Grund und Boden bei Anschaffungskosten Haus ermitteln

Von den Anschaffungskosten für ein vermietetes Haus muss man den Anteil Grund und Boden abziehen. Wie kann man aber diesen Anteil ermitteln? Wo findet man den Grund und Boden Anteil, im Notar Vertrag steht nichts davon nur gesamte Summe für 3 Fam. Haus. Kann sein der Einheitswertbescheid vom Finanzamt ist dafür da? Immerhin die Grundfläche ist bei diesem Bescheid angegeben. Was kann man in so einem Fall tun? Bodenwert im Stadt Amt anfragen?

Hallo!

Hierfür gibt es eine sogenannte „Bodenrichtwertkarte“ - die liegt auch im zuständigen Finanzamt vor.
Einfach mal beim zuständigen Sachbearbeiter dort anrufen und nach dem Bodenrichtwert für die betreffende Adresse fragen.
Genannt wird dann ein Preis pro Quadratmeter, und diesen multiplizierst du mit dem zutreffenden Anteil an der Gesamtgrundfläche. Das Ergebnis ist dann der Betrag, der nicht mit in die AfA einfließen darf …

Schönen Gruß,
Robert

Genannt wird dann ein Preis pro Quadratmeter, und diesen
multiplizierst du mit dem zutreffenden Anteil an der
Gesamtgrundfläche. Das Ergebnis ist dann der Betrag, der nicht
mit in die AfA einfließen darf …

nicht mit rein dürfen dann auch auf diesen anteil entfallende kosten für makler, grunderwerbsteuer und notar usw.

mal ein tipp: einfach „auf doof“ den anteil grund und boden nicht rausrechnen und warten, was das finanzamt macht. die kürzung erfolgt idr eher nicht mit dem vollen BRW sondern ein wenig abgemildert (zumindest erklären wir es immer so).

wenn einem der anteil, den das amt festlegt nicht passt, kann man immer nochmal selbst rechnen.

gruß inder

Ich hab den Anteil immer selbst ausgerechnet, weil ich meine, wenn sich die Beamten erst die Mühe machen müssen selbst zu rechnen, dann ist es mühsamer wieder gegenzuargumentieren.
Das mag aber jeder halten wie er will :wink:

Die Bodenrichtwerte müsste es inzwischen doch für alle Bundesländer im Netz geben.
Für Hessen z.B. hier:
http://www.hvbg.hessen.de

Einfach mal Bodenrichtwertkarte + Bundesland in die Suche eingeben …

und hier gibt es eine nette Checkliste/Zuordnungsliste zu den (steuerlichen) Kostenarten
http://www.koch-kollegen.de/download/Aufwendungen_Zu…

Grüsse Rudi

huhu,

micht überall ist die Bodenreichtwertkarte Kostenlos im netz abzurufen.

Genannt wird dann ein Preis pro Quadratmeter, und diesen
multiplizierst du mit dem zutreffenden Anteil an der
Gesamtgrundfläche. Das Ergebnis ist dann der Betrag, der nicht
mit in die AfA einfließen darf …

nicht mit rein dürfen dann auch auf diesen anteil entfallende
kosten für makler, grunderwerbsteuer und notar usw.

Theoretisch ja, sicherlich. Aber in der Realität wird es üblicherweise nicht beanstandet, wenn man die Berechnung so aufstellt wie von mir vorgeschlagen.

mal ein tipp: einfach „auf doof“ den anteil grund und boden
nicht rausrechnen und warten, was das finanzamt macht. die
kürzung erfolgt idr eher nicht mit dem vollen BRW sondern ein
wenig abgemildert (zumindest erklären wir es immer so).

DAS wiederum würde ich auf keinen Fall empfehlen!
Solche Fälle werden im Finanzamt - zumindest im Privatsektor - in der Regel nur grob auf Plausibilität geprüft, das heißt: nach Abgleich des Kaufpreises werden der Abzug von GruBo, sowie Notar- und sonstige Nebenkosten oft nur noch hinsichtlich der passenden Größenordnungen gegengeprüft, für mehr fehlt in den Finanzämtern schon längst die Zeit.
Sollte aber irgendein Wert eine deutlich abweichende Größenordnung erreichen oder sogar ganz fehlen, dann ist das Risiko erheblich größer, daß der Bearbeiter dann mal selbst nachrechnet - und dann auch noch etwas genauer hinschaut.

wenn einem der anteil, den das amt festlegt nicht passt, kann
man immer nochmal selbst rechnen.

Dann steht man aber gleichzeitig unter Erklärungsnot, warum denn in diesem speziellen Fall der Bodenrichtwert eben NICHT in voller Höhe anzusetzen sein solle - diese Verhandlungsposition ist insgesamt eher schlechter …

Schönen Gruß,
Robert

Genannt wird dann ein Preis pro Quadratmeter, und diesen
multiplizierst du mit dem zutreffenden Anteil an der
Gesamtgrundfläche. Das Ergebnis ist dann der Betrag, der nicht
mit in die AfA einfließen darf …

nicht mit rein dürfen dann auch auf diesen anteil entfallende
kosten für makler, grunderwerbsteuer und notar usw.

Theoretisch ja, sicherlich. Aber in der Realität wird es
üblicherweise nicht beanstandet, wenn man die Berechnung so
aufstellt wie von mir vorgeschlagen.

nur mal so interessehalber: wie sind denn deine erfahrungswerte bezüglich der „realität“?

vom fach?

gruß inder

Genannt wird dann ein Preis pro Quadratmeter, und diesen
multiplizierst du mit dem zutreffenden Anteil an der
Gesamtgrundfläche. Das Ergebnis ist dann der Betrag, der nicht
mit in die AfA einfließen darf …

So einfach ist das leider nicht. Der Kaufpreis kann durch irgendwelche Umstände vom Ortsüblichen abweichen, z.B. Minderung/Erhöhung wegen Verkauf an Verwandte etc. oder besondes aktuell nachgefragte Lage etc. .Dann würde bei Deiner Methode ein zu großer/kleiner Anteil auf GuB entfallen. Richtig ist, dass dann sowohl der Kaufpreis-Anteil an GuB als auch dieser Anteil am Gebäude im gleichen Maße reduziert7erhöht werden müssen, wie der gesamte Kaufpreis.

nicht mit rein dürfen dann auch auf diesen anteil entfallende
kosten für makler, grunderwerbsteuer und notar usw.

mal ein tipp: einfach „auf doof“ den anteil grund und boden
nicht rausrechnen und warten, was das finanzamt macht. die
kürzung erfolgt idr eher nicht mit dem vollen BRW sondern ein
wenig abgemildert (zumindest erklären wir es immer so).

Das ist eine Anregung zur Steuerhinterziehung oder Steuerverkürzung.

wenn einem der anteil, den das amt festlegt nicht passt, kann
man immer nochmal selbst rechnen.

gruß inder

nur mal so interessehalber: wie sind denn deine
erfahrungswerte bezüglich der „realität“?

vom fach?

Jepp - selbst knapp 10 Jahre Bearbeiter in der ESt 800 (NRW)