Gründung eines Vereines "geborene Mitglieder"

Hallo alle miteinander,

ich bin Mitglied einer freiwilligen Feuerwehr und jetzt durch meinen Löschzugführer (LZF) beauftragt worden, zu prüfen ob und wie ein nicht eingetragener Verein in einen eingetragenen Verein (e.V.) umgewandelt werden kann.

Zum Hintergrund, für alle die mit dem Feuerwehrwesen nicht so vertraut sind, besteht bei den meisten freiwilligen Feuerwehren neben der offiziellen Löscheinheit der Gemeinde, in der das Dienstgeschehen (Einsätze, Übung, Ausbildung) abgehandelt wird, zumeist noch ein Verein der sich quasi um das gesellige Zusammensein kümmert (Gesellige Abende, Ausflüge, usw.).

Dieser Verein besteht bei uns noch in der Form des nicht eingetragenen Vereins und soll, wie gesagt, jetzt in einen e.V. umgewandelt werden.
Dabei konnte ich unser derzeitigen Satzung entnehmen, dass der LZF der Löscheinheit und sein Stellvertreter aufgrund ihres Amtes in der Löscheinheit als „geborene Mitglieder“ automatisch auch Vorstand des Vereines werden.
Alle anderen Ämter wurden durch Wahl besetzt.

Alle „normalen“ Mitglieder des Vereins wurden bisher durch einen zweiten Aufnahmeantrag zusätzlich zu dem Antrag auf Aufnahme in den Löschzug aufgenommen.

Da diese Praxis bisher so herrlich geräuschlos funktioniert hat, überlege ich, ob man

  1. sie nicht auch beim e.V. so weiterführen kann?
  2. die Regelung nicht so erweitern kann, dass alle Mitglieder des Löschzuges mit der Aufnahme in desselben automatisch auch in den Verein „geboren“ werden können?

Gerade die Regelung zu 2. würde uns doch einiges an Verwaltungsarbeit sparen.

Wie seht Ihr das?

Im Voraus besten Dank für Eure Antworten.

Euer,
Ebenezer

Bei einen e.V. wirst Du Dich vermutlich genau nach dem Vereinrecht richten müssen.
An Deiner Stelle würde ich mal im Amtsgericht vorbeischauen und den dort sitzenden Rechtspfleger fragen.
Für solche Fragen ist er die richtige Anlaufstelle, das Vereinsregister wird ja im Amtsgericht geführt und Eure Satzung dort geprüft und genehmigt.

Die Beratung ist, soviel ich weiß, kostenlos.

Hallo,

Das Ganze muss vom Amtsgericht akzeptiert werden, „kritische“ Passagen würde ich vorher dort klären.
Aus der Praxis, ohne nach Vereinsrecht geprüft zu haben und so, wie wir es gelöst haben:

Für die Vereinsmitgliedschaft muss ein gesonderter Antrag gestellt werden. Dieser ist allerdings praktischerweise auf der Anmeldung für die Wehr unten drauf. (Hier wäre ggf. das Stichwort „Doppelmitgliedschaften“ zu diskutieren.)

Jeder „Untergruppierung“ (Aktive, Passive, Jugendfeuerwehr usw.) hat einen Vertreter im „erweiterten Vorstand“.

Sollten weder der Wehrführer noch sein Stellvertreter im „normalen Vorstand“ - beispielsweise als stellvertretender Vorsitzender - sein, so hat einer der Beiden volles Teilnahme- und Rederecht im Vorstand, allerdings kein Stimmrecht. (Ist keiner der Beiden greifbar, wird ein Zugführer als „Gast“ eingeladen.)

Ein Tipp noch: Schaut doch mal in die Satzungen Eurer Nachbarwehren, wenn diese vom Amtsgericht akzeptiert wurden.

Gruss
Jörg Zabel

Geht auch beim eingetragenen Verein. Ganz wichtig:

  • Vernünftige Regelungen aufnehmen, wie die Satzung geändert werden kann. Vermeiden sollte man Formulierungen wie „mindestens 50% der Mitglieder“, weil auf den Mitgliederversammlungen niemals alle Mitglieder oder auch nur 50% anwesend sein werden. Eher: Satzungsänderungen bedürfen der Mehrheit der bei der Mitgliederversammlung abgegebenen Stimmen o.ä.
  • Flexible Formulierung bzgl. der Form der Einladung. Bei „Schriftform“ oder „Einladung per Brief“ müsste eine Satzungsänderung her, wenn man das auf E-Mail, WhatsApp oder Aushang umstellen will (s. oben).
  • Nimm die Möglichkeit der online-Versammlung direkt mit auf. Die aktuelle gesetzliche Regelung ist bis Sommer befristet.

Gruß
C.

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