Hallo nochmal,
Nur noch ein paar Anmerkungen:
Bei Erläuterungen zum Urheberrecht musst du aufpassen, dass
diese nicht veraltet sind. Das Gesetzt wurde zum Jahresanfang
geändert.
Die mir vorliegende Version des UrhG ist vom 13.12.2007.
Außerdem:
Wissenschaftliche Zwecke kann jede Person verfolgen. Dazu muss man nicht diplomiert, promoviert oder habilitiert sein und man muss auch nicht an einer Uni arbeiten. Die Handlung bzw. der Gebrauch des urheberrechtlich geschützten Dingens dient eben dann dem Wissenserwerb bzw. -vermittlung und nicht dem Erwerb, der Werbung, der Unterhaltung, der Verschönerung, dem Vergnügen, oder sonstwas.
Sowie:
Eine Einwilligung des Urhebers ist doch immer vorausgesetzt. Auf den Internetseiten steht doch entweder ausdrücklich, dass die Bilder verwendet werden dürfen (zB. im Rahmen der GNUPL) oder dass sie das nicht dürfen (dann hat man halt Pech) oder es steht nichts dabei, was heißt, dass man ggf. den Urheben fragen muß (was per email i.d.R. kein großer Akt ist).
Nein. Aber ich lese die Gesetze, bevor ich mich darauf
beziehe.
-)
So, ok, wahrscheinlich hast Du trotzdem Recht und ich hätte einfach die Klappe halten sollen. Aber egal Um nicht gänzlich off-topic abzugleiten noch der Tipp zur Ausgangsfrage:
Man kann beim zuständigen Stadt- Kreis- oder Landesbildzentrum, -bildstelle oder -medienzentrum mal nachfragen. Die haben zu vielen Themen Bildmaterial, was man für solche Veranstaltungen ausdrücklich verwenden darf.
LG
Jochen