angenommen a möchte aus der arbeitslosigkeit heraus mit seinem berufstüchtigen b ein geschäft eröffnen
hat a in diesem fall anspruch auf den existenzgründerzuschuss der arbeitsagentur?
angenommen a möchte aus der arbeitslosigkeit heraus mit seinem berufstüchtigen b ein geschäft eröffnen
hat a in diesem fall anspruch auf den existenzgründerzuschuss der arbeitsagentur?
Falsches Brett, Arbeitsamt
hat a in diesem fall anspruch auf den existenzgründerzuschuss
der arbeitsagentur?
Nein, ist eine Kannleistung. Eine verbindliche Antwort bekommt man nach einem schriftlichen Antrag. Nennt sich aber Gründungszuschuss.
Auch ohne Gruß unter Benutzung der Umschalttaste
Hallo,
hat a in diesem fall anspruch auf den existenzgründerzuschuss
der arbeitsagentur?
Das ist leicht zu beantworten.
Es gibt keinen _Anspruch_ auf Gründerzuschuss mehr.
MfG Frank