Hallo, ich möchte gerne einen Verein beim Amtsgericht eintragen lassen. Weiß jemand, ob unter den 7 notwendigen Gründungsmitglieder auch Leute aus dem Ausland sein dürfen, also nicht nur aus der EU, sondern USA und Australien? Die Satzung und alles andere steht zweisprachig zur Verfügung (Deutsch/Englisch).
Der Verein soll seinen Zweck hauptsächlich im Ausland verwirklichen, und ich habe nicht genügend Deutsche die Gründungsmitglied sein wollen.
Danke
sorry, weiß ich leider nicht
Gründungsmitglieder Verein: nur Deutsche/EU-Bürger
Hallo Drea,
danke für Deine interressante und wichtige Frage!
Das Grundgesetz gewährleistet bereits mit der Garantie der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit in den Art. 8, 9 des Grundgesetzes die Vereinsfreiheit als Bürgerrecht, also auch für nichtdeutsche Personen.
Konkret bestätigt auch das Vereinsgesetz, dass Ausländer nicht nur in Deutschland Vereine gründen dürfen, sondern sich auch in deren Vorstände wählen lassen dürfen.
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/verein…
Insbesondere das Portal hat hierzu interesaante Tipps und Informationen zusammengestellt:
http://www.buergergesellschaft.de/praxishilfen/arbei…
Einen praktischen Tipp muss ich aber hier besonders hervorheben:
Alle Vereinsgründer müssen sowohl bei der Vereins- Gründungs- Versammlung ebenso persönlich anwesend sein wie beim Notar zur Aufnahme des Antrags zur Eintragung des neuen Vereins in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts.
Konnte ich mit meinen Tipps helfen, falls ja, erbitte ein kurzes Feedback.
Mit freundlichen Grüßen aus Berlin,
Lutz Bernard, Ass. jur.