Grundbucheintrag ändern - nur über Notar?

Hallöchen!

Angenommen 2 Eigentümer möchten ihre Stellplätze tauschen und Eigentümer A will danach die Wohnung verkaufen, kann man das nur über den Notar machen? Der Tausch muss ja im Grundbuch umgeschrieben werden. Dazu kommt, dass Eigentümer A dafür noch 2000 € bekommt - er hat vorgeschlagen, dass dies ohne Notar gemacht wird um Kosten zu sparen. D.h. es soll ein Vetrag aufgesetzt werden, der beinhaltet das der Kaufvertrag (die 2000€) nur zustande kommt, wenn der Eintrag ins Grundbuch erfolgt ist.

Frage hier ist jetzt, was wenn in 5 Jahren rauskommt, dass es nicht rechtens war? Wäre es da nicht besser sowas komplett über den Notar zu machen? Wie geht man da vor, was sind die weiteren Schritte? Was kann ein Notar kosten?

Danke! :smile:

Hallo,
nur für den reinen Tausch zweier Stellplätze braucht man das eigentum daran nicht umzuschreiben, das kann man auch per Gestattungsvertrag. Verkaufen kann man nur sein Eigentum. A verkauft also an C einen an B vermieteten/vermachten Stellplatz…
Verträge , die Regelungen am Grundstückeigentum begründen, und nicht vor einem Notar beurkundet wurden, sind in D unwirksam…

Wofür sollen die 2000 EUr denn sein? Für die Fertigstellung?
Gruß vom Schnabel

Der Tausch muss ja im Grundbuch umgeschrieben werden.

Hallo,
wenn dann in zwei Grundbuechern.
Gruss Helmut

Hallo wieso in 2 Grünbüchern?
Es ist ein Wohnhaus und die Stellplätze sind im gleichen Haus.
Dann auch 2 Grundbücher?

Es handelt sich um 2 Eigentumswohnungen und jeweils dem Sondernutzungsrecht an den Stellplätzen 16 bzw. 19. Kein Stellplatz ist vermietet. Es geht darum, dass der Käufer auf den Stellplatz vom Verkäufer besser draufkommt und deshalb getauscht werden soll.
Die 2000 € sind zusätzlich zum Tausch, damit der Käufer den Stellplatz bekommt :wink:

Hallo,
da es Sondernutzungsrechte sind, können die nur durch (einstimmige) Änderung der Teilungserklärung getauscht werden. Das ist die berühmte Kanone auf Spatzen … durch simplen Gestattungs-/Tauschvertrag *am Besitz* dieser Dinger lässt sich das eleganter lösen… die 2000 EUR dafür erscheinen mir recht seltsam :wink: Oder ist einer der beiden Stellplätze nicht für das Wohnmobil des anderen zu gebrauchen ? :smile:
Gruß vom
Schnabel

Hallo!

Das mit der Teilungserklärung hat die Hausverwaltung auch gesagt… der Notar (2 verschiedene) haben allerdings gesagt, dass braucht man nicht. Mir ist wichtig, dass das schriftlich irgendwo fix ist, falls der Eigentümer wechselt das man da nicht sagen kann, das steht aber im Grundbuch anders. Ist das bei einem Gestattungs-/Tauschvertrag auch gegeben? Den Besitzer ist doch der der im Grundbuch steht?
So ungefähr ist das mit den 2000 € - sozusagen ein Zuschuss dafür um den SP zu bekommen, weil der Wagen da besser reinkommt (sind Doppelparker) *zwinker*