Hallöchen!
Angenommen 2 Eigentümer möchten ihre Stellplätze tauschen und Eigentümer A will danach die Wohnung verkaufen, kann man das nur über den Notar machen? Der Tausch muss ja im Grundbuch umgeschrieben werden. Dazu kommt, dass Eigentümer A dafür noch 2000 € bekommt - er hat vorgeschlagen, dass dies ohne Notar gemacht wird um Kosten zu sparen. D.h. es soll ein Vetrag aufgesetzt werden, der beinhaltet das der Kaufvertrag (die 2000€) nur zustande kommt, wenn der Eintrag ins Grundbuch erfolgt ist.
Frage hier ist jetzt, was wenn in 5 Jahren rauskommt, dass es nicht rechtens war? Wäre es da nicht besser sowas komplett über den Notar zu machen? Wie geht man da vor, was sind die weiteren Schritte? Was kann ein Notar kosten?
Danke!