Hallo Zusammen. habe mein Haus verkauft mit Ratenzahlung, da der Käufer und seine Freundin einen kleinen Engpass hatten haben meine Frau 50 % und ich 50 % der Grunderwerbsteuer vorgelegt im Notarvertrag steht wie folgt.
Kosten und Gebühren
bei Behörden trägt der Verkäufer.*
Grunderwerbsteuer tragen die Käufer. Sie wird
ihnen vom Verkäufer zur Verfügung gestellt und* im
Anschluß an d en Kaufpreis ebenfalls in Raten von*
5 00,00€zurückgezahlt*
Jetzt habe ich in einer Bierlaune dem Käufer in einem Gespräch die Grunderwerbsteuer erlassen so weit so gut nur teilte er mir nicht mit das er dieses Gespräch heimlich und ohne meine Zustimmung aufgenommen hat, aufgrund so einer linken Masche möchte ich in Zahlen lassen. Solche Mitschnitte werden bei Gericht nicht zugelassen dafür kann ich in Anzeigen sehe ich das richtig ? des Weiteren kann ich ja alleine darüber nicht befinden das die Grunderwerbsteuer erlassen wird weil meine Frau ja die anderen 50 % vorgelegt hat sehe ich das richtig. Ich habe für ihn vorgelegt und meine Frau für seine Freundin ?