Grunddienstbarkeit ins Grundbuch

Hallo zusammen,

evtl. kann uns jemand einen Tipp geben, wie wir diese angespannte Situation am geschicktesten lösen können.
Partei blau hat das Grundstück vor 10 Jahren mit Haus und Scheune geerbt und möchte es nun verkaufen.
Seit mehreren Generationen ist das Grundstück nur über den rot gekennzeichneten Bereich des Grundstücks von Partei grün zu erreichen, wurde auch so von allen akzeptiert und gelebt. Auch die Wasser und Abwasser Leitungen liegen hier.
Es gibt keinen Eintrag im Grundbuch.
Partei blau findet keinen Käufer für das Grundstück, der ohne Eintrag der Grunddienstbarkeit ins Grundbuch des grünen Grundstücks kaufen möchte.
Partei grün möchte das Grundwegerecht nicht ins Grundbuch eintragen lassen, da dadurch sich der Wert des Grundstücks verringert.

Sehr ihr hier einen Kompromiss Vorschlag, der beide Parteien zufriedenstellen kann?

Danke schon Mal für eure Mühe.

Dann sollte man versuchen, diesen Verlust auszugleichen.

Gruß,
Steve

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Hallo,
Partei gruen kauft das Grundstueck blau,
eine Moeglichkeit
Gruss Helmut

Es gibt ja noch andere Nachbarn von Blau, die auch eine Versorgungsleitung haben. Nachfragen ob sie bereit sind gegen Honorar von ihrem Grundstück aus die Versorgungsleitungen bereit zu stellen. Z.B. entlang der Grundstücksgrenze.
Udo Becker

Hallo Udo,

da ist aber kein Nachbar von blau, über dessen Grundstück man zu Fuß oder mit einem Fahrzeug das Haus erreichen könnte. Die Leitungen braucht blau nicht, wenn er nicht aus seinem Haus oder in sein Haus kommt.

Schöne Grüße

MM

Man kann auf Eintragung eines Notwege- und Notleitungsrechts (analog Notwegerecht) durchaus klagen (§ 917 BGB). Allerdings ist auch dabei dann eine Entschädigung in Form einer wiederkehrenden Renten- oder Einmalzahlung anzubieten/durch das Gericht festzusetzen. Wie @steve_m schon schrieb, kann man sich diesen zeitlich und kostentechnisch aufwändigen Ärger oft dadurch sparen, dass man ohne Einschaltung eines Gerichts einen entsprechenden Deal mit dem Eigentümer des dienenden Grundstücks trifft. D.h. man fragt an, was der andere Eigentümer sich so vorstellt, recherchiert, was von Gerichten in vergleichbaren Fällen als angemessen betrachtet wird, und geht dann in entsprechende Verhandlungen, wenn sich die Sache nicht gleich auf Basis des ersten Angebots/von Vergleichswerten lösen lässt. Verhandlungsposition sollte dabei immer sein, dass es sonst eben über das Gericht läuft, und der Preis für die Geschichte dann von dort festgesetzt wird, man aber der Eintragung eines entsprechenden Rechts wird nichts entgegen setzen können, wenn keine andere Erschließung möglich ist. Auf der anderen Seite sollte man lieber dankbar ein paar Euro drauf legen, wenn man sich die Zeit und das Geld für das Gericht sparen kann.

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