Grundbucheintrag fehlt

Dann musst du wohl den Klagegegenstand ändern …
Was „funktioniert“ am Fahrradunterstand nicht, und funktioniert nur deine Sprechanlage nicht, oder auch die anderen aus dem Haus?

1 Like

Ach so. Habe ich die Stelle überlesen, an der Du das geschrieben hast?

Ach so. Habe ich die Stelle überlesen, an der Du das geschrieben hast?

Und nicht nur das: Du trägst das volle Insolvenzrisiko. Der Großteil des Kaufpreises ist bezahlt, viel mehr Geld ist nicht zu erwarten. Ein Insolvenzverwalter hätte bei einer Insolvenz ganz viele wichtigere Probleme, als eine Sprechanlage, ein paar Fliesen und eine Käuferin, die gerne endlich „echte“ Eigentümerin wäre. Sieh zu, dass die Kuh vom Eis kommt.

Aber warum? Das ist doch überhaupt nicht sinnvoll. Es geht doch nicht um die Frage, ob Du als Eigentümerin ins Grundbuch eingetragen wirst, sondern darum, dass Du Anspruch auf Beseitigung der Mängel hast. Sind die beseitigt, fließt der Kaufpreis und dann ist das Grundbuch Formsache.

Noch einmal zurück zur Ausgangsfrage:

Ich halte an meiner ersten Antwort insoweit fest, als es natürlich möglich ist, das Grundstück zu verkaufen. Das ergibt sich schon daraus, dass das Gesetz ausdrücklich sagt, dass ein Vertrag nicht unwirksam ist, nur weil eine Partei ihn von Anfang an nicht erfüllen konnte (§ 311a Abs. 1 BGB). `

Andererseits könnte man den Vertrag von Anfang an so formulieren, dass du ihn eben doch erfüllen kannst, indem du nicht die Übereignung des Grundstücks versprichst, sondern deinen auf Übereignung gerichteten Anspruch an den Käufer abtrittst. Die Frage lautet nur: Welcher Käufer würde sich darauf einlassen? Und wenn du einen solchen Käufer finden würdest: Was würde der bei dieser Ausgangslage vom Kaufpreis nachgelassen haben wollen? Wäre es da nicht besser, die 2.000,00 Euro zu zahlen? Warum sollte der derzeitige Eigentümer sich dann noch weigern, das Eigentum zu übertragen? Gibt es irgendeinen Grund für diese Befürchtung?

2 Like

Leider ja.
Ich habe mich jetzt für ein Treuhandkonto beim Notar entschieden. Sobald der Eintrag beantragt wurde, bekommt er sein Geld. Danke für die einzige vernünftige Antwort

Aha.

Die Mängel, von denen Du sprachst, sind also plötzlich von selber in Ordnung gekommen. Oder sie waren Dir von Anfang an nicht wichtig, und Du hast die 2.000 € nur einbehalten, um den Verkäufer zu ärgern. Oder Du hast von Anfang an nicht sortiert gekriegt, was Du eigentlich wolltest.

Nun ja.

Glück auf!

MM

2 Like

Das war mir nach der letzten Antwort auch durch den Kopf gegangen, danke fürs Verbalisieren!

Beeindruckend finde ich auch, wie sie innerhalb von einer halben Stunde von allen Ideen (deren Zahl ja ohnehin überschaubar) abgekommen und auf den bisher m.W. nicht erwähnten Weg des Notaranderkontos gekommen ist. Wobei mir noch nicht ganz klar ist, ob darüber dann der Verkauf oder die Mangelbeseitigung abgewickelt werden soll. Und wer „er“ ist. Und was „der Eintrag“.

Freuen wir uns auf die nächste Frage. Vielleicht irgendwas mit frühem Zubettgehen eines 17-Jährigen.

Gruß
C.