Grunderwerbssteuer absetzbar ?

Hallo, ich habe im letzten Jahr aus persönlichen Gründen meinen Wald gegen ein entsprechend gleichwertiges Ackerland GETAUSCHT und dieses gleich wieder verpachtet. Für den Tausch musste ich warum auch immer Grunderwerbssteuer zahlen. Kann ich diese von der Steuer absetzen ?

Gruß Georg

Nun, die fällt immer an, wenn ein Grundstück seinen Eigentümer wechselt, bei Verkauf oder auch Tausch.

Und ja, Du kannst das absetzen. Du verpachtest ja und willst aus der Pacht Einnahmen erzielen. Und dazu gehört auch die Anschaffung des Grundstücks (und die Nebenkosten dazu)

vergleiche es mit einem Wohnhaus, ziehst Du selbst ein, dann kannst Du die Grunderwerbsteuer nicht steuerlich geltend machen. Vermietest Du das Haus, dann schon !

MfG
duck313

Die Grunderwerbsteuer kann als Bestandteil der AfA steuerlich geltend gemacht werden. Da sich Grundstücke aber nicht abnutzen, bleibt der Anteil des Grundstücks am Kaufpreis (incl. der Kaufnebenkosten) bei der AfA unberücksichtigt. Da der Fragesteller kein Gebäude sondern nur Grundstück „erworben“ hat wird es mit der Absetzbarkeit der Grunderwerbsteuer (ebenso wie Kaufpreis, Makler etc) nichts werden.

vnA

Der Name ist Programm.
Kannst du bitte kurz erklären, was Grundsteuer mit Afa zu tun hat?

Servus,

es geht hier nicht um Grundsteuer, sondern um Grunderwerbsteuer. Und die gehört zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten eines Grundstücks.

Und bei einem Grundstück, das nur aus Grund und Boden besteht, bleiben die halt in den Büchern stehen wie sie sind, weil da nichts abnutzbar ist.

Georg wird also gut daran tun, sich keine Steuerminderung aus der bezahlten GrESt zu erhoffen, es wird tatsächlich keine geben.

Schöne Grüße

MM

Och menno! Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

Bekannterweise werden die Anschaffungskosten bei einer vermieteten/zu vermietenden Immobilie zwecks Ermittlung der AfA um den Teil gekürzt, der auf die Anschaffung von Grund und Boden entfällt, da weder Grund noch Boden einer Abnutzung unterliegen.

Bei einem Grundstück ohne Bebauung ist die Rechnung dann relativ einfach. Ich würde sogar so weit gehen, daß man alles in die Anschaffungskosten reinrechnen kann, was man will - inklusive des letzten Friseurbesuches, der Hochzeitsreise (nebst notwendigen und freiwilligen Impfungen) und des Kleintiers, das man dem Nachbarskind zum Geburtstag geschenkt hat -, weil das alles am Ende (= nach Herausrechnung der auf den Erwerb des Grund und Bodens entfallenden Anschaffungskosten) überhaupt keine Rolle spielt.

Gruß
C.

Au, das weiß ich. Weil das so in §1 Abs. 1 Grunderwerbsteuergesetz so geregelt ist:

Der Grunderwerbsteuer unterliegen die folgenden Rechtsvorgänge, soweit sie sich auf inländische Grundstücke beziehen:
ein Kaufvertrag oder ein anderes Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Übereignung begründet;
(…)(

Du kannst überhaupt nichts von der Steuer abziehen; so etwas macht - wenn überhaupt - das Finanzamt. Du kannst ja spaßeshalber die Grunderwerbsteuer zusammen mit den ganzen anderen Anschaffungsnebenkosten als Anschaffungskosten angeben. Das Finanzamt erklärt dann in solchen Fällen im Steuerbescheid gerne, warum man dem nicht gefolgt ist. Normalerweise macht man das auch ganz sachlich - also ohne Häme, Stinkefinger, vor Lachen platzende Smileys und ähnlichen Kinderkram.