Grünschnitt auf dem Gartengrundstück liegt im Weg

Hallo zusammen ,

Ich habe eine Frage bezüglich des Nutzungsrechtes eines gepachteten Gartengrundstücks

Wie gesagt ich besitze ein kleines Gartengrundstück am Rande des Ortes mit etwa 70Qm Fläche , Das Grundstück liegt im Hang .
Es ist von der Hauptstrasse über eine Treppe zu erreichen ( ebenfalls mein gepachtetes Grundstück ) und über eine Seitenstrasse die in etwa 200 Meter von der Hauptstrasse abzweigt und dann den Hang hoch führt , zu dieser Strasse ist das Gartengrundstück gleichhoch und man kommt über einen Parkplatz der lediglich mit einem ca 30 cm hohen Begrenzung bis auf einen Zugang von ca 1,5 Meter breite optisch eingefriedet ist , das man mit den Autos die dort auf dem öffentlichen Parkplatz parken nicht bis auf die Wiese fährt

Soviel zur Lage des kleinen Grundstücks wo ein kleines Gartenhaus mit Sitz und Aufenthaltsmöglichkeit , ein Grill und ansonsten weitgehend Wiese und ein paar Büche , Blumen und Sträucher hat

Also kein Gartenbau sondern eher so eine Wochenend Ruhe zone

Ich hatte die tage mal Abend „Tabula Rasa“ gemacht , Rasen gemäht , Unkraut raus , Heckenschnitt , Wildwuchs , also mal wieder schön gemacht und habe den ganzen Grünschnitt , ein Haufen von ca 1,5 Meter Durchmesser , 1 Meter hoch , am Grundstücksrand liegen gelassen

Jetzt bekomme ich heute Post von der Verbandsgemmeinde , Androhung einer Ordnungswidrigkeit , ich hätte bis zum kommenden Wochenende den Grünschnitt weg zu räumen , der Haufen würde den Weg zum Parkplatz versperren

Was ???

Die Treppe und das Grundstück gehören mir , das ist ein Zugang zu meinem Grundstück , es gibt kein Verkehrsrecht oder Nutzungsrecht der Treppe als Abkürzung über mein Grundstück zum Parkplatz , wie kommt man jetzt auf das schmale Brett das anzuzeigen das ich auf meinem Grundstück den illegalen Abkürzungspfad für Faule die nicht die Strasse mit einem Umweg von ca 400 Meter gehen wollen , auch noch angezeigt werde , das ich verhindere das man über mein Grundstück läuft

was schreibe ich da am besten der Verbandsgemeinde zurück

Ich räume die Tage den Grünschnitt mal weg , aber eben nicht wegen der Anzeige , und irgendwie reizt es mich schon den Grünschnitt jetzt auch absichtlich etwas länger da liegen zu lassen

Gemeinden schreiben selten (möchte fast sagen nie) solche Briefe ohne Rechtsgrundlage. irgendjemand muss ja den Haufen bemerkt und als ordnungswidrig angesehen haben. Mir klingt das alles eher danach dass dieser Weg sehr wohl Gemeindeeigentum ist. Oder das er auch für andere Gärten als Zuwegung genutzt wird.

Wie eigentlich immer, ohne Lageplan der Örtlichkeit kein guter Überblick der Situation.
So ist ja nicht klar wer den Weg zum Parkplatz eigentlich nutzt und wer dort parkt. Klingt doch für mich als ob da mehr Gärten dran liegen.

Wie auch immer, es wird sich klären. Am besten meist durch ein persönliches Gespräch mit einem Mitarbeiter des Ordnungsamtes. Bitte doch um einen gemeinsamen Ortstermin.

MfG
duck313

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Nichts überzeugt Behördenmenschen mehr als beschriebenes Papier. Du solltest beim Ortstermin Deine Pachtverträge vorzeigen können.

Hallo

Als ich das Grundstück im Jahre 2020 übernommen habe , gab es diese Treppe zwar schon , die war aber völlig zugewuchert und eigentlich noch nicht einmal als Treppe erkennbar .
Ich habe so ungefähr 3 Samstage investiert um die wieder begehbar zu machen .
Ein Schild "Privatweg " das ich dort mehrfach hingehängt habe ist innerhalb einer Woche wieder verschwunden

Ebenso war auch das Grundstück ziemlich zugewuchert , eigentlich ein Brachlandschaftsstück mit viel Gestrüpp auch das habe ich eigentlich den ganzen Sommer 2020 wieder ansehnlich gemacht ,
Vorher war da kein Durchkommen möglich

wenn die Treppe der Gemeinde gehören würde oder es ein Allgemeines Nutzungsrecht dazu gäbe , hätte sich die Gemeinde da auch in den Jahren zuvor darum gekümmert

selbst wenn die Treppe Gemeinde wäre … Sie ist nicht expliziet in meinem Vertrag erwähnt ,
so endet die jedoch als Zugang zu meinem Grundstück und man läuft quer über meine Wiese um dann zu dem Öffentlichen Parkplatz der daran angrenzt zu gelangen .

und das darf ja wohl nicht sein , das wäre ja so als würde man jedesmal durch meine Wohnung laufen und man sich dann beschwert das eine Türe abgeschlossen ist

Fangen wir mal vorne an: Du bist sicher, dass Du die Grenzen des Pachtgrundstücks kennst? Aus welchem Grund bist Du sicher und aus welcher Quelle ist Deine Information?

Da ist doch mindestens eine Person anderer Meinung als Du. Ob sie einen Grund hat, wird nicht zu klären sein. Ich kann mir vorstellen, dass Deine Arbeit eine Abkürzung eröffnet hat, die „irgendwie vergessen“ war.
Die spannende Frage ist erstmal, ob Du diese Fläche gepachtet hast - oder nicht.

Etwas, das Du nicht gepachtet hast, wirst Du in Deinem Vertrag nicht finden.
Und kläre bitte auch, wer da wo über Deine Fläche läuft, oder ob es vielleicht nicht Deine Fläche ist, oder ob es noch eine dritte Möglichkeit geben könnte.
Ohne es vor Ort gesehen zu haben, ist es schwer etwas zu raten oder zu empfehlen.

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Ich würde das auch aus ganz anderen Gründen mal dringend klären und zwar in einer schriftlichen Form.
Deine Beschreibung löst Bilder im Kopf aus, die nicht unbedingt deckungsgleich mit den realen Gegebenheiten zu tun haben. Aber meine Bilder schließen Treppe und viel Grün ein, dass das nicht nur in arktischen Wintern zum Problem werden kann.
Verkehrssicherungspflicht des Eigentums, öffentlich vs. halb-öffentlich oder privat… davon hängt ab, was du alles tun musst und was du tun darfst. Das geht weit über ein paar Stöcke hinaus und kann gerade bei einer Treppe teuer werden.

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der Zugang zu meinem Wohnhaus verläuft über das Nachbargrundstück, ebenso mein Stellplatz für das Auto liegt auf dem Nachbargrundstück, abgesichert durch eine Baulast. Daher wäre es wirklich wichtig mal zu schauen wer am Ende hier welche Rechte hat.

was bedeutet „übernommen“? Hast Du das gekauft, mit Notar und so? dann solltest Du doch auch Unterlagen haben, und da müssten eigentlich auch Aussagen zu evtl. Eintragungen des Grundbuch im Vertrag enthalten sein (ist aber bei mir schon lange her). Dazu kannst Du auch auf der Gemeinde mal nachfragen ob es Baulasten für dein Grundstück gibt…

Grüße

Nein.

Gruß
Christa

Schade, dass @toni63 sich nicht meldet. Er ist der Einzige, der Licht ins Dunkel bringen kann.

Ja, das ist immer blöd, wenn jemand auf Nachfragen gar nicht mehr reagiert.

Der Zugang zu einem Grundstück, gehört nicht zum Grundstück und dürfte daher, der Gemeinde gehören.

Darauf sollte man es nicht ankommen lassen!

Offenbar ist es kein Privatweg.

und es dürfte genau dort auch ein Wegerecht geben.

Lass doch mal jemanden, der Grundbücher lesen kann - insbesondere auch die Abteilung II - klären, wie es sich da genau verhält.

Wenn im aktuellen Grundbuch nichts zu finden ist, kommen immer noch nicht übernommene, aber deswegen alleine nicht hinfällige Rechte in Frage - da wird es dann besonders hübsch, wenn man in vor-grundbuchlichen Katastern Rechte auf Trieb und Tratt aufklären muss. Bevor Du Dich aber an diese Sisyphusarbeit machst, kannst Du, falls im Grundbuch nicht eh schon Eindeutiges zu finden ist, auch die Stelle der Gemeinde, die die Einleitung eines OWi-Verfahrens angedroht hat, nach der konkreten Begründung ihres Ansinnens fragen (wohlgemerkt fragen, und nicht ungebremst herumpoltern - das kann leicht nach hinten losgehen).

Schöne Grüße

MM

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