Hallo MitleserInnen,
vor kurzem wurde hier auch von einer anderen Person ein Artikel hineingestellt, der sich mit der Mitbestimmung der BürgerInnen durch Volksentscheide beschäftigte.
Nun ist es so, dass erst einmal die Politik darüber zu entscheiden hat, ob Volksentscheide überhaupt kommen sollen, denn hierzu wäre eine Grundgesetz-Änderung nötig. Laut http://www.mehr-demokratie.de tun sich damit besonders CDU/CSU-Politiker schwer, der Bevölkerung, von der bisher ja nur die Gewalt, aber nicht die Macht ausgeht, in die Mitbestimmung einzubinden. Aber auch den anderen Parteien kaufe ich es nicht ab, dass sie tatsächlich Volksabstimmungen positiv gegenüber stehen - bestenfalls bei sekundären Entscheidungen -, würde es doch einen erheblichen Machtverlust für sie darstellen, wären diese Entscheidungen bindend.
Ich habe mir die Frage gestellt, weshalb es erst einer Grundgesetz-Änderung bedarf, über die das Volk ja nicht direkt mitbestimmen darf, damit es überhaupt mitbestimmen kann. Und ich kam zurück zu den Wurzeln, unserem Grundesetz. Soweit ich mich entsinne, wurde die seinerzeit von einigen Politikern erstellt und die damaligen Parteien stimmten darüber ab. Wie dieses Prozedere auch abgelaufen sein mag, der Punkt ist doch: Wer hat die Bevölkerung gefragt? War sie überhaupt mit dem Grundgesetz einverstanden? Eine solche Tatsache mir zumindest nicht bewusst.
Und deshalb frage ich: Weshalb soll ein Grundgesetz bindend für ein gesamtes Volk sein, das selbst nie darüber entscheiden durfte? Die heutige Situation ist dieselbe und beruht zudem auf diesem Grundgesetz: Politische Entscheidungen, Reglementierungen und Gesetze werden unter Ausschluss des Bevölkerung getätigt. Somit besteht eben auch die Situation, dass erst Regierende, die ja für das Gemeinwohl sorgen soll(t)en, gefragt werden müssen, ob überhaupt das Volk ein Mitspracherecht erhält. Da beisst sich die Katze doch in den Schwanz.
Marco