Grundbucheintrag/Bauamtseintrag widersprechen sich

Mein Mann und ich wollen ein Grundstück kaufen und haben jetzt beim Sichten der Unterlagen festgesetllet, dass im Grundbuch „Erholungsfläche“ steht. Im Moment ist das Grundstück mit einem Bungalow bebaut, der nur im Sommer vom jetzigen Besitzer genutzt wird und im Winter leer steht. ’
Mein Mann und ich wollen dort ein ganz normales Eigenheim bauen. Die Mitarbeiterin auf dem Bauamt zeigte uns den Bebauungsplan, der zeigt, dass dieses Gebiet „Mischgebiet“ ist, man also beliebig bauen dürfte (natürlich der Umgebung angepasst), das heißt, auch unseren Vorstellungen entsprechend ein Einfamilienhaus genehmigt werden müsste.
Der Bauvorantrag ist gestellt, jetzt heißt es abwarten. Jedoch wollten wir gleichzeitig die Sache mit dem Kredit bei der Bank klären.
Nur gibt uns die Bank keinen Kredit für ein Eigenheim, wenn man dort keines bauen darf.
Wie krieg ich denn jetzt raus, was stimmt? Ist es Erholungsgebiet und darf nicht bebaut werden wie wir es wollen oder ist es Mischgebiet und wir dürfen bauen? Oder ist es Erholungsgebiet und wir dürfen oder wie?
Wer hat denn „mehr Recht“ (wenn man das so sagen kann), das Grundbuchamt oder das Bauamt?

Vielen Dank für die Hilfe!

Hallo Corarie,
wir hatten eine ähnliche Situation: ein Teil des Grundstücks war als Erholungsfläche ausgewiesen. Das Bauamt beantwortete unsere Anfrage dahingehend, dass von der im Grundbuch/Liegenschaftskataster geführten Nutzungsart keine rechtliche Wirkung ausgeht. Maßgeblich ist der Bebauungsplan.
Gruß florestino

Grundbucheinträge sind nicht immer auf dem aktuellen Stand. Entscheidend ist das Bauamt und deren Aussage.
Letzte Sicherheit bietet nur die Baugenehmigung oder der positive Bescheid einer Bauvoranfrage.

Details über die Abwicklung eines Kaufes vor Baugenehmigung unter Berücksichtigung der Interessen beider Vertragspartner würde hier den Rahmen sprengen und ist individuell zu handhaben.

Mit freundlichen Grüssen
Friedrich Pausch

Hallo,

der Grundbucheintrag hinsichtlich Nutzungsart und Lagebezeichnung ist irrelevant! Grundsätzlich sollten diese natürlich stimmen. Es gibt zu hauf noch Grundstücke, bezeichnet mit Landwirtschaftsfläche, wo schonseit vielen Jahren ein Eigenheim drauf steht!
Diese Bezechnungen nehmen auch nicht am öffentlichen Glauben des Grundbuchs teil. Relevant sind Flur (soweit es noch eine gibt) und Flurstücksnummer als grundsätzliche Idendifikation. Auch die im Grundbuch eingetragene Größe entspricht oft nicht immer der Realität. Nach und nach berichtigen die Katasterämter auch diese Daten. Das ist jedoch ein langwieriger Prozess.

ml.