N’Abend und rückwirkend frohe Ostern,
des öfteren komme ich an einer Ampel vorbei, wo Rechtsabbieger gelegentlich durch einen leuchtenden Grünpfeil freigegeben werden. Allerdings fehlt es hier an einem gelben Pfeillicht als Übergang zum allgemein gültigen Rot (ohne Pfeilblende). Ist sowas überhaupt StVO-konform? Man beginge ja eigentlich unweigerlich einen Rotlichtverstoß, wenn man gerade mit der Abbiegeabsicht angefahren kommt und der grüne Pfeil im letzten Moment erlischt.
Wie wird dieser Fall rechtlich gehandhabt?
MfG,
Marius