Guten Tag,
angenommen es gibt zwei Häuslebauer die zur gleichen Zeit nebeneinander ein Haus bauen, was aber schon gute 17 Jahre her ist. Beide Häuser hätte gerne eine Garage aber auf dem eigenen Grundstück kein Platz dazu. Passenderweise befindet sich angrenzend an Haus 1 das Grundstück eines Familienangehörigen, der sich bereit erklärt auf seinem Grundstück eine Grunddienstbarkeit für diese beiden Garagen eintragen zu lassen.
Nun wurde Haus zwei Zwangsversteigert. Aus dem Öffentlichen Exposee konnte man nicht entnehmen das das Grundstück auf dem sich die Garage (mit Stellplatz davor) befindet nur eine Grunddienstbarkeit hat und nicht Eigentum des neuen Hausbesitzers ist. Der neue Hausbesitzer war als er darauf angesprochen wurde sehr erstaunt den er Plant schon den abriss der alten Garage mit neu Errichtung.
Mich würde mal allgemein Interessieren, ob eine Grunddienstbarkeit bei einer Zwangsversteigerung an den neuen Eigentümer übergeht? Hätte der neue Eigentümer nicht darüber Informiert werden müssen das dieses Grundstück nur eine Grunddienstbarkeit besitzt? Darf er so einfach eine neue Garage bauen? Hätte der Eigentümer das Grundstückes nicht über die Zwangsversteigerung und somit den Eigentümer Wechsel informiert werden müssen?
Kann man diese Grunddienstbarkeit löschen lassen bzw. kann man das Garagengrundstück an den neuen Hauseigentümer Verkaufen -der bisher eigentlich davon ausgegangen ist das das Grundstück Ihm gehört. Es handelt sich nur um eine Garage mit Stellplatz davor, die von der Straße frei befahrbar ist also keine direkte Anbindung an eines der Grundstücke hat. Außerdem besitzen beide Häuser von diesen Garagen unabhängige Stellplätze.
Bin mal gespannt ob mir jemand zu dieser Geschichte etwas sagen kann.