Au, das weiß ich. Weil das so in §1 Abs. 1 Grunderwerbsteuergesetz so geregelt ist:
Der Grunderwerbsteuer unterliegen die folgenden Rechtsvorgänge, soweit sie sich auf inländische Grundstücke beziehen:
ein Kaufvertrag oder ein anderes Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Übereignung begründet;
(…)(
Du kannst überhaupt nichts von der Steuer abziehen; so etwas macht - wenn überhaupt - das Finanzamt. Du kannst ja spaßeshalber die Grunderwerbsteuer zusammen mit den ganzen anderen Anschaffungsnebenkosten als Anschaffungskosten angeben. Das Finanzamt erklärt dann in solchen Fällen im Steuerbescheid gerne, warum man dem nicht gefolgt ist. Normalerweise macht man das auch ganz sachlich - also ohne Häme, Stinkefinger, vor Lachen platzende Smileys und ähnlichen Kinderkram.