Liebe/-r Experte/-in,
ich plane z.Z. eine selbstständige Tätigkeit als Seminarreferent für verschiedene Themengebiete in der sozialen Arbeit (u.a. Konfliktmanagement, Naturpädagogische und Erlebnispädagogische Themen, pädagogische Fachberatung, etc.). Momentan habe ich hierzu einige Anfragen potenzieller Klienten. Leider kann ich diese noch nicht bedienen, da mir die Rechtsform auf der ich agieren kann nicht deutlich ist. Benötige ich zur Ausübung eine Art „Gewerbeschein“? Zur Zeit bin ich erwerbslos gemeldet und bekomme Arbeitslosengeld. Daher kann ich die angestrebte Tätigkeit nicht als Nebenbeschäftigung ausüben, sonder benötige einen eigenen Status. Eventuell können sie mir auch Informationen darüber geben, ob in meinem Fall „Fördergelder“ durch die Arbeitsagentur in Frage kämen!?
Es wäre schön, wenn sie mir hier ein wenig auf die Sprünge helfen könnten. Je nach zukünftiger Rechtsform, wäre es für mich auch hilfreich, wenn sie mir zudem Informationen zu dem dazu gehörigen Steuerrecht geben könnten.
Vielen Dank im voraus
Ich würde mich zunächst mit der IHK oder einem ego-Piloten ( Existenzgründerhilfe ) in Verbindung setzen um das Problem bzw. die Gründung auf fundierte Beine zu stellen. Mehr kann ich im Moment nicht dazu sagen. Viel Glück
Ich wurde von wer-weiss-was angeschrieben dir zu helfen.
Leider muss ich passen, da ich absolut davon keine ahnung habe.
Sorry dafür und ich hoffe es gibt hier jemand der dir hier helfen kann.
Gruß roland
Wollte mich doch nochmal schnell melden.
Mir ist auf jeden fall eingefallen, das du bei der arge da eine gute chance hast.
gruß roland
Hallo!
Für eine Selbstständigkeit müssen Sie ein Gewerbe anmelden. Das Gewerbe müssen Sie bei Ihrer Stadt bzw. Gemeinde anmelden.
Für Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit gibt es den unter Umständen den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit.
Hierfür muss ein Antrag auf Gründungszuschuss vor Beginn der Selbstständigkeit gestellt werden. Zu diesem Zeitpunkt müssen Sie noch 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld haben (Verbindliche Auskunft über diesen Anspruch gibt es nur bei der Arbeitsagentur).
Erst dann Gewerbe anmelden. Antrag abgeben und warten, ob er genehmigt wird. Kriterium für oder gegen die Bewilligung ist neben einem guten Businessplan ihre Vermittelbarkeit. Sind Sie in Ihrem Beruf zur Zeit vermittelbar, haben Sie leider kaum Chancen, den Gründungszuschuss zu bekommen. Sind allerdings zur Zeit keine offenen Stellen für Sie da und das Arbeitsamt kann Sie nicht vermitteln, stehen die Chancen nicht schlecht.
Lassen Sie sich auf jeden Fall den Antrag aushändigen und stellen auch den Antrag! Manche Arbeitsagenturen erzählen den Leuten, dass es den Gründungszuschuss nicht mehr gibt, das ist jedoch falsch!
Falls er genehmigt wird, erhalten Sie 6 Monate Ihr Arbeitslosengeld + 300 Euro 15 Monate lang.
Es wäre sinnvoll, einen professionellen Gründercoach zu suchen. Der kann Sie zum Thema Gründungszuschuss beraten und Sie bei der Antragsstellung begleiten. Auch in der Gründungsphase kann er ein wertvoller Helfer sein, da ja immer wieder Fragen vor und nach der Gründung auftauchen (z. B. Buchhaltung, Steuern, usw).
Die Leistungen eines Gründercoach werden je nach Bundesland in unterschiedlicher Höhe vom Staat gefördert. Bei uns in Bayern z.B.gibt es das Vorgründungscoaching, bei dem dessen Leistungen zu 70% vom Staat bezahlt werden.
SORRY! Damit kenne ich mich gar nicht aus! Ich hoffe, du bekommst von einem anderen Mitglied Hilfe!
Sorry, konnte nicht sofort antworten und sehe die Frage gerade „unbeantwortet“.
Ihc vermute, dass sie mittlerweile von Kollegen oder durch die Zeit beantwortet wurde oder erledigt ist?
Oder soll ich noch was dazu sagen?
StefanR
Sorry, konnte nicht sofort antworten und sehe die Frage gerade „unbeantwortet“.
Ihc vermute, dass sie mittlerweile von Kollegen oder durch die Zeit beantwortet wurde oder erledigt ist?
Oder soll ich noch was dazu sagen?
StefanR
Liebe/-r Experte/-in,
ich plane z.Z. eine selbstständige Tätigkeit als
Seminarreferent für verschiedene Themengebiete in der sozialen
Arbeit …