Liebe/-r Experte/-in,
ich habe vor kurzem eine Wohnung gekauft. Ein Notar hat dabei den Kaufvertrag inkl. Abwicklung mit den zuständigen Ämtern durchgeführt, was soweit sicherlich auch normal ist.
Die Wohnung ist zum Termin x übergeben worden, was von beiden Seiten auch bestätigt wurde. Dem Notar habe ich auch mitgeteilt, dass ich postalisch in dieser Wohnanschrift erreichbar bin.
Jetzt erhalte ich einen Grundbuchauszug, wo ich eingetragen bin, allerdings mit der „alten“ Wohnanschrift und nicht der Anschrift der neuen Eigentumswohnung.
Ich habe dies beim zuständigen Notar bemängelt und entsprechend um Korrektur gebeten.
Heute erhalte ich eine Nachricht, dass der Eintrag im Grundbuch geändert worden sei, ich aber keine neue Ausfertigung erhalten würde, weil dies nicht nötig sei.
Ist dies richtig und rechtens? (will keinen juristischen Rat sondern nur eine Bewertung, was richtig ist).
Ich kann mir gar nicht vorstellen, dass dies so ist.
Meiner Meinung nach hat der Notar den Fehler gemacht und will jetzt nicht die Kosten für die Neuausfertigung bezahlen. (nur vermutet).
Jetzt kam von der Gerichtskasse natürlich ein Gebührenbescheid… welch Wunder, an die falsche „alte“ Anschrift. Allein so etwas bestärkt mich in der Annahme, dass diese Eintragung als Grundlage für spätere Korrespondenzen mit irgendwem gelten und somit auch richtig ausgeführt sein sollten.
Wie sollte ich jetzt vorgehen?
Soll ich mir telefonisch oder schriftlich die Richtige Grundbuch-Version anfordern und dies für mich kostenfrei, da aus meiner Sicht die Eintragung durch den Notar falsch vorgenommen wurde… oder was soll ich tun.
Danke euch für einen Ratschlag.
Gruß