In 2019 habe ich eine Wohnung gekauft. Sie wurde 2021 fertiggestellt und komplett bezahlt. Es wurden nur 2.000 Euro einbehalten, weil die ganze Anlage noch nicht fertiggestellt ist. Es fehlen Verkleidungen der Tiefgarage und des Durchgangs. Der Fahrradunterstand und meine Sprechanlage funktioniert nicht. Der Bauherr weigert sich wegen des fehlenden Betrages seit drei Jahren mich ins Grundbuch eintragen zu lassen. Er repariert aber auch die Sprechanlage und die Fliesenfugen, die sich ablösen nicht. Jetzt möchte ich die Wohnung so schnell wie möglich verkaufen. Kann ich das, obwohl ich noch nicht im Grundbuch eingetragen bin. Die Auflassungsvormerkung ist vorhanden.
Vielen Dank!
Verkaufen kannst du schon, aber du kannst den Kaufvertrag dann nicht erfüllen.
Und du kannst weswegen nicht dagegen rechtlich vorgehen?
Gibt es nicht so etwas wie eine Mängelliste, die beide Parteien unterschrieben haben? Steht im Kaufvertrag nicht irgendetwas zur Fälligkeit der Kaufpreiszahlung bzw. der Teilbeträge? Oder auch möglicherweise etwas dazu, innerhalb welchen Zeitraums Mängel zu beheben sind und wie lange sie die Eigentumsübertragung aufhalten können?
Wegen 2000 Euro und ein paar nicht klebenden Fliesen? Oder anders herum: Du hast es nicht für nötig gehalten, wegen eines mutmaßlich sechsstelligen Betrages irgendwelche Schritte einzuleiten, um an Dein Eigentum zu kommen?
Natürlich kann ich Klage einreichen. Aber ich müsste mit fast 8.000 Euro in Vorausleistung gehen. Und das kann sich ewig hinziehen. Und ich hätte kein Problem, die 2.000Euro zu zahlen. Aber wer sagt mir, dass er sich dann an die Absprache hält.
Als erstes würde man einen Anwalt einschalten, glaube ich.
Bei einem Gegenstandswert von bzw. eher unter 2000 Euro? Ich habe Zweifel.
Wir fassen zusammen:
Du willst wegen der Mängel den Restbetrag nicht an den Käufer zahlen.
Der beseitigt die Mängel nicht.
Du willst Deine Ansprüche nicht durchsetzen.
Du willst eine Wohnung verkaufen, die Dir noch gar nicht gehört.
Also für mich hört sich das nach einer sehr stabilen Situation an.
Dazu muss man die ganze Geschichte kennen, Den Kaufvertrag mit Allem, was dazu gehört, auch dem „Kleingedruckten“.
Nimm ALLE Unterlagen und geh zu einem Anwalt.
Vielleicht hilft es schon, wenn Du erstmal Kontakt zu dem Notar aufnimmst, der den Kaufvertrag beurkundet hat. Er kann Dich wenigstens aufklären.
Ich war beim Anwalt. Ich kann nur klagen. Danke für eure Antworten.
Der Notar sagt, er kann nichts machen
Hilft jetzt nicht wirklich weiter
Der Gegenstandswert ist der Kaufpreis der Wohnung, nicht die 2.000Euro
Das war sicher nicht sein ganze Antwort.
OK, in anderen Worten: wenn Du nicht aktiv wirst, wird sich an der Situation nichts ändern. Geh zum Anwalt, sprich nochmal mit dem Verkäufer oder zahle die 2000 Euro. OK, oder warte auf ein Wunder, aber das wiederum erscheint mir nicht hilfreich.
Merke: niemand außer Dir und dem Verkäufer kann etwas für die Situation, in der Du Dich befindest.
Anwälte können neben Schriftsätzen auch Briefe schreiben. Und sie können beraten.
Wenn es um die Behebung der Mängel geht: eher nicht.
Doch das war es. Er ist mit dem Bauherrn befreundet.
Bist du Anwalt? Natürlich hat er geschrieben. Und es geht um den Grundbucheintrag. Da IST der Gegenstandswert die Wohnung!
Damit hätte ich mich nicht zufrieden gegeben. Er hätte die wenigstens die aktuelle rechtliche Situation erläutern müssen.
Das ist doof, aber nicht mehr zu ändern.
Für das nächste Mal: Den Notar sucht der aus, der ihn auch bezahlt, das ist üblicherweise der Käufer. (Egal, wie der Verkäufer nach dieser Ankündigung aus der Wäsche guckt.)
Du wirst hier handeln müssen, sonst passiert nichts. Dem Verkäufer ist die Situation lange recht und gut, er muss auf keine Veränderung hinarbeiten. Den grossen Bruder, den kommt und die bösen Buben verhaut und danach Alles glattzieht, wird es in Deiner Situation nicht geben.
Warum? Ihr streitet doch nur um die Beseitigung der Mängel.
Leider ist es so
Nein, um den Eintrag ins Grundbuch