Grundbuchumschreibung

Hallo ihr Lieben,

ich benötige Hilfe von Euch und Eure Erfahrungen:

Meine Schwiegermutter verstarb im Okt. 2019.
Mein Mann hat einen behinderten Bruder, für den er die gesetzliche Betreuung in allen Belangen hat.
Sein Dad, er und sein Bruder sind erbberechtigt.
Nun wollen wir den Grundbucheintrag ändern bzw. umschreiben für das vorhandene Haus, in dem der Ehemann der verstorbenen wohnt.

Haben den Totenschein dem Nachlassgericht gesandt.
Dieses fordert nun nachträglich (nach 9 Wochen) einen Erbschein. Der würde uns (wird nach dem Vermögen des Hinterbliebenen berechnet) 1500 Euro, angeblich weil hier der Paragraph 29 GBO nicht erfüllt wird.
Hab das nachgelesen, werde nicht schlau.

Wer hat Erfahrungen damit gemacht. Wie ist die Gesetzeslage.
Wie hätten wir eine Chance, weniger Geld bezahlen zu müssen.

Die Beerdigung und alle Formalitäten haben bisher schon 8500 Euro gekostet. Es reicht nun…

Danke für Eure Hilfe, von Herzen…

https://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/grundbuchberichtigung-erbe.html
Da wird Euch nichts anderes übrig bleiben wenn Ihr nicht unter die im Link gefallenen Ausnahmeregelungen fallt. ramses90

Berechtigt oder haben sie tatsächlich geerbt ?

Das Nachlassgericht fordert sicher keinen Erbschein, es würde ja selbst einen ausstellen ,es ist schließlich die einzige Dienststelle die das macht.
Mag sein, Du meinst das Grundbuchamt. Klar, dem gegenüber muss man doch nachweisen, dass man berechtigt ist das Grundbuch zu ändern. Entweder eine Verkaufsurkunde oder wie hier eine Erbschaft.
Und der Erbschein ist der Erbausweis.

der kostet Geld, berechnet nach dem Wert des Erbes.

MfG
duck313

2 Like