrlässiges Verhalten eines Mitarbeiters aus, Regressansprüche wegen salmonellenhaltiger Sahnetorte können nicht abgewehrt werden): Dann könnte sich der Gläubiger mit seinen Ansprüchen an jeden Einzelnen Gesellschafter für sich halten und wird zweckmäßig an den rangehen, den man am leichtesten anzapfen kann.

Wenn keine Gewinnerzielungsabsicht besteht, die Mitarbeiter sich mit einer kleinen Aufwandsentschädigung begnügen und der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb in erster Linie der Finanzierung der Räume und des Bücherfundus dient, kann man an einen gemeinnützigen e.V. denken, der ein paar steuerliche Erleichterungen genießt, wenn er denn als gemeinnützig anerkannt wird.

GmbH oder Genossenschaft scheiden meines Erachtens aus, weil sie ein recht aufwendiges und schwerfälliges Rechnungswesen mit sich bringen.

Schöne Grüße

MM

Is’ ja ein Rechtsbrett hier.

Inwiefern „nur einer“ gründen können sollte, wenn 17 etwas zusammen machen wollen, erschließt sich mir nicht.

Wenn ihr euch zusammentut, um ein Café zu gründen, gründet ihr grundsätzlich eine BGB-Gesellschaft/Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Die Vorschriften dazu findet ihr vor allem in §§ 705 ff. BGB. Anwendbar sind auch Vorschriften, die eigentlich gar nicht für die GbR gedacht sind. Vor allem §§ 124 und 128 HGB gelten analog und sind für euch wichtig.

Ihr könnt euch auch ins Handelsregister eintragen lassen. Dann seid ihr eine offene Handelsgesellschaft (oHG). Es gelten dieselben Vorschriften wie für die GbR und zusätzlich die §§ 105 ff. HGB.

In beiden Fällen obliegt es euch zu entscheiden, wer die Geschäfte führt und mit welchen Vollmachten ausgestattet ist. In beiden Fällen ist die Gesellschaft rechtsfähig, also selbst Trägerin von Rechten und Pflichten. Konsequenz: Die GbR oder die oHG selbst kann zum Beispiel mit den Lieferanten Verträge abschließen. Allerdings haften alle Gesellschafter mit ihrem ganzen Vermögen.

Eine oHG, bei der mindestens ein Gesellschafter voll haftet und mindestens einer nur mit seiner Einlage, nennt man Kommanditgesellschaft (KG). Für sie gelten dieselben Vorschriften wie oben und zusätzlich die §§ 161 ff. HGB.

Diese Gesellschaften nennt man Personengesellschaften. Alternativ gibt es noch Kapitalgesellschaften.

In eurem Fall könnte man an eine GmbH denken. Die Vorschriften dazu findet ihr im GmbHG. Hier müssen die Gesellschafter grundsätzlich nicht persönlich haften.

Servus,

welchen Nutzen sollte die Firmierung als oHG für das Vorhaben bringen?

„Nur einer“ könnte das durchaus machen, wenn seine Bonität für die Pacht ausreicht. Der müsste sich mit den anderen eben einigen, zu welchen Konditionen sie für ihn als Arbeitnehmer tätig sein wollen. Ein solches Modell wäre eine Möglichkeit, dem vorzubeugen, dass das ganze Projekt in kaufmännischem und administrativem Kram ertrinkt, ohne wirklich im eigentlich beabsichtigten Sinn tätig werden zu können.

Schöne Grüße

MM

Höheres Ansehen im Geschäftsverkehr, andere (ggf. bessere) Regeln zur Geschäftsführung und -vertretung, die allerdings auch in der GbR erreicht werden können, Möglichkeit einer echten Firmierung, … Such dir was aus. Damit will ich keineswegs eine GbR nahe legen.

Das hat dann aber nichts mehr von „gemeinsam ein Café betreiben“. Sobald die Leute das nämlich tun, haben sie eine GbR, selbst wenn sie nichts schriftlich ausmachen und noch nicht einmal wissen, was eine GbR ist oder dass sie so etwas gegründet haben könnten. Eine GbR haben sie dann nur nicht, wenn sie sich aktiv für eine andere Rechtsform entscheiden.

Jo. So wie ein vernünftiger Gesellschaftsvertrag eine solche Möglichkeit wäre.

Wobei man bedenken sollte, dass mit diesem Vertrag das tägliche Geschäft eben erst anfängt. Und wenn es darum geht, Leuten das Bücherlesen schmackhaft zu machen, ist dieses Geschäft eben nicht in erster Linie das eines Kaufmanns.

Und gar mit einer GmbH oder einer GmbH & Co KG in den Kampf zu ziehen, wäre, wenn keine ausgesprochenen Fäns kaufmännischen Agierens dabei sind - halten zu Gnaden - eine rechte Schildbürgerei.

Die Kosten, die von der extern erledigten Administration einer GmbH verursacht werden, muss man auch erstmal verdienen.

Schöne Grüße

MM

Nein, mit diesem Vertrag wird das tägliche Geschäft geregelt.

Wieso nicht?

Meine Ausführungen zur GmbH waren kurz, von einer GmbH & Co. KG war keine Rede.

Sag bloß.

Das wird uns Manfred hoffentlich gleich oder bald erklären.

Sonst könnten wir auch Herrn Wondrak fragen, der weiß das auch.

Schöne Grüße

MM

… ich mag mich jetzt auch nochmal reinhängen…
1 Café mit vlt. 30 Plätzen und 17 Häuptlingen? Wirtschaftlich wird das … nix werden, also braucht man da keine Kapitalgesellschaft.

Da ich sowas auch mal (vor 15 Jahren, nicht erfolgreich) versucht hatte anzuleiern, war seinerzeit ‚mein gewählter Weg‘: genau 1 Chef gründet mit den besten 7-10 Leuten einen Verein. Danach fängt man an zu wachsen, zunächst irgendwo im privaten Bereich. Im Idealfall tragen dann die Mitgliedsbeiträge (bei 100 Leuten dann erträgliche 10€/Monat) Miete und Unterhalt vom „Vereinsheim“ alias Café. Vereinsfremde konnte man durchaus auch mit sogenannten „offenen Veranstaltungen“ bewirten…
War bei mir als Musikkneipe geplant - aber wie so oft: Sprüche am Anfang sind groß, wenn es um „Erlaubnis zum Einzug der Mitgliederbeiträge“ ging, waren kaum Leute bereit, das zu unterschreiben.

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Servus,

ja, das ist sicher. Ich schätze, es geht da eher drum, die Raumkosten zu finanzieren - das könnte gehen. Drum hab ich die Geschichte mit dem gemeinnützigen e.V. zur Förderung der Lektüre aufs Tapet gebracht. Der ist im weiteren Sinn zwar auch eine Kapitalgesellschaft, aber viel leichter in der Handhabung, wenn man die Gemeinnützigkeit einmal hingekriegt hat.

Schöne Grüße

MM

Moin,

Das halte ich für das Risiko schlechthin. Wie bereitwillig schätzt du diese 17 Menschen ein, auch bei gutem Wetter („Die Sonne lacht und ich muss jetzt schon wieder hinterm Tresen stehen/Küche aufräumen/Sanitärbereich putzen!“) den Laden wirklich in Schwung zu halten und eigenes Geld und Freizeit dafür zu opfern?

-Luno