Grundbuchamt Niedersachsen

Guten Abend zusammen,

ich hätte mal eine Frage zum Grundbuchamt, hier speziell in Niedersachsen.

Mein Vater war wohnhaft in NRW und hatte (mindestens) ein Grundstück in Niedersachsen.

Kann ich irgendwie herausbekommen, ob er mehr als dieses eine hatte?

Wenn ich es richtig verstanden habe, gibt es in Niedersachsen ein zentrales Register.

Reicht es aus, Namen, Geburtsdatum, Tod zu melden und eine Suchabfrage würde alle Grundstücke und ähnliches der letzten Jahre auflisten, die auf seinem Namen liefen?

Grüße und einen schönen Abend,

nix_weiss

Hallo!

Grundsätzlich geht das, es gibt auch ein Namenregister, also Zuordnung Name zu Grundstück(en). Wie man praktisch Einsicht nehmen kann müsstest du dort erfragen.
https://www.amtsgericht-diepholz.niedersachsen.de/service/elektronisches_grundbuch/das-elektronische-grundbuch-64610.html

MfG
duck313

Hallo

Kann man das eingrenzen? Landkreis? Gemeinde usw.? (Niedersachsen ist gross)
Ich würde bei der Katasterverwaltung nachfragen, denn ich gehe davon aus, dass Du dort eher die Informationen bekommst, die Du im ersten Anlauf möchtest (Lage, Zuschnitt Grösse usw.)

Gruss
Jörg Zabel

Hallo zusammen,

vielen Dank für eure Antworten. Das werde ich mal probieren, mal schauen was dabei herauskommt.

Wobei das Ergebnis vermutlich nicht mehr relevant ist. Mein Bruder hat mir in einem Mail mitgeteilt, er werde sich nicht mehr an den letzten Willen der Eltern halten und hat mich quasi enterbt.

Grüße und einen guten Start in den Tag,

nix_weiss

Interessant, die Erbreienfolge ist bekannt? Oder Möchte der Bruder dir nichts vererben falls dieser Ablebt.

Hi nix-weiss,

wie kann dein Bruder dich enterben?

Wenn es ein gültiges Testament gibt, muss sich auch dein Bruder daran halten.
Wenn es keines gilt, dann gilt die gesetzliche Erbfolge und dein Bruder (und evtl. weitere gleichrangige Erben) erben zu gleichen Teilen?
Oder haben deine Eltern ihn zum Alleinerben eingesetzt mit der mündlichen Vereinbarung, dir xxx auszuzahlen und daran will er sich nicht halten? Aber auch dann hast du zumindest einen Pflichtteilsanspruch.
Klingt danach, als wäre ein Gang zum Anwalt lohnenswert (vor allem, wenn Grundstücke im Spiel sind).

Liebe Grüße
Karin

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Hallo zusammen,

naja, eine Erbreihenfolge gibt es nicht. Für mich und meine Geschwister war es eigentlich immer klar, wer was bekommt. Aber mittlerweile haben sich zwei Lager gebildet, „die vor Ort“ und „die anderen“, die nicht mal eben vorbeikommen können. Der eine vor Ort hat im Hintergrund Notar und Steuerberater im Zugriff. Die kennt er so gut, die haben nicht mal eine Rechnung an meine Mutter gestellt, als es um die Nachlassaktivitäten von meinem Vater ging.

Das Geld und den Bekanntenkreis (für einen Rechtsstreit) haben wir anderen (fernen) nicht. Da hat er den längeren Hebel.

Aber vielen Dank für eure Unterstützung.

Grüße und einen guten Start in den Tag,

Nix_weiss

WIe @Karin schon schrieb, gibt es die gesetzliche Erbfolge, egal was der Bruder sagt oder meint.

Die gesetzliche Erbfolge greift immer dann, wenn der Verstorbene kein Testament und keinen Erbvertrag hinterlassen hat.

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Dafür gibt es die Prozesskostenhilfe. Aber ganz ehrlich, wenn dein Bruder dich so kennt, dass du gleich immer die Flinte ins Korn wirfst, dann würde ich dich auch so abziehen.

An deiner Stelle würde ich mal Aufstehen und dagegen angehen, denn es geht ja wohl doch um ein paar Euros, wenn Grundstücke dahinter stehen. Davon ist die Juristerei locker bezahlt.

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Lass dich nicht so leicht ins Boxhorn jagen!!! Wenn du das Gefühl hast, dass dein Bruder dich mit der Bekanntschaft zum Notar und Steuerberater über’s Ohr hauen will, dann drohe mit der zuständigen Kammer (Notar- bzw. Steuerberaterkammer). Dann werden die es sich schon genau überlegen zu mauscheln. Das ist kein Kavaliersdelikt! Also stell dich auf die Hinterbeine! Sonst wird es „ewig“ in dir rumoren und du fühlst dich ungerecht behandelt. Nicht gut für deine Gesundheit!

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Guten Morgen zusammen,

ja, ihr habt Recht, es rumort bereits (nein, eigentlich ist es schon darüber hinaus).

Gestern habe ich mit einem der Geschwister vor Ort gesprochen. Es hat sich verplappert.

Notar und Steuerberater waren nicht unentgeltlich unterwegs, sie haben dem Bruder (der mich enterben will) die Rechnungen geschickt. Meine Vermutung, der wird sie auch beglichen haben.

Als wir das Treffen nach dem Tod meines Vaters hatten, hat der Notar die einleitenden Worte gesprochen. Ich meine mich zu erinnern, er hätte eine Formulierung gewählt, dass wir uns getroffen haben, um die Angelegenheit für Mutter zu erledigen. Jetzt rückwirkend, gewinne ich den Eindruck, er hat mehr für meinen Bruder als für meine Mutter gearbeitet.

Ist das schon Gemauschel, was mir einen Hebel geben könnte?

Euch allen einen guten Start in den Tag und ein angenehmes Wochenende.

Grüße,

Nix_weiss

Da wir ja den Vertrag , das Testament und auch ncihts anders kennen, kann die Frage so nicht beantwortet werden.

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Guten Morgen zusammen,

wir fernen haben nun den „Kampf“ angenommen.

Ich bin mal damit angefangen die Unterlagen von Steuerberater und Notar schriftlich anzufordern.

Beide haben anfangs nicht reagiert. Der Steuerberater versucht es nun persönlich übers Telefon (ich ignoriere ihn aktuell noch) und beim Notar antwortet die Angestellte schriftlich mit: „ich habe,… mir wurde vom Steuerberater etc.“

Es macht auf mich den Eindruck, am Ende wird das Fehlverhalten, wenn es denn eines gab, von der Angestellten übernommen.

Aber ich hätte mal wieder eine Frage:

Es war nach dem Tod meines Vaters ein sehr altes Testament beim Amtsgericht aufgetaucht.

In dem hatten meine Eltern vor fast 50 Jahren eine Gütergemeinschaft (BGB) vereinbart.

Vor ca. 20 Jahren hat mein Vater einem meiner Brüder (vor Ort) ein Grundstück geschenkt.

Schenkungsvertrag kenne ich (noch) nicht.

Meine Frage:

Wenn nur mein Vater die Unterschrift für die Schenkung geleistet hätte (und nicht beide, Vater und Mutter), wäre der Vertrag dann anfechtbar? Mein Bruder hat das Grundstück dann irgendwann an seine Frau verschenkt.

Grüße und einen guten Start in den Tag.

Nix_weiss

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Hallo,

Um was geht es genau und was soll erreicht werden? Dazu wurde hier noch nichts geschrieben. Erst aus der gesamten Geschichte kann man sich ein vernünftiges Bild machen.

Wenn es denn ein Fehlverhalten gab. Oft erscheint etwas ungerecht, ist aber rechtlich sauber abgelaufen, so dass man nur den handelnden Personen und nicht „Notar und Steuerberater“ den Vorwurf machen muss.

Dazu muss man erstmal den Schenkungsvertag (und das Testament )in den Händen haben.

Mein Rat:
Zu jedem Grundbuch gibt es eine Grundakte, in der die Verträge, Zustimmungen usw. aufbewahrt sind. In diese bekommst Du Einsicht, wenn Du ein berechtigtes Interesse hast.

Wenn Du schon „kämpfen“ willst, dann nimm Dir eine rechtskundige Person mit und kümmere Dich um Einsicht in die Grundakte. Dann muss man weitersehen.
(Zum Schenkungsvertrag: Normalerweise wissen Notare, welche Genehmigung für welches Rechtsgeschäft nötig sind und kümmern sich auch darum. Von daher sei nicht enttäuscht, wenn alles sauber abgelaufen ist.)

Gruss
Jörg Zabel

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Du schreibst zwar viel aber um was Relevantes zu erfahren müssen die User nachhaken so wie ich jetzt!
War der Vater der Leztverstorbene und lebt die Mutte noch? Wenn beide verstorben sind, wer zuletzt und wie wurde beim Erstverstorbenen das Erbe geregelt?

Das hat sich erledigt weil zu lange her (10 Jahresfrist).
Also bring hier mal etwas Struktur rein, wir sind alle keine Hellseher. ramses90

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Hallo zusammen,

@Karin,

@anon44275120

vielen Dank für eure Unterstützung, ich habe mir jetzt einen Anwalt genommen.

@ramses90, Du hast Recht, Struktur ist nicht wirklich enthalten, lag einerseits daran, dass ich etwas emotional war, andererseits mir auch nicht klar war, was wichtig ist und einen Mittelweg zu finden versucht habe zwischen ausreichend Information für die Antwortenden und geleichzeitig nicht zu viel Transparenz für Suchende.

Ich versuche es mal vorab im Telegrammstil:

Die oben erwähnte Gütergemeinschaft wurde nach nicht ganz zehn Jahren später wieder aufgehoben (notariell)

Das Grundstück in Niedersachsen wurde gefunden, war nicht leicht, weil Name falsch geschrieben wurde. Was ein Buchstabe so ausmachen kann.

Rahmenbedingungen:

Vater und Mutter vereinbaren vor langer Zeit ein Berliner-Testament (notariell).

Mehr als zwanzig Jahre später, ein weiteres handschriftlich, in dem sie dem einen Bruder Gebäude und Laden(Laden wurde bereits vor Jahren „irgendwie“ übertragen) vererben und den anderen Kindern das Geld auf den Konten vermachen.

Steht so im Testament …vererben wir, ….vermachen wir, insgesamt nur ein Fünfzeiler

Heute weiß ich, juristisch ein großer Unterschied. Nach dem Tod des Vaters geht alles an meine Mutter. Mutter stirbt zwei Jahre später. Nach ihrem Tod gibt mein Bruder (Gebäude/Laden) am Amtsgericht an, zum Zeitpunkt der Erstellung (Testament II) sind Gebäude/Laden ähnlich viel Wert wie Geld auf den Konten. Der Amtsrichter erstellt daraufhin einen Erbschein ohne Quoten.

Bruder(Gebäude/Laden) sucht (angeblich) Notar (neuer, nicht der zum Tod meines Vaters) für alle. Dieser versucht („ohne“ Info an alle, nur an einen weiteren Bruder) beim Amtsrichter meinen Bruder als Alleinerben einzusetzen, es wird verneint.

Dann Vertragsentwurf zur Teilungsanordnung.

Jetzt, zusätzliche Kanzlei, die uns auffordert, ein Vorausvermächtnis anzuerkennen, dass sie auch gerichtlich durchsetzen werden, Vielzahl an Anwälten mit Spezialgebiet Erbenangelegenheiten, Andeutung von hohen Kosten beim Verlierer. Unser Anwalt ist „Einzelkämpfer“ (ist leider erst Mitte nächster Woche erreichbar).

Meine Frage, wie wahrscheinlich ist es, so ein Vorausvermächtnis durchzusetzen?

In dem langen Schreiben, deuten die Anwälte an, der Amtsrichter liegt mit seiner Entscheidung nicht richtig, gehen aber nicht gegen ihn vor, sondern fordern das Vorausvermächtnis. Was ich verstanden habe, seinen Teil muß er dann nicht mehr mit uns teilen, unseren Teil wir aber mit ihm.

Ich hoffe, es ist dieses Mal etwas klarer, nachvollziehbarer.

Grüße und ein schönes Wochenende, bleibt alle gesund.

Nix_weiss

Wenn das testamentarisch verfügt wurde, dann muss es auch vor der Quotenregelung für alle Erben, durchgesetzt werden.

Woraus schließt diese Kanzlei das denn, dass der Fünfzeiler ein Vorausvermächtnis beinhaltet? Das muss doch dann wortwörtlich so da drin stehen. ramses90

Guten Morgen zusammen,

@ramses90, anbei noch Ergänzungen zu dem Sachverhalt

Wortlaut des Testaments:

Hiermit vererben wir …(Namen der Eltern) die Gebäude …(Adresse) und …. (Adresse) + das Unternehmen …( Namen) unserm Sohn … (Namen).

Unsere privaten Sparguthaben vermachen wir unseren übrigen ….(Anzahl) Kindern.

Formell ist das Testament gültig, mehr haben sie nicht geschrieben.

Das Schreiben der Anwälte geht über drei Seiten.

Anfangs geht es um das Berliner-Testament, hier ziehen sie in Zweifel, warum unsere Mutter Alleinerbin geworden ist, dann schreiben sie, sie wollen nicht dagegen vorgehen.

Sie führen aus, dass mein Bruder den größeren Teil vererbt bekommt und daher Alleinerbe sein müßte, da wir anderen nur ein Vermächtnis bekommen. Sie stellen den Erbschein in Frage, dann aber auch wieder nicht, s.u.

„…. Allerdings führen wir in diesem Zusammenhang aus, dass es im Ergebnis noch nicht einmal darauf ankommt, ob unsere vorstehend dargestellte Rechtsauffassung sich bei gerichtlicher Überprüfung als richtig erweist: Wenn wir einmal unterstellen, dass der gemeinschaftliche Erbschein vom ….2019 richtig ausgestellt ist und insofern auch richtigerweise alle Geschwister zunächst als Erben in Erbengemeinschaft im Grundbuch als Eigentümer eingetragen worden sind, so muss gleichwohl noch die Frage beantwortet werden, wie dann die Zuweisungen im ersten Teil des Testamentes zu Gunsten unseres Mandanten zu verstehen sind.

Dann wäre aus den vorgenannten Gründen klar, dass die Zuweisung zu Gunsten unseres Mandanten als sogenannte Vorausvermächtnisse anzusehen sind. Vorausvermächtnis bedeutet, dass die Eltern die Vorstellung hatten, dass, ungeachtet der wertmäßigen Verhältnisse aller Vermögensgegenstände zueinander, diejenigen Gegenstände, die im ersten Teil des Testamentes genannt werden, auf jeden Fall unserem Mandanten im Wege eines Vorausvermächtnisses sämtliche Gegenstände des ersten Vermögensblockes, sofern sie noch im Nachlass sind, übereignet werden müssten

Im Ergebnis fordern wir Sie im Namen unseres Mandanten daher auf, dabei mitzuwirken, dass unser Mandant als Alleineigentümer sämtliche Flurstücke eingetragen wird, die im ersten Teil des handschriftlichen Testamentes angesprochen werden. Es handelt sich dabei …“

Kämen die damit durch oder spekulieren sie darauf, dass wir nicht vor Gericht gehen?

Grüße und einen schönen Sonntag,

Nix_weiss

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Die kämen damit nur duch wenn sich alle restlichen Geschwister mit der Forderung einverstanden erklären würden. Wenn nicht, wird die Sache wohl vor Gericht gehen denn wie sonst, sollte es geklärt werden.
Der Richter wir natürlich auch abwägen müssen wie die Eltern das Testament gemeint haben und ob sie einen Sohn als Alleinerben bestellt hätten wenn sie von dieser Möglichkeit Kenntis gehabt hätten.
Du weisst schon: Vor Gericht und auf hoher See…! ramses90

Es geht aber nicht um einen bäuerlichen Betrieb oder? Denn wenn doch, könnte auch noch die Höfeordnung eine Rolle oder sogar die entscheidende Rolle spielen.



ramses90