Hallo zusammen,
@Karin,
@anon44275120
vielen Dank für eure Unterstützung, ich habe mir jetzt einen Anwalt genommen.
@ramses90, Du hast Recht, Struktur ist nicht wirklich enthalten, lag einerseits daran, dass ich etwas emotional war, andererseits mir auch nicht klar war, was wichtig ist und einen Mittelweg zu finden versucht habe zwischen ausreichend Information für die Antwortenden und geleichzeitig nicht zu viel Transparenz für Suchende.
Ich versuche es mal vorab im Telegrammstil:
Die oben erwähnte Gütergemeinschaft wurde nach nicht ganz zehn Jahren später wieder aufgehoben (notariell)
Das Grundstück in Niedersachsen wurde gefunden, war nicht leicht, weil Name falsch geschrieben wurde. Was ein Buchstabe so ausmachen kann.
Rahmenbedingungen:
Vater und Mutter vereinbaren vor langer Zeit ein Berliner-Testament (notariell).
Mehr als zwanzig Jahre später, ein weiteres handschriftlich, in dem sie dem einen Bruder Gebäude und Laden(Laden wurde bereits vor Jahren „irgendwie“ übertragen) vererben und den anderen Kindern das Geld auf den Konten vermachen.
Steht so im Testament …vererben wir, ….vermachen wir, insgesamt nur ein Fünfzeiler
Heute weiß ich, juristisch ein großer Unterschied. Nach dem Tod des Vaters geht alles an meine Mutter. Mutter stirbt zwei Jahre später. Nach ihrem Tod gibt mein Bruder (Gebäude/Laden) am Amtsgericht an, zum Zeitpunkt der Erstellung (Testament II) sind Gebäude/Laden ähnlich viel Wert wie Geld auf den Konten. Der Amtsrichter erstellt daraufhin einen Erbschein ohne Quoten.
Bruder(Gebäude/Laden) sucht (angeblich) Notar (neuer, nicht der zum Tod meines Vaters) für alle. Dieser versucht („ohne“ Info an alle, nur an einen weiteren Bruder) beim Amtsrichter meinen Bruder als Alleinerben einzusetzen, es wird verneint.
Dann Vertragsentwurf zur Teilungsanordnung.
Jetzt, zusätzliche Kanzlei, die uns auffordert, ein Vorausvermächtnis anzuerkennen, dass sie auch gerichtlich durchsetzen werden, Vielzahl an Anwälten mit Spezialgebiet Erbenangelegenheiten, Andeutung von hohen Kosten beim Verlierer. Unser Anwalt ist „Einzelkämpfer“ (ist leider erst Mitte nächster Woche erreichbar).
Meine Frage, wie wahrscheinlich ist es, so ein Vorausvermächtnis durchzusetzen?
In dem langen Schreiben, deuten die Anwälte an, der Amtsrichter liegt mit seiner Entscheidung nicht richtig, gehen aber nicht gegen ihn vor, sondern fordern das Vorausvermächtnis. Was ich verstanden habe, seinen Teil muß er dann nicht mehr mit uns teilen, unseren Teil wir aber mit ihm.
Ich hoffe, es ist dieses Mal etwas klarer, nachvollziehbarer.
Grüße und ein schönes Wochenende, bleibt alle gesund.
Nix_weiss