Grundbucheintrag erhalten

Hallo,

gibt es einen Weg, um einen Grundbucheintrag eines fremden Besitzers zu erhalten? Kann das ein Anwalt betreiben? Es wird genau genommen der rechtmäßige Besitzer eines Hauses gesucht.

Dank für einen Tipp

Beispielhaft für Berlin:
https://service.berlin.de/dienstleistung/326740/

In anderen Bundesländern mögen die Ämter andere Modalitäten haben, aber die Grundbuchordnung, die das Recht auf Einsicht regelt, gilt bundesweit.

Du musst gegenüber dem Grundbuchamt ein „berechtigtes Interesse“ nachweisen. Und dann musst Du sehen, ob das GB-Amt dieses Interesse auch als berechtigt einstuft :wink: Ganz ehrlich: GB-Amt und GB-Amt sind zwei Paar Schuhe. Es gibt GB-Ämter die das eher locker sehen, und welche die sich anstellen, als ob man ihnen ans private Geld wollte. Da beißt man dann selbst als Anwalt gelegentlich auf Granit. Ich hatte schon so Kuriositäten, dass man mir nicht mal unter Beifügung der Vollmacht des eingetragenen Eigentümers einen Auszug erstellen wollte.

Hallo,

Wer sucht diesen und warum?
Es muss nicht unbedingt das Grundbuchamt sein. Die Kataster- und Vermessungsverwaltung hat diese Daten auch. Aber auch dort ist das „berechtigte Interesse“ nötig. Es könnte aber sein, dass man dort zugänglicher ist. (Meine Erfahrung)

Gruss
Jörg Zabel

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Danke für die Info. Leider kommt man da auch nicht weiter, ohne einen der genannten Gründe.

???

Die gibt es in diesem Zusammenhang nicht, sondern nur einen. Der ist das Darlegen von „berechtigtem Interesse“.

Ob Du damit (ggf. unter Beauftragung eines Anwalts, der öfter mal mit Grundstücksdingen zu tun hat, oder eines Notars) weiterkommst oder nicht, hast Du in dieser Zeit bestimmt nicht ausprobiert.

Schöne Grüße

MM

Dann erzähl erst mal, warum Du wissen musst, wem ein Grundstück gehört. Sonst kommen wir hier nicht weiter.

Es gibt eben kein „berechtigtes Interesse“ - leider. Damit muss die Sache wohl „begraben“ werden. Dank für die Infos.

Servus,

damit

gibst Du auf, bevor Du überhaupt probiert hast, der Empfehlung von @Wiz zu folgen, der bereits dieses und jenes Grundbuchamt von innen gesehen hat. Nochmal:

Das heißt, dass der allererste Schritt doch ist, dass Du einen örtlichen Notar oder einschlägig tätigen RA kontaktierst, ihm Deinen Wunsch vorträgst und dann seiner Antwort lauschst, wie das betreffende Grundbuchamt einzuschätzen ist.

Es ist ein paar Jahrzehnte her und daher für jetzt (und sowieso für überall) nicht aussagekräftig, aber ich darf Dir versichern, dass es zeitweise beim Grundbuchamt zu Tübingen als ausreichend dargelegtes „berechtigtes Interesse“ galt, wenn ein Student den Eigentümer einer offensichtlich leerstehenden Wohnung suchte, um ihn zu fragen, ob er die vielleicht vermieten könnte und wollte.

Und es gibt - noch liberaler - auch Grundbuchämter, bei denen das Vorliegen eines berechtigten Interesses bereits vermutet wird, wenn ein örtlich gut bekannter Notar zur Tür hereinkommt, um für einen Mandanten Grundbucheinsicht zu nehmen.

Schöne Grüße

MM

Gut. Damit bin ich raus.

Es wäre vielleicht besser gewesen, wen Du uns erstmal die ganze Geschichte erzählt hättest.
Rückfragen sind Teil des Hilfsangebotes und nicht Neugier. Oft kann man erst aus dem Gesamtbild die Möglichkeiten erkennen.

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Das liegt nicht an liberalen GB-Ämtern sondern daran, dass tatsächlich bei Notaren eine gesetzliche Vermutung für ein berechtigtes Interesse besteht. Und dies seltsamerweise im Gegensatz zu Anwälten, bei denen dann einige GB-Ämter in vollkommener Verkennung dieser dort fehlenden gesetzlichen Vermutung sich dann auf den Standpunkt stellen, dass Anwälte grundsätzlich kein berechtigtes Interesse haben könnten, was natürlich vollkommener Blödsinn ist.

Das ist ja kurios - klingt wie ein Überrest des Amtsnotars von Napoleons Gnaden…

Ist denn dann der Notar seinerseits gehalten, das berechtigte Interesse seines Mandanten zu prüfen und Ansinnen wie „Kriegen Sie mir doch bitte raus, wem das Anwesen Triftweg 10 gehört“ abzulehnen, wenn sie nicht weiter begründet werden?

Schöne Grüße

MM

Nein, kurios ist das nicht. Notare sind keine x-beliebigen Selbständigen sondern Amtspersonen, die vom Staat nach sehr strengen Voraussetzungen ernannt werden und - auch wenn sie selbständig tätig sind - hoheitliche Aufgaben ausüben. Und die Beurkundung von Grundstücksgeschäften und sonstigen Verträgen/Regelungen in Bezug auf Grundstücke macht einen Großteil ihrer Tätigkeit aus. Insoweit wäre es im Gegenteil ziemlich irrwitzig, wenn der Staat einerseits den Notaren genau diese hoheitlichen Aufgaben zuweisen, ihnen andererseits aber nicht über den Weg trauen würde. D.h. der Notar ist Jurist und eben speziell Notar genug selbst einzuschätzen, wann er berechtigterweise ins GB einsehen darf, und wann nicht. Da kann man ihm keinen Rechtspfleger vor die Nase setzen der meint, es besser zu wissen. In der Praxis käme das ganze Grundstücksgeschäft zudem nur noch mehr zum Erliegen, als es das ohnehin ist, wenn vor jedem inzwischen Online erfolgenden Zugriff eines Notars jemand im Gericht sich erst einmal eine Geschichte erzählen lassen müsste, warum ein Notar im Einzelfall jetzt in ein bestimmtes Grundbuchblatt schauen möchte, um dann eine Freigabe hierfür zu erteilen.

Da kommen wir wieder auf „ist Jurist und speziell Notar genug“. D.h. natürlich darf ein Notar nicht aus Spaß an der Freude oder weil ihn hierzu irgendjemand ohne berechtigtes Interesse ersucht, einfach auf das Grundbuch zugreifen. Und die Online-Zugriffe werden protokolliert und bei auffälligen Häufungen droht Ärger. Zudem muss auch ein Aktenzeichen angegeben werden, und wenn zu dem dann bei Gericht kein Vorgang kommt, fällt das natürlich auch spätestens bei der nächsten Notariatsprüfung auf. Nach dem ein oder anderen Spaß mit einem der GB-Ämter hier im Umkreis gehe ich da auch nur noch über einen Notar, muss mir dann aber auch jedes Mal anhören, dass das dann aber bitte auch zu einer Beurkundung bei ihm führen möge, weil er sich keinen Ärger einhandeln will.