Moin!
zu1)
Ich zitiere das BNWi*: " … Die Wahl der Rechtsform (Einzelunternehmen, Kapitalgesellschaft, Personengesellschaft) spielt im Prinzip keine Rolle. Gründen Sie gemeinsam mit einem Partner ein Unternehmen, müssen Sie allerdings als gleich berechtigter Partner (je 50 %) im Unternehmen einsteigen und das unternehmerische Risiko mittragen. Dieses sollte in einem Gesellschaftervertrag geregelt sein. Beispiel: Der Gesellschafter oder Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, der über mindestens 50 Prozent des Stammkapitals verfügt oder aufgrund besonderer Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag die Beschlüsse der anderen Gesellschafter verhindern kann (Sperrminorität), übt damit eine selbständige Tätigkeit in der GmbH aus…"
Was hier beispielhaft für die GmbH gesagtt wird können und sollten Sie auf ihre angestrebte UG übertragen.
zu 2)
Als Kapitalgesellschaft ist die UG eine eigene Rechtspersönlichkeit. Vor ihrer Gewerbeanmeldung steht daher die formelle und rechtskonforme Gründung (Gesellschaftervertrag, Gründungsversammlung und Protokoll, Notar, Eintragung ins Handelsregister, Anmeldung beim Finanzamt und dann erst: Gewerbeanmeldung). Die Gewerbeanmeldung ist dabei der einfachste eher rein fprmelle Akt. Die anderen Punkte sind wesentlich wichtiger und erfordern mehr Sorgfalt!
Auch hierzu ein kleiner weiterführender Link². Falls mehrere Gesellschafter eine UG zusammen gründen, wie scheibar angestrebt, ist bei der Satzung besondere Sorgfalt wichtig. Auch um den Anspruch auf den Gründungszuschuss nicht zu gefährden!
Good Luck!
StefanR
* http://www.existenzgruender.de/selbstaendigkeit/ents…
² http://existenzgruender-blog.de/rechtsformwahl/die-w…
PS
Dies darf nicht und ist -> keine Rechtsberatung!