Grundbucheintrag ja aber kein Darlehensnehmer?

Hallo zusammen,

mir der Entscheidung über den Kauf einer gemeinsamen Immobilie stellen sich bei meiner Freundin und mir einige Fragen bzgl. der gemeinsamen Finanzierung:
Wir werden vermutlich zu einem 1:2-Verhältnis die Immobilie finanzieren (Ich also 67%, sie 33%). Das Problem: Sie möchte zwar mit ins Grundbuch eingetragen werden, andererseits aber nicht als 2te Darlehensnehmerin mit bei der Bank unterschreiben da sie im Falle der (bzw. meiner) Privatinsolvenz zu 100% bei der Bank mit haftet.
Ist das überhaupt möglich (Grundbucheintrag ja, Darlehensnehmerin nein)?
Wenn dem so sein sollte, halte ich selbst nichts von dieser Lösung da ihr auf jeden Fall 33% von der Immobilie gehören würde, aber nicht zwingend den Zahlungen nachkommen braucht. Wüßtet ihr hierzu eine ‚vernünftigere‘ Lösung?

1000 Dank im Voraus!!
R.

Hallo,
wenn Sie gemeinsam eine Immobilie erwerben möchten, beide im Grundbuch eingetragene Eigentümer werden wollen und die Finanzierung nicht aus Eigenmitteln bestreiten, dann müssen Sie gegeneinader auch für die Darlehn haften. Sofern die Immobilie z.B. eine für sich abgeschlossene Einliegerwohnung haben sollte, dann kann ähnlich wie bei Eigentumswohnungen eine Teilungserklärung gemacht werden und jeder ist dann für seinen Teil der Immobilie der jeweilige Eigentümer und kann dann dafür auch alleine haften.

Mfg
F.-W. Hollmann-Raabe
www.hr-finance.de

Hallo,

ohne jetzt zynisch zu sein, aber mitgefangen mitgehangen. Sich die Rosinen rauszupicken geht nicht. Die Grundsätzliche Idee die dabei bestehen könnte, wäre das jeder einen Kredit in der Höhe seines Miteigentumanteils nimmt und ließe dies in der Höhe auch eintragen. Jetzt kann einer nicht bezahlen und die Bank hält sich an dem eingetragenen Recht schadlos. Damit das Haus nicht ganz unter dem Hammer kommt, bleibt dem anderen nichts anderes über als die Schuld des anderen mit zu übernehmen. Da kann man auch gleich zusammen unterschreiben.

Gruß
Matthias

Das ist nicht so einfach - die Haftung des Sachwertes - also der Wohnung kann man meines Erachtens nicht einschränken - die haftet bei einer Grundschuld immer gesamthaft - aber man könnte 2 grundschulden in dem genannten Verhaeltnis eintragen und zwei Darlehen im entsprechendem Verhaeltnis aufnehmen. Beim einen ist nur dereineund beim anderen nur der andere Darlehensnehmer. Aber ob die Bank das mitmacht müsste man erfragen und die Kosten für die Grundbucheintragung wuerden auch entsprechend teurer -alternativ koenntest nur Du das Darlehen aufnehmen und Deine Freundin eine Höchstbetragsbürgschaft über ihren Anteil übernehmen.
Aber wiegesagt die Wohnung haftet immer gesamthaft…

Hallo zusammen, mir der Entscheidung über den Kauf einer gemeinsamen Immobilie stellen sich bei meiner Freundin und mir einige Fragen bzgl. der gemeinsamen Finanzierung: Wir werden vermutlich zu einem 1:2-Verhältnis die Immobilie finanzieren (Ich also 67%, sie 33%). Das Problem: Sie möchte zwar mit ins Grundbuch eingetragen werden, andererseits aber nicht als 2te Darlehensnehmerin mit bei der Bank unterschreiben da sie im Falle der (bzw. meiner) Privatinsolvenz zu 100% bei der Bank mit haftet. Ist das überhaupt möglich (Grundbucheintrag ja, Darlehensnehmerin nein)? Wenn dem so sein sollte, halte ich selbst nichts von dieser Lösung da ihr auf jeden Fall 33% von der Immobilie gehören würde, aber nicht zwingend den Zahlungen nachkommen braucht. Wüßtet ihr hierzu eine ‚vernünftigere‘ Lösung? 1000 Dank im Voraus! R.

Hallo R., grundsätzlich ist es natürlich möglich, dass Ihre Freundin mit ins Grundbuch kommt und Sie nur alleine für die Darlehensschuld haften. Wenn Sie z.B. 90% Eigenkapital haben und nur 10% finanzieren wollen, so wird das leicht gehen :smile: Ist aber vermutlich nicht der Fall. Alternativ könnten Sie eine andere Immobilie als sicherheitsleistung stellen. Wird aber nicht gegeben sein, unterstelle ich einmal. Eine ‚vernünftigere‘ Lösung wäre zunächst eine Heirat (Sie haben nach einer vernünft. Lösung gefragt). In ihrer Frage greifen Sie konkret das Thema Privatinsolvenz auf. Wenn der Schutz davor Beweggrund für Ihren ungewöhnlichen Finanzierungsgestaltungswunsch ist, so wird eine Bank sich auch absichern wollen und stets Ihre Freundin mit ins Boot holen. Beste Grüße … a.

Moin,

ja, es ist möglich. Beide Dinge haben nix miteinander zu tun. Allerdings müsste Ihr Einkommen reichen, um die Immobilie bei der Bank auch alleine zu finanzieren.

Solagen die Freundin intern für die Immobilie zahlt, wäre es ja auch angemessen Ihr 33 % zukommen zu lassen. Wenn Sie also von ihrem eigenen Einkommen 33 % der Raten und Versicherung und Reparaturen übernimmt. Dann ist es schon gerecht.

Die andere Lösung wäre, Ihnen gehört die Immobilie alleine, Sie zahlen alleine und dulden nur die Freundin in Ihrer ETW. Ob dies aber der Beziehung hilft, ist eine andere Frage.

Gruss
Norman

Die Eigentümerschaft der Immobilie und die Mithaftung beim Kredit sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe. Wenn Sie beim Kredit mithaftet, dann haftet sie eben (mit ihrem ganzen Vermögen) mit; Punkt. Wenn ihr die Immobilie zur Hälfte gehört, dann gehört ihr die Immobilie zur Hälfte; Punkt. Aber: Wenn der Kredit mit einer Hypothek (auf der - ganzen - Immobilie) besichert ist, und der Kredit wird nicht zurück bezahlt, dann wird die (ganze) Immobilie versteigert.

Hallo rookie11,
es kommt vorab doch darauf an, ob die Bank dir die Finanzierung ohne zweiten Darlehensnehmer zwecks Absicherung genehmigt.

Gesetzt dem Beispiel, dass ihr ein Haus kaufen wollt und die Bank die Finanzierung mit nur einem Darlehensnehmer genehmigt, kannst du Ihr z. B. Wohnrecht eintragen, für einen Gebäudeteil, eine Wohnung oder bestimmte Räume. Auch muss die Nutzung von Gemeinschaftsräumen oder Grundstück, Garage etc geklärt sein. Würde dies aber anwaltlich und notarlich absegnen lassen. So dass ihr ganz genau Bescheid wisst. Wer welchen Teil bewohnen darf, was wie geregelt ist. Falls ihr noch renovieren müsst, lohnt sich in diesem Fall der Einbau von Ablesegeräten für Wasser, Strom etc., so dass es im Zweifelsfall keine Unstimmigkeiten gibt.

Siehe -> „§ 1093 Wohnungsrecht
(1) Als beschränkte persönliche Dienstbarkeit kann auch das Recht bestellt werden, ein Gebäude oder einen Teil eines Gebäudes unter Ausschluss des Eigentümers als Wohnung zu benutzen. Auf dieses Recht finden die für den Nießbrauch geltenden Vorschriften der §§ 1031, 1034, 1036, des § 1037 Abs. 1 und der §§ 1041, 1042, 1044, 1049, 1050, 1057, 1062 entsprechende Anwendung.
(2) Der Berechtigte ist befugt, seine Familie sowie die zur standesmäßigen Bedienung und zur Pflege erforderlichen Personen in die Wohnung aufzunehmen.
(3) Ist das Recht auf einen Teil des Gebäudes beschränkt, so kann der Berechtigte die zum gemeinschaftlichen Gebrauch der Bewohner bestimmten Anlagen und Einrichtungen mitbenutzen.“ zu finden unter: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1093.html.

Hallo rookie11,

als Eigentümer im Grundbuch haftet Ihr ohnehin gesamtschuldnerisch, das vorausgeschickt.

Zudem: Wenn die Freundin ihren Anteil bar erbringen kann und nicht finanzieren muss, besteht kein Grund, weshalb sie bei der Bank finanzieren sollte. Wenn sie jedoch auch Geld aufnehmen muss, führt daran kein Weg vorbei. Das wird ihr die Bank auch erklären.

Ein bisschen bedenklich ist für mich die gesamte Situation, wenn solche Zweifel bestehen… seien sie im persönlichen, finanziellen oder die Immobilie betreffenden Bereich. Ich würde mich von einem Anwalt im Vorfeld beraten lassen. Vielleicht ändert sich dann die eine oder andere Sichtweise noch. Das sollte vor Kauf geschehen…

Viel Erfolg wünscht

Sue Melle-Rönn

Ich bin zwar kein Spezialist auf diesem Gebiet, kann aber Trotzdem Folgendes dazu sagen: Die Grundbucheintragung ist das Eine (und ist reine Privatsache) und hat vorerst mit Krediten nichts zu tun, denn ein finanzierendes Institut verlangt sowieso (fast) immer die 1.Stelle im Grundbuch und dazu müssen beide einverstanden sein und unterschreiben !!! Das heißt aber nicht, daß beide Kreditnehmer sein müssen.
Grundsätzlich ist soetwas immer heikel, mann sollte manchmal an „später“ denken.
Meine Empfehlung: Für einen Grundkauf benötigt man ohnehin einen Notar, warum nicht im Vorhinein die ganze Problematik mit einem Notar besprechen (derartige Erstberatungen sind meist kostenlos, auf jeden Fall aber wenn er später den Grundkauf durchführt) und ein Notar kann Euch auch rechtlich besser beraten.
Nun noch viel Glück damit
und liebe Grüße aus Wien

Hallo,

ein bisschen Immobilie kaufen geht nicht.

Eigentümer ohne Darlehensverpflichtung geht nur, wenn die Immobilie komplett mit Eigenkapital finanziert wird.
Was würde Deine Freundin im übrigen machen, wenn Sie zwar nicht in der Haftung des Kredites ist, Du aber die Raten nicht mehr zahlen könntest? Dann lässt sie die Immobilie versteigern? Oder zahlt Sie die Raten um die Immobilie doch behalten zu können?
Also: Verpflichtung oder nicht, sie muss letztlich doch bezahlen. Dann kann sie auch sofort die Haftung übernehmen, oder?

Lieber R.,

es kommt darauf an.
Ist das eine eigengenutzte Immobilie?
Wie bringt denn jeder seinen Anteil ein?

Soll sie für Ihr Darlehen (=67%) mit unterschreiben und haften? Warum?
Als Sicherheit wird doch das Darlehen sicherlich ins Grundbuch eingetragen - oder?

Oder wird es zu 100 % finanziert?
Und sie erhält ein Darlehensteil von 33 %?
Aber warum dann nicht je zur Hälfte?

Also am Besten: jeder nimmt ein eigenes Darlehen auf;
Sie eins für die 67 %, wofür Sie auch haften und ihre Freundin ein eigenes zu 33 %, wofür sie auch alleine haftet.
Und jeder und jede Hypothek wird ins Grundbuch eingetragen.

Bei einer Fremdimmobilie als Anlageobjekt besteht die Möglichkeit über eine Genossenschaft (zu garantiert über 9% Rendite). Hierzu sende ich Ihnen gerne mehr Infos zu.

Beste Grüsse

Jo Vorstadt

AktivCoach und Strategie-Experte

Gut Groß-Mönchhof 2
50129 Bergheim
Telefon: 02183 2054815
http://aktivcoach.eu
http://facebook.com/aktivcoach
Skype: aktivcoach
Gründungsmitglied http://aktivcoach.erfolg.com
NEU: http://gratiskurs.aktivcoach.eu und http://aktiv-impuls.com

mir der Entscheidung über den Kauf einer gemeinsamen Immobilie
stellen sich bei meiner Freundin und mir einige Fragen bzgl.
der gemeinsamen Finanzierung:
Wir werden vermutlich zu einem 1:2-Verhältnis die Immobilie
finanzieren (Ich also 67%, sie 33%). Das Problem: Sie möchte
zwar mit ins Grundbuch eingetragen werden, andererseits aber
nicht als 2te Darlehensnehmerin mit bei der Bank
unterschreiben da sie im Falle der (bzw. meiner)
Privatinsolvenz zu 100% bei der Bank mit haftet.
Ist das überhaupt möglich (Grundbucheintrag ja,
Darlehensnehmerin nein)?
Wenn dem so sein sollte, halte ich selbst nichts von dieser
Lösung da ihr auf jeden Fall 33% von der Immobilie gehören
würde, aber nicht zwingend den Zahlungen nachkommen braucht.

zum Notar gehen eine Teilungserklärung aufsetzen und unterschreiben lassen, Lenemsgefährtin zahlt Ihren Anteil ab, Du Deinen und alles ist takko!

Einfacher und fairer geht es nicht :wink:)

Hallo Rookie,

finanziere die Immobilie alleine. Bloß keine gemeinsamer Eintrag im Grundbuch. Was wäre bei Trennung?

Am besten, ihr mietet durch und lasst das mit dem Immonilienkauf. Wie der Name schon sagt, ihr seid dann beide "Immo"bil. Und was wäre bei Arbeitslosigkeit?

Mein Rat: Lass es !!!

Warum: In der Krise, die noch lange nicht ausgestanden ist und ich mittelfristig eher noch immer weiter zuspitzen wird, kann zukünftig Arbeitslosigkeit schneller auftreten, als man gucken kann. Dann muss man flexibel sein, was seinen Wohnort anbelangt und auch die Größe einer Mietwohnung.

Wie kannst du trotzdem Vermögen aufbauen?

a) Weiterbildung. Das A und O. Auch, wenn mühsam, aber kümmere dich um Formen der Weiterbildung, die dir weiter helfen würden und die du auch schaffen könntest. Sie ist die einzige Form, das Risiko einer irgend wann mal auftretenden Arbeitslosigkeit zu minimieren bzw. danach umso schneller einen Job zu finden.

b) Investiere 30-40% deines zukünftig ersparten Kapitals in Aktien. Ja, Aktien, selbst, wenn der DAX aktuell auf dem Alltime-Hoch steht. Es gibt noch günstige Aktien (ein gutes Portal, um in das Thema einzusteigen, ist Finanzen.net ).

b.1) Lass dir von deinem Banker keinen Aktien- oder Rentenfond anquatschen, kaufe keine sog. ETF’s und auch keinen Indexfond. Suche dir selber für den Anfang ca. 4-8 Aktien aus und verteile dein Geld so.

Nimm nur Aktien, die ein maximal ein KBV von 1.5 haben (KBV steht für Kurs-Buchwert-Verhältnis). Dieses müsste theoretisch eigentlich immer 1 sein. Je höher es ist, desto mehr sind zukünftige Gewinnaussichten und positive Marktfantasie bereits im aktuellen Kurs eingepriesen. Weiterhin sollte das KGV (Kurs-Gewinn-Verhältnis) nicht höher als max. 15 sein, eher um die 10. Je kleiner dies ist, desto besser.

Meine persönlichen aktuellen Aktientipps, die man evtl. trotz sehr hoher Aktienstände noch kaufen kann:
a) Münchner Rückversicherung
b) Repsol
c) Britisch Petrolium
d) Metro
e) EDF
f) Deutsche Telekom AG
g) Lufthansa
h) Allianz
i) Deutsche Bank AG
j) Fance Telekom
k) Barrick Gold
l) DIC Asset

Schaue auch, dass die Aktien entweder eine hohe Dividende (Dividendenrendite !) ausschütten, wie das bei fast allen oben genannten Aktien ist oder aber vom Kurs her ganz unten sind. Kaufe keine Aktien, wie diese ganzen Klassiker (Nestle usw.), die eine relativ geringe Dividentenrendite haben und eh auf ihren absoluten Höchstkursen stehen.

Verkaufe Aktien möglichst nie ! mit Verlust. D.h. ein mal gekauft, lass sie liegen und verkaufe erst, wenn sie Gewinn gemacht haben, also im Plus für dich stehen.

Alle obigen Tipps sind ohne Gewähr ohne eine Garantie auf funktionieren…denn ich kann ja auch nicht in die Zukunft gucken. Vereinbare einen Termin mit deinem Banker, lege aber den Fokus auf Aktien und lass dir auch keinen Aktiensparplan oder dergleichen andrehen. Wenn du dich generell für Aktien entscheidest, dann gehe so vor, wie oben beschreiben. Warum? Weil ich in soforn schon leicht auf die Nase gefallen bin, als dass ich mir von Banken auch Fonds habe andrehen lassen. Bei diesen fressen dich die Gebühren auf und es gibt auch keine Garantie, dass du die Dividenden wirklich erhälst. Ich traue dem Braten da nicht. Bei Einzelaktienwerten, die du kaufst, kriegst du, sofern das Unternehmen Dividenden ausschüttet, auch anteilig deine Dividende per Abrechnung in dein Depot eingebucht. Somit ist das immer nachvollziehbar und transparenter.

So, das war’s an Tipps.