Gruendungszuschuss auch für Anmeldung UG möglich?

Hallo Team

ich hätte einige Fragen in Bezug auf den Gruendungszuschuss. Er würde event. bewilligt werden wenn das Konzept und alles eingereicht wird.

Neu RESTANSPRUCH ALGI = 150 Tage
6 MOnate Gruendungszuschuss und 9 MOnate Verlängerung von 300 Euro/mtl.

Meine Fragen:
Ein Bekannter möchte sich nebenberuflich als UG selbstständig machen.

  1. Frage: Kann ich da miteinsteigen oder muss ich mein Geschäft hauptberuflich anmelden und er steigt bei mir ein damit ich den Gruendungszuschuss erhalte?
    Er selber arbeitet bei einem Arbeitgeber und kann sich derzeit nur nebenberuflich selbstständig machen.
    Ich beantrage einen Gruendungszuschuss da einer alleine die Arbeit nicht bewältigen kann.
  2. Frage Was muss ich bei der Gewerbeanmeldung beachten?

Vielen Dank für Eure Mithilfe

Gründungszuschuss bekommt nur, wer im Zeitpunkt der Antragstellung arbeitslos ist. 

Bei einer Kaptialgesellschaft (UG, GmbH, AG) ist die Firma das Gewerbesubjekt. Folglich erfolgt die Gewerbeanmeldung auf den Namen der Firma und nicht auf den Namen von den beteilgten Personen. Der Gründer (Hauptgesellschafter) kann bei Vorlage  der persönlichen Voraussetzungen einen Gründungszuschuss beantragen. Bei Gründung einer GbR müssen sämtliche Beteilgte eine Gewerbeanmeldung vornehmen. Bei den im Handelsregister eingetragenen Personengesellschaften (OHG, KG) reicht wieder die Gewerbeanmeldung auf den Namen der Firma. Die Beteiligten einer GbR und jeder anderen Personengesellschaft können bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen ebenfalls gefördert werden.

Seit 2013 besteht kein Rechtsanspruch mehr auf eine Förderung. Die Bewilligung leigt im Rahmen des Ermessens des Sachbearbeiters. Es kommt also neben der persönlichen Eignung (z. B. Ausbildung, Berufserfahrung, Nachweis von Lehrgängen) sehr auf die Überzeugungskraft des jeweiligen Konzepts an.

Moin!

zu1)
Ich zitiere das BNWi*: " … Die Wahl der Rechtsform (Einzelunternehmen, Kapitalgesellschaft, Personengesellschaft) spielt im Prinzip keine Rolle. Gründen Sie gemeinsam mit einem Partner ein Unternehmen, müssen Sie allerdings als gleich berechtigter Partner (je 50 %) im Unternehmen einsteigen und das unternehmerische Risiko mittragen. Dieses sollte in einem Gesellschaftervertrag geregelt sein. Beispiel: Der Gesellschafter oder Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, der über mindestens 50 Prozent des Stammkapitals verfügt oder aufgrund besonderer Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag die Beschlüsse der anderen Gesellschafter verhindern kann (Sperrminorität), übt damit eine selbständige Tätigkeit in der GmbH aus…"

Was hier beispielhaft für die GmbH gesagtt wird können und sollten Sie auf ihre angestrebte UG übertragen.

zu 2)
Als Kapitalgesellschaft ist die UG eine eigene Rechtspersönlichkeit. Vor ihrer Gewerbeanmeldung steht daher die formelle und rechtskonforme Gründung (Gesellschaftervertrag, Gründungsversammlung und Protokoll, Notar, Eintragung ins Handelsregister, Anmeldung beim Finanzamt und dann erst: Gewerbeanmeldung). Die Gewerbeanmeldung ist dabei der einfachste eher rein fprmelle Akt. Die anderen Punkte sind wesentlich wichtiger und erfordern mehr Sorgfalt!

Auch hierzu ein kleiner weiterführender Link². Falls mehrere Gesellschafter eine UG zusammen gründen, wie scheibar angestrebt, ist bei der Satzung besondere Sorgfalt wichtig. Auch um den Anspruch auf den Gründungszuschuss nicht zu gefährden!

Good Luck!

StefanR

* http://www.existenzgruender.de/selbstaendigkeit/ents…
² http://existenzgruender-blog.de/rechtsformwahl/die-w…

PS
Dies darf nicht und ist -> keine Rechtsberatung!