Grund- oder Sonderschule?

Hallo liebe Wissende,

neulich hörte ich über den Sohn einer in Niedersachsen lebenden Bekannten Folgendes. Er hätte bei einer Schul-Voruntersuchung verzögerte Entwicklung bescheinigt bekommen. Wenn er diesen Sommer mit sieben Jahren eingeschult werde, hätte er zwei bis drei Wochen in einer regulären Grundschule, bis die dortigen Pädagogen einschätzen könnten, ob er den Ansprüchen genüge und die notwendige Leistung abrufen könne.
Falls nicht, werde er ohne Einspruch- oder Widerstandsrecht der Eltern auf eine Sonderschule geschickt.

Ich konnte nicht so richtig glauben, dass so rigoros bei weder geistig noch körperlich behinderten, sondern bloß lernverzögerten Kindern vorgegangen werden kann, vor allem vor dem Hintergrund der Inklusion.

Ist ein solches striktes Einstufen wirklich noch gängige Praxis?

Und wenn ja, gibt es Möglichkeiten für Eltern, doch noch einen regulären Grundschulbesuch durchzusetzen?

Vielen Dank für Antwort

Grüsse

Jörg

Hallo,

was du da schreibst, hört sich ja brutal an. Da merkt so ein Kind gleich, dass mit ihm etwas nicht stimmt :frowning:

Es gibt zunehmend Grundschulen, die integrative Klassen führen, also solche, in denen „normale“, „schwächere“ und „behinderte“ Kinder zusammen lernen. Das wäre eine Möglichkeit für das betreffende Kind.

Montessorischulen und Waldorfschulen würde ich dennoch in einem solchen Fall bevorzugen.

LG
sine

Hallo,

leider kann ich Deine Frage im Hinblick auf die heute gängige Praxis und Dein Bundesland nicht beurteilen, aber ich möchte ein wenig Mut machen.

Als ich vor ca. 35 Jahren eingeschult wurde, wurde mir ebenfalls eine Entwicklungsverzögerung bescheinigt und ich sollte nach dem Schulhalbjahr auf eine Sonderschule wechseln. Damals waren die Worte des Lehrers Gesetz. Um die Beschulung auf einer Sonderschule zu verhindern, haben mich meine Eltern kurzerhand auf einer Privatschule angemeldet. Mittlerweile, allen Vorhersagen meiner damaligen Grundschullehrerin zum Trotz, habe ich mittlerweile sogar einen Hochschulabschluss.

Jedenfalls, wenn ein Kind an eine Sonderschule verwiesen werden soll, würde ich als Eltern(teil) prüfen, ob es finanzierbare Privatschulen in der Nähe gibt, die als Alternative in Betracht kommen, z.B. Walddorf-, Montessori-, Jenaplan-, Freie Schulen …, je nachdem mit welcher Pädagagogik man sich anfreunden oder arrangieren könnte.

Gruß
Tanja

Hallo Jörg,

die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs ist in Niedersachsen folgendermaßen geregelt:

§ 68 (Niedersächsisches Schulgesetz)
Schulpflicht bei sonderpädagogischem Förderbedarf
(1) 1 Schülerinnen und Schüler mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf (§ 14 Abs. 1 Satz 1) sind zum Besuch der für sie geeigneten Förderschule verpflichtet. 2 Eine Verpflichtung zum Besuch der Förderschule besteht nicht, wenn die notwendige Förderung in einer Schule einer anderen Schulform gewährleistet ist.

(2) 1 Die Schulbehörde entscheidet, ob die Verpflichtung nach Absatz 1 besteht und welche Schule zu besuchen ist.(…)

Heißt: Wenn der sonderpädagogische Förderbedarf festgestellt wird und es keine entsprechenden Integrationsmöglichkeiten gibt, muss das Kind in die Förderschule - egal, was die Eltern sagen.

Und wenn ja, gibt es Möglichkeiten für Eltern, doch noch einen regulären Grundschulbesuch durchzusetzen?

Die Option rechtlicher Schritte gibt es immer. Ihnen gemeinsam ist - unabhängig von ihrem letztlichen Ausgang - dass Entscheidungen nicht schnell getroffen werden. Das geht häufig zu Lasten des Kindes, das zwischen allen Stühlen hockt und kein Zugehörigkeitsgefühl entwickeln kann, welches auch für den schulischen Erfolg entscheidend wichtig ist.

Zudem sind Förderschulen keine Einbahnstraßen. Gerade im Fall von Entwicklungsverzögerungen schaffen es Förderschulen häufig, den Kindern beim Aufholen zu helfen, um dann den Weg zurück in die Regelschule nehmen zu können.

Kinder, die auf Teufel-komm-raus durch eine normale Regelschule geschleppt werden, obwohl sie dort (noch) nicht hingehören, sammeln hingegen häufig so viele Frustrationserlebnisse, dass die Lernmotivation und damit auch der schulische Erfolg dauerhaft auf der Strecke bleiben.

Schöne Grüße,
Jule

Hallo Jule,

Zudem sind Förderschulen keine Einbahnstraßen. Gerade im Fall
von Entwicklungsverzögerungen schaffen es Förderschulen
häufig, den Kindern beim Aufholen zu helfen, um dann den Weg
zurück in die Regelschule nehmen zu können.

ich habe im Grund- und Sonderschulbereich keinerlei Erfahrung und kann daher nur von den Schulwechseln ausgehen, die ich selbst miterlebt habe. Ich selbst habe von der siebten Klasse an ein Gymnasium besucht. Nach der zehnten kamen einige Schüler der Realschule dazu, die alle mit der neuen Schulform Probleme hatten. Von den elf Schülern, die die harten Kriterien erfüllten, die den Wechsel zum Gymnasium ermöglichten, machten am Ende drei ihr Abitur im ersten und einer im zweiten Anlauf. Zu den sieben, die scheiterten, gehörten zwei Grundschulfreunde von mir, die ich wegen der verschiedenen Schultypen aus den Augen verloren und erst in der elften „wiederentdeckt“ habe. Als nach der Orientierungsstufe in der sechsten Klasse die Schulempfehlungen ausgesprochen wurden, hatten beide nur minimal schlechtere Noten als ich. Ich schaffte gerade so den Sprung aufs Gymnasium, machte dann aber problemlos ein gutes Abitur. Ich bin fest davon überzeugt, dass die beiden durch die anderen Arbeits- und Lernweisen auf der Realschule nicht in der Lage waren, die auf dem Gymnasium erforderlichen Leistungen zu schaffen, also dass sie ebenso wie ich das Abitur erreicht hätten, wenn sie von Anfang an auf das Gymnasium gegangen wären.
Diese Erfahrung hat mich auch zu einem deutlichen Anhänger der Gesamtschule werden lassen. Wenn eine Selektion nach der sechsten Klasse schon zu solchen Anpassungsschwierigkeiten führt, kann die nach der vierten nur zu noch schlechteren Ergebnissen führen.

Zurück zum Thema muss imho eine Selektion nach Leistungsfähigkeit VOR dem Schulbeginn entscheidende Auswirkungen auf das spätere Leben des Kindes haben.

Kinder, die auf Teufel-komm-raus durch eine normale
Regelschule geschleppt werden, obwohl sie dort (noch) nicht
hingehören, sammeln hingegen häufig so viele
Frustrationserlebnisse, dass die Lernmotivation und damit auch
der schulische Erfolg dauerhaft auf der Strecke bleiben.

Das Problem bei deinem Argument sehe ich in dem Wort noch. Ein Grundschulkind hat vier Jahre Zeit, um die Weichen für sein zukünftiges Leben zu stellen. Es ist imho vertane Zeit, davon auch nur einen kleinen Zeitraum auf einer anderen Schule mit anderem Niveau und anderen Lehr- und Lernmethoden zu versuchen, das aufzuarbeiten, was nach Einschätzung weniger Fachleute fehlt, um gleich die Grundschule zu besuchen. Selbst nach einem erfolgreichen Wechsel auf die Grundschule wird es dort Anpassungsschwierigkeiten wegen der vorherigen anderen Schulform geben.

Es ist imho gerade nicht im Interesse des Kindes, ihm Zeit zur Entwicklung zu geben, wenn die Selektierung in unserem hierachischem Bildungssystem einer Spätentwicklung so grosse Hürden auferlegt. Mir erscheint es sinnvoller, das Kind besser von Anfang an dem Leistungsdruck auszusetzten, als es mit sieben Jahren in eine Schulform zu stecken, aus der der spätere Ausbruch mit einer nur von wenigen zu erreichenden Leistung zu schaffen ist. Wenn das Kind von der ersten Klasse an die Grundschule besucht, hat es immerhin vier Jahre Zeit, um später eine Schule zu besuchen, die ihm alle späteren Wege offen hält.

Grüsse

Jörg

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Hallo Jörg,

es gibt evtl. die Möglichkeit, das Kind ein Jahr zurückstellen zu lassen.
Unsere Tochter hatte besonders in ihrer sprachlichen Entwicklung große Defizite und konnte zum vorgesehenen Termin nicht in eine „normale“ Grundschule eingeschult werden. Wir haben sie zurückstellen lassen, sie hat ein Jahr lang die Vorschulklasse in einem Sprachheil-Kindergarten besucht und konnte danach die Grundschule besuchen.

Die Eltern sollten sich erkundigen, ob diese Möglichkeit für ihr Kind besteht. Dabei kommt es wahrscheinlich darauf an, in welchen Bereichen die Entwicklung verzögert ist und ob es eine entsprechende therapeutische Einrichtung in der Nähe gibt.

Grüße
Pit

Hi,

die Grundschule hat anscheinend keine Förderschullehrkräfte an ihrer Schule, wie dies etwa im Rahmen von „Lernen unter einem Dach“ der Fall ist? Es gibt dann auch keine Fachleute, die sich speziell um ein Kind mit einer vom Arzt bescheinigten „Entwicklungsverzögerung“ kümmern könnten - das ist meistens zwar auch nur ein Tropfen auf dem heißen Stein, aber wäre immerhin eine Hilfe.

Wenn die Grundschule sagt, das Kind müsse nach kurzer Zeit evtl. wechseln zur Förderschule, so frage ich mich, wie das vonstatten gehen soll. Ist da schon von Schulleitung der GS mit der Schulleitung der Förderschule darüber verhandelt/ gesprochen worden? Dass man das Kind ganz unbürokratisch „rüber schicken“ würde?

Es gibt ansonsten das sogenannte Verfahren zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs. Das muss die GS veranlassen, und dann würde das Kind - so ist das üblicherweise zeitlich geregelt - im nächsten Frühling überprüft werden.

Falls nicht, werde er ohne Einspruch- oder Widerstandsrecht
der Eltern auf eine Sonderschule geschickt.

Ohne dass zuvor festgestellt wurde, dass ein Förderbedarf im Lernen besteht, erscheint mir dies fragwürdig. Da würde ich als Elternteil nachhaken und fragen, auf welche Rechtsgrundlage sich sowas bezieht, wenn (noch) kein Förderbedarf festgestellt wurde.

Ich konnte nicht so richtig glauben, dass so rigoros bei weder
geistig noch körperlich behinderten, sondern bloß
lernverzögerten Kindern vorgegangen werden kann, vor allem vor
dem Hintergrund der Inklusion.

Das kann ich auch kaum glauben, und es wäre sehr sinnvoll sich nochmal an die GS zu wenden und genau zu erfahren, was die Beweggründe sind.

Außerdem kann man sich an die Förderschule wenden, die das sicher den Eltern sachlich, neutral und rechtlich korrekt erklären würden, was zum gegebenen Zeitpunkt das Beste für ihr Kind sein könnte.

(Kinder sind allermeistens stolz, in die Schule zu dürfen und wollen lernen… wie fatal wäre es möglicherweise, das Kind nach drei Wochen woanders hinzuschicken, anstatt es - auch dies sollte überdacht werden - einzuschulen in die Förderschule, wo es u. U. nicht gleich die Erfahrung eines Scheiterns machen müsste - nur als Denkanregung.)

Ist ein solches striktes Einstufen wirklich noch gängige
Praxis?

Es geht auch (ganz) anders. Wirklich sehr ungünstig, wenn eine Schule so rüberkommt!

Und wenn ja, gibt es Möglichkeiten für Eltern, doch noch einen
regulären Grundschulbesuch durchzusetzen?

Es sollte immer um das Wohl des Kindes gehen.
Mag sein, dass dieses Kind nach einer Phase der Anfangsschwierigkeiten Fuß fassen wird. Mag sein, dass es in grundlegenden Entwicklungsbereichen so viel Defizite zeigt, dass es nur mit viel Hilfe und Zuwendung alles gut überstehen würde… kann die GS das leisten, sollte man auch fragen!

Eine kämpferische Haltung kann auch Wege verbauen - es sollte m.E. darum gehen, sich möglichst gut zu informieren, um die für das Kind momentan vernünftigste Entscheidung zu treffen. Wenn die GS das nicht hergibt, würde ich mich auch in der Förderschule beraten lassen.

Gruß
Istiden

Hallo Jörg,

ich bin ja nun alles andere als ein Experte, aber was mich erstaunt ist, dass ein Grundschullehrer schon nach 3-4 Wochen in der Lage sein will, zu beurteilen ob ein Kind auf der „normalen“ Grundschule richtig aufgehoben ist oder doch besser in die Förderschule gehört. Das erscheint mir sehr subjektiv sehr wenig Zeit zu sein, zumal ja der Lehrer noch ungefähr 30 andere Kinder kennen lernen und einschätzen muss. In meinen Augen wäre da ein Zeitraum von nem halben Jahr eher realistisch, denn dann würden sich beiderseitige „schlechte Tage“ doch eher rausmitteln.

Aber noch was zur Förderschule - einer meiner früheren Arbeitskollegen hatte auch so ein Kind, das wohl irgendwo zwischen der Normalschule und der Sonderschule angesiedelt war. Und er hat das Kind letzten Endes leichten Herzens auf die Förderschule gegeben, da er sich aufgrund der erheblich kleineren Klassengrösse und besseren, individuelleren Fördermöglichkeiten einen besseren Schulabschluss erhofft hat. Leider weiss ich nicht, was daraus geworden ist, aber das nur so als Denkansatz.

*wink*

Petzi

Hallo Jörg,

ich bin in vielen deiner Gedanken durchaus bei dir. Das Problem, das ich sehe, liegt aber, glaube ich, auf einer anderen Ebene:

Eine Regelschule, die nicht auf integrative Förderung ausgelegt ist, hat keinerlei Reserven, um auf Kinder einzugehen, die nicht mit dem normalen Unterrichtstempo und -niveau mithalten können. Das von einer Lehrkraft fordern zu wollen, die 25 bis 30 Schüler zu unterrichten hat, ist weder sinnvoll noch erfolgversprechend.

Kriegt ein entwicklungsverzögertes Kind nun von sich aus die Kurve - wunderbar. Was aber, wenn das nicht klappt? Dann wird das Kind aufgrund nicht ausreichender Leistung innerhalb der folgenden ein bis zwei Schuljahre trotzdem in die Förderschule kommen.

Im Unterschied zu einer Förderung zu Beginn der Schullaufbahn landet es nun zu einem Zeitpunkt in der Förderschule, wo an der Regelschule bereits über weiterführende Schulen nachgedacht wird. Von diesem Zeitpunkt an nochmal einen Weg zurück zu finden, wird sich ungleich schwerer gestalten, zumal das Kind mit hoher Wahrscheinlichkeit auch noch sein Bündelchen mit Versagensefahrung mit sich trägt.

Ein erstes und eventuell zweites Schuljahr zu haben, bei dem das Kind aufholen kann, verbessert nach meiner Erfahrung (ich bin beruflich in vielen derartigen Einrichtungen unterwegs) die Chancen auf ein Bestehen in der Regelschule deutlich.

Vorausgesetzt natürlich, es handelt sich tatsächlich um eine Entwicklungs verzögerung. Ist das allerdings nur das Etikett, das die Eltern gewählt haben, weil sie nicht damit zurechtkommen, dass ihr Kind eine Behinderung hat, wird sich eine Regelbeschulung natürlich als problematisch erweisen. In diesem Fall hilft aber auch nicht, das Kind mit allen Mitteln durch die Regelschule schleifen zu wollen.

Es ist imho vertane Zeit, davon auch nur einen kleinen Zeitraum auf einer anderen Schule mit anderem Niveau und anderen Lehr- und Lernmethoden zu versuchen, das aufzuarbeiten, was nach Einschätzung weniger Fachleute fehlt, um gleich die Grundschule zu besuchen.

Da beweisen Schulformen wie Montessori das Gegenteil. Kindern, die grundsätzlich ausreichend begabt sind, fällt der Übergang in der Regel nicht sonderlich schwer, zumal sie auch auf diesen vorbereitet werden.

Schöne Grüße,
Jule

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Hallo :smile:

ich glaube einen schockt immer so der gedanke „das kind geht zur sonderschule“ weil man damit behinderungen, oder böse gesagt dumme kinder versteht. das is es aber nicht!! … und ich finde wenn der junge lernverzögert ist dann tut ihm die sonderschule gut! wenn er die schwächen aufgeholt hat kann er doch nach der grundschule eine „normale“ weitere schule besuchen. mein cousin besuchte auch eine sonderschule in der grundschule und macht jetzt grade abitur…
man will dem kind ja nur helfen!

lg

Pädagogen, die hilflos machen, brauchen Hilfe!
Kann man in 14 Tagen einschätzen, ob die Fähigkeiten der Grundschullehrer ausreichen, einem Kind gegenüber ihre Lehrverpflichtung zu erfüllen? Theoretisch sollte man meinen, das ist etwas knapp, aber wenn man sich dermaßen dumm äußert, könnte man natürlich meinen, das ließe sich sofort mit NEIN bgeantworten.
Als Ich-kann-Schule-Lehrer finde ich es einfach beschämend, wie Schule heute immer wieder DRUCK macht, wo es doch ihre wichtigste Aufgabe wäre, den Druck aufzulösen.
Druck komprimiert Mensch und Problem, das ist das exakte Gegenteil von Lösung.
Deshalb gilt in der neuen Ich-kann-Schule das Sog -Prinzip. Sog löst , Sog richtet auf, Sog macht wachsen, mit Sog lassen sich die Kräfte punktgenau lenken, mühelos.
Wenn Menschen - auch Lehrer drohen - ist das eind eutliches Zeichen, dass sie „aus dem letzten Loch pfeifen“. Sie brauchen selber Hilfe. Da sie das als Unterrichtsvoillzugsbeamte nicht sagen gelernt haben, bringen sie ihre Mitmenschen in Nöte, wo sie Hilfe brauchen. Sie geben also in der „Sprache des Schicksals“ über sich Bescheid.
Solange man seinen Willen nur ausspricht, schwebt das ganze Verfahren, sobald man ihn schriftlich kundtut, ist er nachprüfbar rechtsverbindlich. Wenn die Schule dann etwas anderes tun möchte, muss sie ebenfalls schriftlich die Rechtsgrundlage dafür benennen; das geht dann nur wenn es eine gibt. Anders als früher hat der Elternwille heute viel mehr Gewicht.
Im Grunde aber sollten Eltern und Schule doch konstruktiv zum Wohle aller zusammenarbeiten. Guten Erfolg!
Franz Josef Neffe