Grundbuch Abteilung II

Liebe/-r Experte/-in,
Heute habe ich einen Grundbuchauszug für ein Haus erhalten, welches ich Kaufen will. Können sie mir vielleicht sagen was folgende Wortlaute bedeuten:

Der Grundbesitz ist im Grundbuch belastet eingetragen
wie folgt:

Abteilung II:
•Baubeschränkung zugunsten des Freistaates Bayern,
•Baubeschränkung zugunsten des jeweiligen Eigentümers
von Flst. 8184,
•Baubeschränkung zugunsten des Freistaates Bayern,
•Baubeschränkung zugunsten des jeweiligen Eigentümers
von Flst. 8184,
•Anbaurecht – bedingt – für den jeweiligen Eigentümer
von Flst. 8184,
•Anbaurecht im Fall der Bebauung für den jeweiligen
Eigentümer von Flst. 8182.

Abteilung III:

  • lastenfrei -.

Auf Nachfrage beim Makler erhielt ich nur die Aussage, dass dies nicht zu meinem Nachteil ist, schwammig erklärte er mit, dass der Nachbar zu nah an der Grenze gebaut hat und der jetzige Eigentümer einverstanden war und für mich wäre es nur wichtig, wenn ich ein zweites Haus auf das Grundstück bauen will. Ich weiß nicht, aber so wirklich traue ich ihm dann doch nicht, weil er auch die ganze Zeit nie etwas über Grundbuchlasten erwähnt hatte.

Können sie mir bitte helfen? Ich stehe kurz vor der Unterschrift?

Im Voraus schon mal vielen lieben Dank

MfG

Streller Nicole

Verehrte Nicole,
Sie sollten sich das Flurstück 8184 genau ansehen, auf welches sich die Beschränkung bezieht!
Wenn Sie selbst Eigentümer des Flurstücks 8184 sind, dann bestimmen Sie selbst den Bau.
Ich könnte mir allerdings vorstellen, dass die Problematik der zu nahe an die Flurgrenze gebauten Nachbarimmobilie sich vielleicht auswirken könnte, dass Sie einen genügenden Abstand zum Nachbarhaus einhalten müssen (Freistaat Bayern hat ja da Einfluß!)
Dies ist keine verbindliche Rechtsauskunft, und ich rate Ihnen dringen ein kurzes Gespräch mit einem Notar, der Ihnen die Sachlage rechtsverbindlich erklärt. Die Erstauskunft sollte sogar kostenlos sein!
Ich halte Ihnen Daumen, dass Sie viel Freude mit Ihrer geplanten Liegenschaft erhalten!

Klaus Went

Hallo H. Went,

sie haben mir schon sehr geholfen, ich wusste ja nicht mal an wem ich mich mit der Frage überhaupt wenden kann.

Vielen lieben Dank dafür.

GvG

Streller Nicole

Hallo Nicole,
um genau zu erfahren, was das für eine Baubeschränkung ist, müsste man in die Urkunde schauen. Die befindet sich beim Grundbuchamt in der entsprechenden Akte.
Mit Vollmacht des Eigentümers dürfen Sie dort auch reinschauen.

Mit freundlichen Grüßen
die Blonde :smile:

Hallo,

dieser Makler scheint es mit der Wahrheit wohl nicht so ganz genau zu nehmen.

In Abt. II des Grundbuches stehen Lasten und Beschränkungen, die für dieses Grundstück gelten.

Wenn hier Baubeschränkungen drinstehen, dann heißt dies in erster Linie, dass auf diesem Grundstück nicht ohne weiteres gebaut werden darf und die Berechtigten (Land, jeweiliger Eigentümer des Grundstückes) ggfs. ein erhebliches Mitspracherecht bzw. Widerspruchsrecht haben.

Welchen Umfang die Baubeschränkungen genau haben, sollte aus der Grundakte (ebenfalls beim Grundbuchamt) hervorgehen.

Ich rege an,

a) auf einer aktuellen Flurkarte und bei einer Be-
sichtigung vor Ort die tatsächliche Bebauung
mit der „Soll-Bebauung“ (auch Bebauungsplan w/
Baufenster kann hilfreich sein) miteinander ver-
gleichen, ggfs. auch Anfrage beim Bauamt, ob
Ausnahmegenehmigungen erteilt wurden
b) in der Grundakte die tatsächlichen Vereinbarungen
anzusehen,

um auf Basis dieser Informationen ein Bild über die Beeinträchtigung des Grundstückes machen zu können.

Viel Erfolg!

Gruß

Günter

Nehmen Sie Einsicht in das Baulastenverzeichnis und lassen Sie sich vom Verkäufer die den Eintragungen im Grundbuch zugrundeliegenden ursprünglicvhen Eintragungsbewilligungen (not. Urkunden) zeigen. Danach sind Sie klüger!

Der Grundbuch-Text ist -wie auch hier- nur stichwortartig verfaßt, der verbindliche Text ergibt sich aus der zum GB gehörenden Grundakte, und zwar aus der sogenannten Eintragungsbewilligung oder einer ähnlichen Grundlagenurkunde. Die genannten Begriffe sind alle dehnbar und ungenau. Für Sie ist es unbedingt erforderlich, dass Sie sich v o r dem Kauf die Grundlagenurkunde verständlich erklären lassen, am besten durch Ihren Notar oder den GB-beamten.
Noch Fragen? Schreiben Sie gern erneut.
Mit freundlichen Grüßen aus der Lüneburger Heide
H.Gintemann

Hallo,

vielen Dank für Ihre schnelle Antwort, sie haben mir hier schon sehr geholfen, da ich nicht mal wusste, wo man genau Auskunft bekommen kann.

MfG

Streller Nicole

Hallo,

vielen Dank für Ihre schnelle Antwort, sie haben mir hier schon sehr geholfen, da ich nicht mal wusste, wo man genau Auskunft bekommen kann.

MfG

Streller Nicole.

Hallo,

vielen Dank für Ihre schnelle Antwort, sie haben mir hier schon sehr geholfen, da ich nicht mal wusste, wo man genau Auskunft bekommen kann.

MfG

Streller Nicole…

Hallo,

vielen Dank für Ihre schnelle Antwort, sie haben mir hier schon sehr geholfen, da ich nicht mal wusste, wo man genau Auskunft bekommen kann.

MfG

Streller Nicole…