Grundbucheintrag, will Haus verkaufen mit Eintrag ohne Rechtsnachfolger, was tuen?

Hallo Leser,
Mein Bruder und ich müssen die Immobilie meiner Eltern verkaufen um Pflegeheim ect. zu bezahlen.
Nun hat sich herausgestellt, dass ein längst verstorbener Onkel dort noch eingetragen ist, ohne Geldbetrag. Er und seine Frau hatten keine Kinder oder weitere Anverwandte. Wandert der Anspruch nun weiter oder kann ein Notar ihn löschen lassen?

Hoffe das Problem ist deutlich geworden, niemand kauft ein Haus mit Grundbucheintrag.

Hallo,

ist eingetragen als was? Und ja das Recht wird weiter vererbt.

Danke, das dachte ich mir. Ist halt nur keiner da.
Es handelt sich um ein bereits nachweisbar abgezahltes Darlehen welches nie gelöscht wurde.

aha, er steht also mit als Darlehnsnehmer in der grundschuld. Vo seiten der Bank wird es ein schreiben geben, dass die Grundschuld frei gestellt wurde. Damit lässt sich diese löschen / ändern.

Danke nochmals,
Leider Jahrzehnte her und nicht mehr ermittelbar, da wird ein Notar Geld verdienen. Belege der Abzahlung werden nicht mehr archiviert sein, zumal die damalige Bank uns nicht bekannt ist.

Sehe die Anfrage damit als geschlossen.

Harry

Selbstverständlich. Ohne den läuft bei einem Grundstücksgeschäft genau gar nichts.

Und das ist auch gut so.

Der Sachverhalt ist mir unklar. Was ist denn da eingetragen?

  • Ein Miteigentumsanteil? Dann wird doch wohl ein Erbe zu ermitteln sein.
  • Eine Grundschuld? Dann steht da auch, zu Gunsten welcher Bank die eingetragen wurde.
  • ??

Bitte mal für Aufklärung sorgen.

Hallo,
anhand des weiteren Sachverhalts gehe ich davon aus, dass der Onkel als Berechtigter einer Grundschuld in Abteilung III des Grundbuchs eingetragen ist. Ist das richtig?

Wenn das so ist, können nur die Erben eine entsprechende Löschung veranlassen! Ob die dazu verpflichtet sind, kommt auf den Nachweis der Rückzahlung bzw. die damals vereinbarten Löschungsmodalitäten an! Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Löschung, wenn die Grundschuld nicht revalutiert (das heisst Neu Beliehen) und nachweislich abbezahlt wurde und nicht der Eindruck der Sicherung wiederkehrender Leistungen (zB der Sicherung von Unterhalt o.ä.) besteht.

Falls die Erbfolge in der Folge auf euch selbst bzw. die Eigentümer selbst übergegangen ist, hat sich das Ding in eine Eigentümergrundschuld verwandelt. Dann könnt Ihr sie bei Verkauf selbst löschen oder das vorher bei einem Notar machen lassen. Letzteres ist zu empfehlen, wenn der Erbnachweis nicht jedermann (insbesondere dem Käufer und seiner Bank) glasklar darlegbar ist.

Falls das nicht „glasklar“ ist, kommt es darauf an, in welchem Bundesland das ganze spielt. In der Regel macht die sog. Erbfolgeermittlung aber das Nachlassgericht auf Antrag, wenn man es selbst nicht kann.

Gruß vom
Schnabel