Danke schon mal fürs Lesen…
- Ich bin bin Begünstigter eines Wegerechts als Grunddienstbarkeit beim Nachbarn.
- Dieses Wegerecht brauche ich nicht mehr, da ich ein angrenzendes Flurstück zukaufen konnte über dass ich nun mein Haus erreichen kann.
- Die Instandsetzung ist mir mit dem Wegerecht übertragen worden. Deshalb möchte ich die Grunddienstbarkeit als Berechtigter löschen lassen. Der Grundstückseigentümer möchte das vielleicht nicht, da er dann alleine für Instandhaltungen aufkommen muss.
Nun die Frage: Kann ich als Begünstigter ohne Zustimmung des Grundstückseigentümers das zum Erreichen meines Hauses eingetragene Wegerecht einseitig löschen lassen? Oder braucht es dafür die Zustimmung des Grundstückseigentümers in dessen Grundbuch das Wegerecht eingetragen ist?
Habe in die Richtung im Web nicht Richtig was gefunden. Vielleicht hat je wer einen Tipp. Würde mich über alles freuen.