Guten Tag,
bei kauf eine wohnung mit erbbaurecht (501 Eur/jahr) die wohnung hat 77.000 Eur gekostet.Meine Frage, Wie lässt sich d Grunderwerbssteuer ermitteln?
Vielen Dank
Hervé Feugue
Guten Tag,
bei kauf eine wohnung mit erbbaurecht (501 Eur/jahr) die wohnung hat 77.000 Eur gekostet.Meine Frage, Wie lässt sich d Grunderwerbssteuer ermitteln?
Vielen Dank
Hervé Feugue
Guten Tag,
Moin moin,
bei kauf eine wohnung mit erbbaurecht (501 Eur/jahr) die
wohnung hat 77.000 Eur gekostet.Meine Frage, Wie lässt sich d
Grunderwerbssteuer ermitteln?
Grunderwerbsteuer wird vom dem Kaufpreis im notariellen Kaufvertrag berechnet. Beträgt 3,5% ausser in Berlin - dort sind es 4,5%.
Vielen Dank
Hervé Feugue
Grüße
Die Frage ist zwar schon ein paar Tage älter. Leider ist die Antwort aber nicht ganz korrekt. Im Kaufpreis für die Wohnung ist ein Grundstücksanteil, in diesem Fall für das Erbbaurecht enthalten. Die Grunderwerbsteuer wird bei Erbbaurechten anders berechnet, als bei Normaleigentum.
Die Berechnung der Grunderwerbsteuer wird nach dem folgenden Schema vorgenommen:
Erbbauzins x 12 = Jahreswert
Jahreswert x Vervielfältiger = Gegenleistung
Grunderwerbsteuersatz x Gegenleistung = Grunderwerbsteuer
Beim Erbbaurecht wird also der Kapitalwert des Erbbaurechts ermittelt. Dieser Kapitalwert wird mit Grunderwerbsteuer belegt. Die Regelung dazu findet am in Anlage 9a des Bewertungsgesetzes. Weitere Infos zum Erbbaurecht sind hier nachlesbar.