Mein Mann und ich wollen ein Grundstück kaufen und haben jetzt beim Sichten der Unterlagen festgesetllet, dass im Grundbuch „Erholungsfläche“ steht. Im Moment ist das Grundstück mit einem Bungalow bebaut, der nur im Sommer vom jetzigen Besitzer genutzt wird und im Winter leer steht. ’
Mein Mann und ich wollen dort ein ganz normales Eigenheim bauen. Die Mitarbeiterin auf dem Bauamt zeigte uns den Bebauungsplan, der zeigt, dass dieses Gebiet „Mischgebiet“ ist, man also beliebig bauen dürfte (natürlich der Umgebung angepasst), das heißt, auch unseren Vorstellungen entsprechend ein Einfamilienhaus genehmigt werden müsste.
Der Bauvorantrag ist gestellt, jetzt heißt es abwarten. Jedoch wollten wir gleichzeitig die Sache mit dem Kredit bei der Bank klären.
Nur gibt uns die Bank keinen Kredit für ein Eigenheim, wenn man dort keines bauen darf.
Wie krieg ich denn jetzt raus, was stimmt? Ist es Erholungsgebiet und darf nicht bebaut werden wie wir es wollen oder ist es Mischgebiet und wir dürfen bauen? Oder ist es Erholungsgebiet und wir dürfen oder wie?
Wer hat denn „mehr Recht“ (wenn man das so sagen kann), das Grundbuchamt oder das Bauamt?
Vielen Dank für die Hilfe!