Grundbuchamt Niedersachsen

Hallo,

Keine Ahnung, aber bei dieser Situation kann nur noch eine kompetente Rechtsberatung helfen, die ALLE Unterlagen gesehen hat und die Situation dann beurteilt.

Gruss
Jörg Zabel

Persönliche Meinung: die „Aufforderung zur Mitwirkung“ wirkt auf mich wie ein Waffenstillstandsangebot.

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Hallo zusammen,

@ramses90 vielen Dank für Deine Einschätzung.

Nein, um einen Hof geht es nicht und nicht alle Geschwister werden mit dem Vorausvermächtnis einverstanden sein.
Jetzt tritt vermutlich ein, was ich ganz am Anfang befürchtet habe, eine „Abnutzungsschlacht“, bei der er die größeren Ressourcen zur Verfügung haben wird.

Aber vielen Dank für Deine Mühe.

Wie wahrscheinlich ist es für einen Richter, dass der Laie in den 90er-Jahren den Unterschied zw. Vererben und Vermachen kannte. Wenn man das unterstellt, müßte man dann nicht auch sagen, es hatte einen Grund, nur die Gebäude zu erwähnen und nicht die Grundstücke zu benennen, auf denen diese stehen?

Grüße und einen schönen Rest-Sonntag,

Nix_weiss

Nein, ohne Grund, kein Haus.
Abweichendes gibt es nur bei Pachtland auf dem man bauen darf.

Danke, dass du uns auf den Laufenden hälst

Guten Morgen zusammen,

ein kurzes Update zur aktuellen Lage. Ihr habt nichts verpaßt, wir sind wieder beim Vorausvermächtnis.

Vorausvermächtnis in Verbindung mit Abschichtung hatten wir im März abgelehnt, es kam ein weiteres „Angebot“.

Mit einer Schenkung wollte unser Bruder uns dazu bewegen aus dem Erbschein „auszutreten“.

Seine Anwälte haben betont, es sei aus seinem Privatvermögen. Ganz so stimmt es nicht.

Unsere Eltern hatten ihm Geld anvertraut, das im Ausland liegt. Dummerweise kennen wir nicht die Bank in LX. Laut Aussage unseres Bruders vom letzten Jahr liegt es seit ca. zwanzig Jahren in einem Bankschließfach und ist steuerlich nicht mehr relevant. Letztes Jahr hat er uns noch darum gebeten, es nicht öffentlich zu machen. Aus Sorge darum, das Finanzamt könnte von den Praktiken der Eltern auf ihn und seinen Laden schließen. Dumm/gutgläubig wie wir waren, sind wir darauf eingegangen, dass er sich darum kümmert. Die nun angebotene Summe entspricht nicht dem in LX vermutetem Geld.

Nachdem wir drei die Schenkung ebenfalls abgelehnt haben, und klarstellten, wir möchten die Teilungsanordnung des Notars zu einem Ende bringen,

(LX ist uns, den Fernen, den anderen beiden vermutlich nicht, mittlerweile fast egal, schenken lassen wollen wir uns von so einem Charakter nichts. Die Teilungsanordnung kommt dem letzten Willen der Eltern noch am nächsten.)

sollen wir nun seinen Anwälten erklären, warum Teilungsanordnung.

Es ist etwas absurd, der Bruder hatte den Notar beauftragt, nachdem der Versuch zur Alleinerbschaft mißlungen war, diese Teilungsanordnung anzufertigen. Die rechtliche Einschätzung müßte eigentlich vom Notar kommen.

Wenn wir innerhalb der gesetzten Frist nicht antworten, würden sie ohne weitere Nachfrist ins Klageverfahren übergehen. Wie auch immer das dann aussieht. Nächste Woche haben wir einen Termin mit unserem Anwalt.

Umgekehrt hatte ich schon mal überlegt, ihn wegen Untreue des LX-Geldes zu verklagen. Von Freunden hatte ich den Hinweis bekommen, 266 StGB könnte erfüllt sein. Aber wir haben nur die Aussagen der Eltern und seine. Er wird sicherlich nicht zugeben, dass wir alle in 2012/2013 einen kleinen Teilbetrag bekommen haben. Die anderen beiden Brüder haben die Angewohnheit, sich an nichts zu erinnern, wenn es kniffelig wird oder sie halten zu ihm.

Das Amtsgericht hat die Akten zum Nachlaß meiner Eltern geschlossen, für die ist der Sachverhalt erledigt. Weitere Nachfragen von meiner Seite werden nicht mehr beantwortet und nur noch der Akte zugefügt. Ich weiß nicht, ob ich es oben mal erwähnt habe (konnte nichts finden), die Aktennotizen zu den Gesprächen zw. den Notaren und den Amtsrichtern konnte ich nie einsehen. Dabei lag mein Intersse auf dem Gespräch des ersten Notars. Alles sehr merkwürdig für den Laien.

Mal schauen wie es weitergeht. „Spaß“ macht es nicht mehr.

Grüße und einen guten Start in den Tag,

Nix_weiss

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Danke, dass du uns auf dem laufenden hälst.

Guten Morgen zusammen,

ich hatte es vor einigen Wochen angedeutet, das Testament ist nur ein Fünfzeiler.

Hiermit vererben wir (Name/Geburtstag von Mutter und Vater) die Gebäude (Adresse) und das Unternehmen (Name) unserem Sohn (Name).

Unsere privaten Sparguthaben vermachen wir unseren übrigen fünf Kindern.

Der ausgestellte Erbschein hat keine Quoten, wir sind alle gleichberechtigt.

Meine Frage nun, (Lx unberücksichtigt), bei einer Teilungsanordnung ist da ein Wertausgleich zwingend? So zu sagen „wenn Teilungsanordnung, dann Wertausgleich“.
Natürlich vorausgesetzt, man einigt sich nicht anders.
Im Netz hört es sich wie ein „Muß“ an, dass wir sechs alle den gleichen Anteil bekommen (monetäre Bewertung). Der erste Bruder erhält selbstverständlich die Gebäude, das Unternehmen ist bereits vor Jahren auf seine Seite „diffundiert“.

Unser Anwalt meint, der Wertausgleich ist nicht zwangsläufig bei einer Teilungsanordnung.

Habe ich mir die falschen Beispiele im Netz angeschaut?
Habt ihr Erfahrungen mit dem Thema Teilungsanordnung?
Ich bin davon ausgegangen, der Wertausgleich ist ein „Muß“.

Grüße und einen guten Start in den Tag,

Nix_weiss

Es gibt die Gesetzliche Erbfolge, diese kann mit einen gültigen Testament unterbrochen werden. Die Gültigkeit wird der Anwalt sicherlich geprüft haben.

Ein kurzes Update:

Unser Anwalt hat dem meines Bruders kurz und knapp erklärt, Teilungsanordnung, nichts anderes kommt in Frage. Wenn sie nicht ge-blufft haben, müßte jetzt von deren Seite das Klageverfahren eingeleitet werden.

Parallel habe ich ein Mail an alle Geschwister (den Notar in CC) verschickt, mit der Bitte, die Lücken in der Teilungsanordnung zuschließen. Einige haben eine Schätzung zu den Gebäuden/Grundstücken abgegeben, die aktuelle Summe der bekannten Konten genannt.

In diesem Mail war ebenfalls die Info enthalten, dass ich 70 Finanzinstitute in Luxemburg um Recherche gebeten habe. Die Antworten „trudeln“ ein.

Die Kombination Lx und Notar hat meinen Bruder (Laden) wohl ziemlich sauer gemacht.

Einer seiner Wingmen (s.o.) hat meinem Bruder (der auf meiner Seite) mitgeteilt, in der Heimat bekomme ich keinen Fuß mehr auf den Boden.

Ich interpretiere es mal positiv, das Wespennest, in das wir gestochen haben, schwärmt nun aus.

Mittlerweile bekomme ich das Gefühl, bei meinem Bruder (Laden) und seiner Frau, haben JR und Alexa (Dallas/Denver Clan) geheiratet.

Gleichzeitig hoffe ich, die machen mich nicht zum Gustl Mollath unserer Region. :face_with_head_bandage:

Noch eine Frage zum Thema Teilungsanordnung/Wertausgleich:

Ist, bei dem „simplen“ Testament meiner Eltern, die nachfolgende Rechtsauffassung anzuwenden?

https://www.erbrecht.de/Ratsuchende/Erbrechtliche_Vorsorge/Anordnungen_Erbgemeinschaft/Teilungsanordnung

Grüße und ein schönes Wochenende,

Nix_weiss

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Guten Abend zusammen,

mal wieder ein kurzes Update.

Die vom Anwalt meines Bruders gesetzte Frist ist seit drei Wochen ausgelaufen.
Bislang haben wir noch nichts von einer Klage gegen uns bemerkt.

Das Steuerbüro hat uns Unterlagen (Mantelbögen von 2007 bis 2016) zur Verfügung gestellt.
In denen von 2007 bis 2012 sind Darlehenszinsen aufgetaucht. Scheinbar hat mein Vater dem Unternehmen meiner Mutter ein Darlehen gegeben. Inhalte zum Vertrag kenne ich noch nicht.
Dem Steuerberater muß ich alles mühsam einzeln aus der Nase ziehen. Aber das wird schon werden.

Ich hätte noch eine grundsätzliche Frage zu den Testamenten aus 1970 und 1994.
Der Anwalt von meinem Bruder hat mit darauf gebracht.

Das von 1970 ist ein Berliner-Testament, in dem von 1994 werden wir Kinder bedacht:
Hiermit vererben wir …(Namen der Eltern) die Gebäude …(Adresse) und …. (Adresse) + das Unternehmen …( Namen) unserm Sohn … (Namen).Unsere privaten Sparguthaben vermachen wir unseren übrigen ….(Anzahl) Kindern.
Formell ist das Testament gültig, mehr haben sie nicht geschrieben.

Nun meine Frage:
War es korrekt, dass zum Tod meines Vaters (2017) nur das Berliner-Testament angewendet wurde? Hätte nicht das jüngere, von 1994 gelten müssen?
Dieses kam zum Tod meiner Mutter (2019) zur Anwendung.

Grüße und einen schönen Abend,

Nix_weiss

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Hallo zusammen,

mal wieder ein kurzes Update.

Es gab nun also ein Darlehen, das mein Vater dem Unternehmen meiner Mutter gewährt hat.

Zu den Fragen, über welche Konten die Transaktion gelaufen ist, ob nach Beendigung des Vertrages das Geld zurück ins Privatvermögen meines Vaters geflossen ist, wie der Vertrag aussieht, welche Höhe das Darlehen hatte etc. hüllt sich sowohl der Steuerberater wie auch mein Bruder in Schweigen.

Habe ich die Möglichkeit den Steuerberater zu verklagen? Mein Eindruck ist, sie spielen auf Zeit.
Vielleicht dürfen Anfang nächsten Jahres wichtige Unterlagen vernichtet werden.

Beim Finanzamt habe ich, was die Akteneinsicht meiner Eltern angeht, eine Abfuhr bekommen.

Dagegen habe ich widersprochen. Jetzt kam ein weitere Brief, in dem erklärt wird, dass meine „Probleme“ zivilrechtlicher Art sind und nicht steuerrechtlich.

Dabei denke ich, es müßte klar sein, wenn das Geld z.B. aus dem Darlehensvertrag nicht zurückgeflossen ist, ist es möglicherweise zu meinem Bruder mit dem Laden diffundiert und er müßte vielleicht Schenkungssteuer bezahlen oder wenn es in die Erbmasse kommt, wäre Erbschaftssteuer fällig.

Amtsgericht interessiert sich nicht für den Fall, Finanzamt interessiert sich nicht, mir ist nicht ganz klar, ob es die typische Arbeitsweise von Behörden ist. Bislang hatte ich wenig mit ihnen zu tun.

Vielleicht hält aber auch einer von ganz oben die Hand über meinen Bruder.

Mutter und Tante eines aktuell amtierenden Bundesministers haben früher in dem Laden meines Bruders gearbeitet.

Grüße und einen guten Start in den Tag,

Nix_weiss

Da kommt ja jedes Mal was Neues. Du/Ihr habt doch einen Anwalt. Kann der nicht mal Struktur in die Angelegenheit bringen?

Und jetzt auch noch die Verschwörung. Ich empfehle da immer erstmal Ockhams und Hanlons Rasiermesser.
Wurden Deine Fragen, die Du hier mit jedem Update in die Diskussion wirfst, auch Deinem Anwalt gestellt?
Wenn ja: Wie waren die Antworten?
Wenn nein: Warum nicht?

Gruss
Jörg Zabel

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