Hallo alle miteinander,
ich bin Mitglied einer freiwilligen Feuerwehr und jetzt durch meinen Löschzugführer (LZF) beauftragt worden, zu prüfen ob und wie ein nicht eingetragener Verein in einen eingetragenen Verein (e.V.) umgewandelt werden kann.
Zum Hintergrund, für alle die mit dem Feuerwehrwesen nicht so vertraut sind, besteht bei den meisten freiwilligen Feuerwehren neben der offiziellen Löscheinheit der Gemeinde, in der das Dienstgeschehen (Einsätze, Übung, Ausbildung) abgehandelt wird, zumeist noch ein Verein der sich quasi um das gesellige Zusammensein kümmert (Gesellige Abende, Ausflüge, usw.).
Dieser Verein besteht bei uns noch in der Form des nicht eingetragenen Vereins und soll, wie gesagt, jetzt in einen e.V. umgewandelt werden.
Dabei konnte ich unser derzeitigen Satzung entnehmen, dass der LZF der Löscheinheit und sein Stellvertreter aufgrund ihres Amtes in der Löscheinheit als „geborene Mitglieder“ automatisch auch Vorstand des Vereines werden.
Alle anderen Ämter wurden durch Wahl besetzt.
Alle „normalen“ Mitglieder des Vereins wurden bisher durch einen zweiten Aufnahmeantrag zusätzlich zu dem Antrag auf Aufnahme in den Löschzug aufgenommen.
Da diese Praxis bisher so herrlich geräuschlos funktioniert hat, überlege ich, ob man
- sie nicht auch beim e.V. so weiterführen kann?
- die Regelung nicht so erweitern kann, dass alle Mitglieder des Löschzuges mit der Aufnahme in desselben automatisch auch in den Verein „geboren“ werden können?
Gerade die Regelung zu 2. würde uns doch einiges an Verwaltungsarbeit sparen.
Wie seht Ihr das?
Im Voraus besten Dank für Eure Antworten.
Euer,
Ebenezer