Grünspecht-Foto gesucht

Hallo,
kann mir jemand helfen:
Für die Vorträge eines Hobbyornithologen suche ich eine kostenlose lizenzfreie Aufnahme des heimischen Grünspechtes.
Der Hobbyorni referiert kostenlos bei interessierten Gruppierungen.
Evtl.hat ja jemand eine Aufnahme !?

Danke und Gruß
Zorro

Hallo,

mit

http://images.google.de/images?hl=de&q=Gr%C3%BCnspec…

bekommst du schonmal viele Bilder. Welche davon (nicht) verwendet werden dürfen, sollte auf den Seiten vermerkt sein. Da es sich nicht um eine kommerzielle Verwendung handelt (sondern zu ehrenamtlichen Bildungszwecken), sehe ich eine Verwendung unkritisch, allerdings bin ich kein Rechtsexperte :smile:

Wikipedia hat sich ja die freie Verfügbarkeit des Materials auf die Fahnen geschrieben. Mit

http://images.google.de/images?gbv=2&hl=de&q=Gr%C3%B…

bekommst du also wohl vorwiegend Bilder, die du frei weiterverwenden darfst (in jedem Falle wenn die Weiterverwendung nichtkommerziell ist).

LG
Jochen

Morgen!

Evtl.hat ja jemand eine Aufnahme !?

Schau mal hier bei Wiki
http://de.wikipedia.org/wiki/Gr%C3%BCnspecht
http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/3/38/G…

Das Bild darfst du unter diesen Voraussetzungen nutzen.
http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/de/

Gruß
Stefan

bekommst du schonmal viele Bilder. Welche davon (nicht)
verwendet werden dürfen, sollte auf den Seiten vermerkt sein.
Da es sich nicht um eine kommerzielle Verwendung handelt
(sondern zu ehrenamtlichen Bildungszwecken), sehe ich eine
Verwendung unkritisch,

Hallo Jochen,
ein Urheberrecht besteht unabhängig davon, ob es gekennzeichnet ist. Eine Zuwiderhandlung kann sehr unangenehme Konsequenzen haben. Eine Veröffentlichung von urheberrechtlich geschützten Werken ist ohne Zustimmung des Rechteinhabers unabhängig davon verboten, ob der Einsatzzweck kommerziell ist oder nicht.

allerdings bin ich kein Rechtsexperte :smile:

Dann wäre es besser, wenn du dich mit solchen Hinweisen zurück hältst.
Grüße
Ulf

Hallo Ulf,

danke erstmal für die mahnenden Worte. Ich will auch nicht widersprechen, dass eine unerlaubte Nutzung ernste Folgen haben kann.

Ich habe nur nicht Allgemeines zum Urheberrecht geschrieben, sondern eine ganz konkrete Frage beantwortet. Es geht um eine Lehrveranstaltung. Dafür gibt es im Urheberrecht eine Beschränkung für Bildung & Forschung, womit ein Werk ohne Zustimmung des Autors einem abgrenzbaren Personenkreis für Forschung und Bildung zugänglich gemacht werden kann.

Siehe §52a und $53 UrhG

Ich will die hier nicht zitieren. Dafür ein Link: http://bundesrecht.juris.de/urhg/ und ein Überblick von der Bundeszentrale für politische Bildung: http://www.bpb.de/themen/0GNUL9,0,0,Urheberrecht.html

Da steht ganz klar was von Schulungszwecken und unentgeltlicher Nutzung. Auf beide Bestände habe ich in der Antwort hingewiesen.

Eine Veröffentlichung von urheberrechtlich
geschützten Werken ist ohne Zustimmung des Rechteinhabers
unabhängig davon verboten, ob der Einsatzzweck kommerziell ist
oder nicht.

Das ist eben nicht korrekt.

allerdings bin ich kein Rechtsexperte :smile:

Dann wäre es besser, wenn du dich mit solchen Hinweisen zurück
hältst.

Bist Du denn einer?

Herzliche Grüße,
Jochen

Hallo Jochen

Ich habe nur nicht Allgemeines zum Urheberrecht geschrieben,
sondern eine ganz konkrete Frage beantwortet. Es geht um eine
Lehrveranstaltung.

Ich kann dem Ursprungsposting nur entnehmen:

referiert … bei interessierten Gruppierungen

Dafür gibt es im Urheberrecht eine
Beschränkung für Bildung & Forschung, womit ein Werk ohne
Zustimmung des Autors einem abgrenzbaren Personenkreis für
Forschung und Bildung zugänglich gemacht werden kann.
Siehe §52a und $53 UrhG

Lese dir bitte die beiden §§ genau durch. Sie bringen dich für den geschilderten Fall „bei interessierten Gruppierungen“ nicht weiter.
§ 52a: im Unterricht an Schulen, Hochschulen, nichtgewerblichen Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung sowie an Einrichtungen der Berufsbildung ausschließlich für den bestimmt abgegrenzten Kreis von Unterrichtsteilnehmern
(Ein Vortrag „bei interessierten Gruppierungen“ ist auch keine Forschung)
§ 53: zum eigenen Gebrauch (also keine Veröffentlichung)

Eine Veröffentlichung von urheberrechtlich
geschützten Werken ist ohne Zustimmung des Rechteinhabers
unabhängig davon verboten, ob der Einsatzzweck kommerziell ist
oder nicht.

Das ist eben nicht korrekt.

Selbst wenn § 52a für eine einzelne Veranstaltung bei den Vorträgen zutreffen würde, gilt § 52a (2) „Die öffentliche Zugänglichmachung eines für den Unterrichtsgebrauch an Schulen bestimmten Werkes ist stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig“

allerdings bin ich kein Rechtsexperte :smile:

Dann wäre es besser, wenn du dich mit solchen Hinweisen zurück
hältst.

Bist Du denn einer?

Nein. Aber ich lese die Gesetze, bevor ich mich darauf beziehe.
Bei Erläuterungen zum Urheberrecht musst du aufpassen, dass diese nicht veraltet sind. Das Gesetzt wurde zum Jahresanfang geändert.
Grüße
Ulf

Hallo nochmal,

Nur noch ein paar Anmerkungen:

Bei Erläuterungen zum Urheberrecht musst du aufpassen, dass
diese nicht veraltet sind. Das Gesetzt wurde zum Jahresanfang
geändert.

Die mir vorliegende Version des UrhG ist vom 13.12.2007.

Außerdem:

Wissenschaftliche Zwecke kann jede Person verfolgen. Dazu muss man nicht diplomiert, promoviert oder habilitiert sein und man muss auch nicht an einer Uni arbeiten. Die Handlung bzw. der Gebrauch des urheberrechtlich geschützten Dingens dient eben dann dem Wissenserwerb bzw. -vermittlung und nicht dem Erwerb, der Werbung, der Unterhaltung, der Verschönerung, dem Vergnügen, oder sonstwas.

Sowie:

Eine Einwilligung des Urhebers ist doch immer vorausgesetzt. Auf den Internetseiten steht doch entweder ausdrücklich, dass die Bilder verwendet werden dürfen (zB. im Rahmen der GNUPL) oder dass sie das nicht dürfen (dann hat man halt Pech) oder es steht nichts dabei, was heißt, dass man ggf. den Urheben fragen muß (was per email i.d.R. kein großer Akt ist).

Nein. Aber ich lese die Gesetze, bevor ich mich darauf
beziehe.

-)

So, ok, wahrscheinlich hast Du trotzdem Recht und ich hätte einfach die Klappe halten sollen. Aber egal :smile: Um nicht gänzlich off-topic abzugleiten noch der Tipp zur Ausgangsfrage:

Man kann beim zuständigen Stadt- Kreis- oder Landesbildzentrum, -bildstelle oder -medienzentrum mal nachfragen. Die haben zu vielen Themen Bildmaterial, was man für solche Veranstaltungen ausdrücklich verwenden darf.

LG
Jochen

Hallo Zorro

Auf http://www.ornitho.ch gibt es eine Galerie mit vielen und teils sehr schönen Fotos von Mitgliedern. Wenn du dich auf der Seite registrierst (seriöse Sache, ist die Meldezentrale der Schweizerischen Vogelwarte, keine Spamgefahr), werden dir die E-Mail-Adressen der anderen Mitglieder und somit auch der jeweiligen Fotografen angezeigt. Also: Schönes Grünspecht-Foto auswählen, Fotografen direkt anschreiben, Situation erklären und um Erlaubnis zur Verwendung fragen.

Gruss
Ursula

Ein * für diese Antwort…
Hallo liebe Ursula,
vielen Dank für Deine Antwort.
Ich werde mich umgehend bei bei ornitho.ch anmelden.
Einen schönen Gruß in die Schweiz
sendet Zorro

Hallo Zorro

Auf http://www.ornitho.ch gibt es eine Galerie mit vielen und
teils sehr schönen Fotos von Mitgliedern. Wenn du dich auf der
Seite registrierst (seriöse Sache, ist die Meldezentrale der
Schweizerischen Vogelwarte, keine Spamgefahr), werden dir die
E-Mail-Adressen der anderen Mitglieder und somit auch der
jeweiligen Fotografen angezeigt. Also: Schönes Grünspecht-Foto
auswählen, Fotografen direkt anschreiben, Situation erklären
und um Erlaubnis zur Verwendung fragen.

Gruss
Ursula